Kinder & Schwangerschaft

Erweiterter Gesundheitsschutz für werdende Mütter und bessere Versorgung für die Kleinen

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Vorteile der Krankenzusatzversicherung für Schwangere im Überblick

Gesundheitsschutz für Mutter und Kind

Die Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung in der Schwangerschaft geben Ihnen und Ihrem Kind die Sicherheit, in jeder Phase den richtigen Schutz zu genießen.

Krankenzusatzversicherung Versicherte in der GKV
Stationär
  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • Der gerade diensthabende Arzt
  • Drei- bis Vierbettzimmer
  • Nein – im Gegenteil 10 Euro Zuzahlung (entfällt bei Krankenhausaufenthalt nur für die Entbindung)
Ambulant
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Heilpraktiker / Naturheilverfahren
  • Von der GKV in der Regel nur ein Zuschuss
  • Nein – Selbstzahler bis zu 200 Euro beispielsweise für ein 3D-Ultraschall
  • Selten oder hohe Zuzahlung
Zahn
  • Zahnerhalt und -ersatz
  • Nur das medizinisch Notwendige oder hohe Zuzahlung

Anspruch auf Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin

Wenn Erfahrung zählt

Im Krankenhaus haben Sie als gesetzlich Versicherte lediglich Anspruch auf die ärztliche Behandlung durch den diensthabenden Arzt. In der Regel handelt es sich um einen Stationsarzt mit abgeschlossener Facharztausbildung, der unter einem Oberarzt arbeitet. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie von einem Arzt in der Facharztausbildung behandelt werden. Diese Ärzte arbeiten mit hohem Engagement – stehen im Krankenhausalltag aber unter einem enormen Druck. Und sie haben meistens nur wenige Jahre Berufserfahrung.

Sind Sie privat zusatzversichert, haben Sie hingegen Anspruch auf Chefarztbehandlung: Sie können sich Ihren Arzt aussuchen. Vorteil der Arztwahl ist für Sie, dass er nur Sie behandelt oder aber für seine Vertretung nur den Oberarzt bestellen darf. Sie und Ihr Kind profitieren dann von der langjährigen Erfahrung der besten Mediziner. Die Behandlung durch den Chefarzt deckt eine GKV nicht ab, denn ein Chefarzt rechnet in der Behandlung mehr ab.

Schwangere beim Arzt beusch

Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt dann die Differenz zwischen den Gebühren, die sonst von der gesetzlichen Versicherung bezahlt werden.

Ein- oder Zweibettzimmer

So finden Sie Entspannung

Durchschnittlich müssen Sie für eine Geburt nur mit 4,5 Tage Aufenthalt im Krankenhaus rechnen. Es kann aber vorkommen, dass Sie aus medizinischen Gründen vor oder nach der Geburt einige Tage länger im Krankenhaus bleiben müssen. Dann kann ein Mehrbettzimmer zu einer ziemlichen Belastung werden. Wenn Sie mit anderen Wöchnerinnen und ihren Partnern das Zimmer teilen müssen, kommen Sie und ihr Kind nur schwer zur Ruhe. Besser ist dann ein Ein- oder Zweibettzimmer oder Sie übernachten in einem Familienzimmer. Hierbei entstehen Zusatzkosten, die Sie als GKV-Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Ihre Krankenzusatzversicherung mit dem Leistungspaket für die stationäre Behandlung übernimmt diese Kosten. So kommen Sie schneller zur Ruhe und erholen sich besser von der Geburt - ganz ohne dass Sie aufs Geld achten müssen.

Krankenhaustagegeld oder Fahrtkosten

Zusatzbausteine bei der privaten Krankenzusatzversicherung

Die Versicherung für Krankenhaustagegeld kann ein sinnvoller Leistungsbestandteil in einer PKZV sein. Denn Sie müssen im Krankenhaus einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag aus Ihrer eigenen Tasche zahlen. Allerdings gilt dieser Eigenanteil nicht für die eigentliche Entbindung. Sie haben aber je nachdem, wie weit Ihr Entbindungskrankenhaus von Ihrem Wohnort entfernt ist, erhöhte Fahrtkosten für Ihre Angehörigen und Ihren Partner. Diese zusätzlichen Kosten stellen Sie dann einfach Ihrer PKZV in Rechnung.

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Gönnen Sie sich die sanfte Medizin

In der Schwangerschaft erbringt Ihr Körper Höchstleistung. Und das neun Monate lang. Der Hormonhaushalt stellt sich um, der Embryo holt sich alle Nährstoffe aus dem Blut der Mutter. Eine besonders gute und ausgewogene Ernährung gehört jetzt zum täglichen Pflichtprogramm.

Und auch, wenn Sie auf Ihre Ernährung genau achten, kann es trotzdem zu Mangelerscheinungen bei Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen kommen. Die Mangelerscheinungen wiederum können zur Ursache für Schwangerschaftsbeschwerden werden: So gehört Übelkeit zum Beispiel in den ersten Schwangerschaftswochen bei vielen werdenden Müttern zum Alltag. Gegen Ende der Schwangerschaft oder im letzten Schwangerschaftsdrittel können sich auch Rückenschmerzen einstellen.

Alle diese Beschwerden sollten Sie aber zum Schutz des Kindes nicht mit Medikamenten behandeln. Denn Medikamente sind häufig schädigend und pure Gift fürs Kind. Fast alle Schmerzmittel, alle Schlaftabletten und Medikamente gegen Übelkeit schaden Ihrem Baby.

Eine wohltuende Alternative bieten hier Naturheilverfahren an. Entweder vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet: Homöopathische Behandlungen oder eine Kur mit Vitaminen und Mineralstoffen, Akkupunktur oder Chiropraktik bieten häufig eine Linderung der Beschwerden. Eine Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren übernimmt die Kosten meistens zu 100 Prozent, wenn Ihre GKV keinen Zuschuss gewährt.

Geburtsvorbereitungskurs

Nehmen Sie mit dem Partner oder der Partnerin teil

Der Geburtsvorbereitungskurs gehört heute zu den anerkannten Leistungen auch der gesetzlichen Kassen, um Komplikationen bei der Geburt vorzubeugen. Viele Kassen beteiligen sich an den Kursgebühren für die Mutter. Aber nur wenige übernehmen auch anteilig die Kosten für den Partner. Dabei empfehlen Hebammen die gemeinsame Teilnahme von Vätern und Mütter. Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt je nach gewähltem Leistungspaket auch die Kosten für den Partner.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen:

Das bringt Ihnen die Krankenzusatzversicherung

Generell genießen Sie als GKV-Kunde in der Schwangerschaft alle medizinisch anerkannten Vorsorgeuntersuchungen für sich selbst und Ihr Kind. Mittlerweile gehört in den Katalog der gesetzlichen versicherung auch ein Test für die rechtzeitige Diagnose eines Schwangerschafts-Diabetes. Halten es die Ärzte für relevant, liegt also eine medizinische Indikation vor, zahlt die GKV sogar pränataldiagnostische Untersuchungen.

Wollen Sie aber auch ohne eine Indikation die vorgeburtlichen Untersuchungen durchführen lassen, müssen Sie die Leistungen selbst zahlen. Einige Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den sogenannten IGeL-Leistungen. IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen, die die GKV nicht zahlt. Viele Krankenzusatzversicherungen für Schwangere hingegen übernehmen diese Kosten. Dazu gehört beispielsweise das Erst-Trimester-Screening.

Mit dieser Untersuchung kann der Gynäkologe das Risiko einer Chromosomenstörung wie der Trisomien 21, 13 und 18 ermitteln. Eine weitere IGeL-Untersuchung ist der Streptokokken B–Test. Diese Bakterien können eine Frühgeburt auslösen.

Zusatzversicherungen in der Schwangerschaft

Zusatzversicherungen in der Schwangerschaft

So sichern Sie sich und Ihre Kinder optimal ab

Ein anderes Beispiel: Wenn Sie in der Schwangerschaft mit einem an Windpocken erkranktem Kind in Kontakt kommen und selber keinen ausreichenden Impfschutz haben - stellt das für Ihren Embryo eine ernsthafte Gefahr dar. Um eine Infektion auszuschließen, können Sie einen Windpocken-Antikörpertest durchführen lassen.

Eine weitere Leistung, die Sie mit einer Krankenzusatzversicherung verbessern können, ist der Ultraschall. Die GKV übernimmt grundsätzlich nur drei Ultraschalluntersuchungen. Wollen Sie aber mehr Untersuchungen oder die moderneren Schallverfahren mit 3D- oder 4D-Ultraschall, zahlen Sie ebenfalls aus der eigenen Tasche. Einige Anbieter der privaten Krankenzusatzversicherungen übernehmen diese Zusatzuntersuchungen.

Zahnzusatzversicherung

Gehen Sie zu Beginn der Schwangerschaft zur Zahnreinigung

Der Volksmund weiß angeblich, dass pro Schwangerschaft ein Zahn ausfällt. Dieser Umstand gilt heute bei der guten Allgemeinversorgung als überholt. Allerdings stimmt es, dass die hormonelle Umstellung in der Schwangerschaft Auswirkungen auf die Mundflora hat. Durch die vermehrte Ausschüttung von Östrogen wird das Zahnfleisch stärker durchblutet. Es schwillt an, wird weicher und gibt so Bakterien eine bessere Angriffsfläche.

Sie sollten daher direkt nach Beginn der Schwangerschaft zur professionellen Zahnreinigung. So verhindern Sie Zahnfleischentzündungen. Die Kosten von 80 bis 120 Euro übernimmt für Sie die private Krankenzusatzversicherung.

Eine weitere mögliche Folge der Schwangerschaft ist Calcium-Mangel. Der Embryo wird in der Schwangerschaft bevorzugt mit Calcium versorgt. Bei der Mutter kann eine Calciumunterversorgung dazu führen, dass die Zähne weicher werden. Sie beginnen zu wackeln, können abbrechen oder ausfallen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können dann zumindest die finanziellen Folgen für den Zahnerhalt oder den Zahnersatz abfedern.

Frühgeburt oder wenn das Baby krank zur Welt kommt

PKZV kann kündigen

Das ist ein heikles Thema, über das die Versicherer nicht gerne reden. Als Wirtschaftsunternehmen schützen sie aber sich und ihre Versicherten, indem sie bestimmte Risiken nicht versichern. Kommt ein Kind mit einer Behinderung zur Welt, schließen die meisten Versicherer in der Krankenzusatzversicherung sowohl die ambulanten als auch stationären Behandlungen aus. Möglich sind aber Brillen- und Zahnzusatzversicherung auch für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung.

Bei Frühgeburten sind Mutter und Kind zunächst im Rahmen der bestehenden PKZV versichert. Bleibt aber eine Beeinträchtigung beim Kind zurück, kann der Versicherer die PKZV für das Kind kündigen.

Familienversicherung in der PKZV

Leistungen für Mutter und Kind

Einige Versicherer haben bereits Familienversicherungen bei der privaten Krankenzusatzversicherung im Angebot. Gleichwohl berechnen sich die Beiträge immer nach der Anzahl der mitversicherten Kinder. Entscheidend für die Beitragshöhe ist der gewünschte Leistungsumfang. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Bestandteile der PKZV für Ihr Kind sinnvoll ist.

Grundsätzlich raten Experten, ein Kind mindestens für stationäre Behandlungen zu versichern. Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind immer angeraten. Bei der ambulanten Versorgung ist die PKZV sinnvoll, wenn Sie Ihr Kind mit Naturheilverfahren behandeln lassen möchten. Wenn Ihr Kind eine Brille tragen muss, lohnt sich hier ein Versicherungsabschluss.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nicht unbedingt erforderlich, empfiehlt sich aber für Jugendliche. In den ersten fünf bis sechs Lebensjahren, also vor den bleibenden Zähnen, ist Zahnersatz sowieso nicht notwendig. Zudem zahlen die GKV bei Kindern alle erforderlichen Maßnahmen zur Zahnrettung und bei Erkrankungen im Kiefer. Wenn aber das erste Milchzähnchen ausfällt, sollten Sie eine PKZV mit Zahnerhalt abschließen. Wichtig wird eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind, wenn es kiefernorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters der PKZV auf die Wartezeit sowie die Höchstleistungen für Kiefernorthopädie. In der Regel sind die Kosten für eine Spange begrenzt.

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