Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit - direkt zu Leistungen gelangen
Zusatzversicherungen helfen in vielen gesundheitlichen Bereichen weiter, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu ergänzen und hierfür nicht teure Zuzahlungen leisten zu müssen. Zu den wichtigsten privaten Zusatztarifen gehört die Zahnzusatzversicherung, die von hochwertigem Zahnersatz bis zu prophylaktischen Maßnahmen viele Kosten abdeckt. In den meisten Fällen werden die Tarife der Versicherungen mit einer Wartezeit angeboten, d. h. das gesamte Leistungsspektrum lässt sich nicht gleich ab Versicherungsbeginn beanspruchen. Im Folgenden soll gezeigt werden, welchen Sinn die Wartezeit und bei welchen Versicherungen sich das Warten umgehen lässt, um direkt von den finanziellen Leistungen des Tarifs zu profitieren.
Sinn und Auswirkungen der Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung
Die Wartezeit ist keine Besonderheit der Zahnzusatzversicherung, sondern bei vielen Zusatztarifen in der privaten Krankenversicherung üblich. Sinn ihrer Einführung lässt sich aus dem Blickwinkel der Versicherungen einfach nachvollziehen. Bei den meisten Bundesbürgern und potenziellen Versicherungsnehmern wird die Bedeutung und Wichtigkeit einer Zusatzversicherung oft erst erkannt, wenn es zu spät ist. Im Falle der Zahnversicherung liegt meist zum ersten Mal ein umfangreicher Heil- und Kostenplan vor, der eine private Zuzahlung von mehreren Hundert oder Tausend Euro umfasst. Geld, das viele Privathaushalte nicht aufbringen können und deshalb nach Alternativen gesucht wird. Da bei Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung zum ersten Mal eine Beitragszahlung erfolgt, weigert sich die Versicherung aus verständlichen Gründen, direkt teure Kosten für ihren Neukunden zu übernehmen. Stattdessen will der Versicherer zunächst sehen, dass sein Kunde einige Beiträge zahlt, um anschließend von den zugesagten Leistungen zu profitieren. Je nach Versicherung werden unterschiedliche Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung angerechnet, branchenüblich sind sechs Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Varianten und Ergänzungen zur Wartezeit der Zahnzusatzversicherung
Neben der Wartezeit kann ein Tarif weitere Merkmale aufweisen, mit der die Versicherung ihre finanziellen Risiken auffängt. Bei vielen Zahnzusatzversicherungen wird mit einer Mindestlaufzeit des Vertrags von zwei bis drei Jahren gearbeitet, zuvor wird keine reguläre Kündigung durch den Versicherungsnehmer möglich. Ebenfalls üblich ist die Staffelung von Leistungen in den ersten Vertragsjahren. Die Kosten für eine Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Maßnahmen der Kieferorthopädie werden in jedem Jahr bis zu einer Obergrenze in Euro übernommen. Entsteht in den ersten Jahren ein größerer Behandlungsbedarf, sind die Kosten hierfür privat zu zahlen. Auch wegen dieser Regelung lohnt es sich, einen Vergleich der Zahnzusatzversicherungen durchzuführen, um für die eigenen Zähne möglichst schnell hohe Kostenerstattung zu vereinbaren.
Hilft das Ausschließen der Wartezeit bei vorhandenen Erkrankungen?
So hilfreich das Ausschließen einer Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung sein mag, bleibt eine Situation von dieser Entscheidung fast immer unberührt. Gemeint sind bereits erstellte Heil- und Kostenpläne oder Behandlungen, die im Moment des Vertragsabschlusses bereits bekannt. Falls der Kunde beispielsweise einen maroden Zahn oder mehrere fehlende Zähne hat, für die er einen teuren Zahnersatz benötigt und deshalb eine Versicherung abschließt, wird die Zahnzusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen. Durch das Ausschließen einer Wartezeit kann nicht verhindert werden, dass die Versicherung Gesundheitsfragen stellt und sich einen Überblick über den aktuellen Zustand der Zähne verschafft. Wurden Probleme beim Vertragsabschluss erkannt, werden diese als Risiken in jedem Fall ausgeschlossen. Die Vermeidung einer Wartezeit hilft also vorrangig weiter, wenn in den ersten Monaten nach Vertragsbeginn eine Zahnbehandlung notwendig wird, die im Vorfeld noch nicht absehbar war. Für diese lassen sich anfallende Kosten nach dem abgeschlossenen Tarif an die Versicherung weitergeben. Über die letzten Jahre sind Tarife im Bereich Premium anstanden, die eine Ausnahme zu dieser Regelung schaffen. Selbst wenn eine Zahnbehandlung bereits begonnen hat, übernimmt die Versicherungen die Kosten hierfür. Ob sich ein Abschluss dieser sehr starken Tarife zu einem entsprechenden Beitrag lohnt, ist im Einzelfall bei einem Vergleich zu prüfen.
Führt der Verzicht auf eine Wartezeit zu teuren Beiträgen?
Ein Tarif ohne Wartezeit muss nicht zwingend teurer als Verträge mit Wartezeit sein, die Situation ist allerdings möglich. Hier kommt es auf die konkrete Tarifierung durch die einzelne Versicherungsgesellschaft an, ob und wie stark der Verzicht die Höhe der monatlich oder jährlich zu zahlenden Beiträge beeinflusst. Da die Versicherung zusagt, früher als mit Wartezeit anfallende Kosten zu übernehmen, ist grundsätzlich mit einem geringfügig höheren Beitrag als bei einem Tarif mit einkalkulierter Wartezeit zu übernehmen. Bei der Abwägung aller Risiken geht die Versicherung schließlich davon aus, dass vergleichsweise schnell Leistungen vom Kunden beansprucht werden möchten, wenn er auf die Wartezeit verzichten will. Eine Möglichkeit, auf die Wartezeit zu verzichten und deshalb keinen höheren Beitrag fürchten zu müssen, ergibt sich durch das Wartezeit-Attest. Dies ist ein ergänzendes Dokument, das bei der Antragstellung eingereicht werden kann und die Fragen zum gesundheitlichen Zustand der Zähne seitens der Versicherung beantwortet. Das Attest wird durch den behandelnden Zahnarzt erstellt und sichert dem Patienten zu, über ein gesundes und intaktes Gebiss zu verfügen. Hierdurch erhält die Versicherung eine Bestätigung, dass der Antragsteller keine bzw. nur geringfügige Risiken in den Vertrag hineinbringt, so dass sie freiwillig und ohne Auswirkungen auf den Beitrag auf die Wartezeit verzichtet.
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Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Gibt es Ausnahmen für die Leistungsübernahme bei einer Wartezeit?
Auch wenn ein Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit abgeschlossen wird, kann es innerhalb dieser Zeitspanne zu einer Kostenübernahme kommen. Die Regelungen sind von Tarif zu Tarif verschieden und bei einem Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen individuell zu überprüfen. Die am häufigsten in Verträgen zu findende Ausnahme ist der Verlust der Zähne oder die Notwendigkeit einer Zahnbehandlung nach einem Unfall. Dieser konnte vom Versicherten im Moment des Vertragsabschlusses nicht abgeschätzt werden und wurde demnach auch nicht als Risiko bei der Antragsstellung verschwiegen. Für weitere Ausnahmen neben dem Unfall hilft der Vergleich der Gesellschaften oder der Blick in einen bestehenden Versicherungsvertrag.
Fazit zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Dass sich eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene und Kinder lohnt, ist unstrittig und hilft dabei, Zahnersatz und Behandlungen nicht selbst teuer bezahlen zu müssen. Der Verzicht auf eine Wartezeit wird hierbei durch immer mehr Versicherungen angeboten und gewährleistet, dass die Zahnzusatzversicherung von Anfang an die gewünschten Leistungen übernimmt. Kann parallel ein Verzicht auf die Summenbegrenzung vereinbart werden, lässt sich ab dem ersten Tag das volle Leistungsspektrum der Versicherung genießen.
Wenn Sie auf die Wartezeit verzichten möchten, sollten Sie in Ruhe die weiteren Konditionen von Versicherung und Tarif überprüfen. In erster Linie sollte es beim Abschluss um starke Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und die Kieferorthpädie für Kinder und Jugendliche gehen. Nur weil ein Tarif auf eine Wartezeit verzichtet, muss er nicht für Ihre individuelle Absicherung geeignet sein. Ein ruhiger und sachlicher Vergleich hilft dabei, die ideale Zahnzusatzversicherung zu finden und zugleich auf Wartezeiten zu verzichten.