Die Pflegezusatzversicherung - finanzielle Vorsorge für den Pflegefall
Kein Mensch kann ausschließen, im höheren Alter oder nach einem Unfall zum Pflegefall zu werden und auf die Hilfe von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften angewiesen zu sein. Die demographische Entwicklung in Deutschland zeigt, wie über die letzten Jahre bereits Millionen Bundesbürger zum Pflegefall geworden sind, für die kommenden Jahre und Jahrzehnte werden viele weitere Millionen hinzukommen. Um die Kosten der Pflegesituation aufzufangen, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung eine wertvolle Grundlage, die jedoch in den wenigsten Fällen zur Deckung der Gesamtkosten ausreicht. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist deshalb empfehlenswert und bewahrt Betroffene und ihre Angehörigen vor großen finanziellen Einbußen.
Während in früheren Jahrzehnten Kinder die Pflege ihrer Eltern oder Großeltern übernahmen, wohnen diese heutzutage aus beruflichen Gründen häufig nicht mehr am Heimatort. In immer mehr Fällen ist es unvermeidlich, dass ein mobiler Pflegedienst die alltägliche Betreuung übernimmt, bei stärkerer Pflegebedürftigkeit ist die Unterbringung in einem Pflegeheim sinnvoll. Gerade solche Pflegemaßnahmen bringen monatlich Kosten von mehreren Tausend Euro mit sich, selbst bei höchster Pflegestufe werden diese Kosten oft nur anteilig gedeckt. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass das Privatvermögen des Pflegebedürftigen fast komplett aufgelöst wird oder die Kinder auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten müssen. Spätestens durch solch drastische Maßnahmen wird deutlich, dass der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lohnenswerter ist.
Für wen lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Eine private Zusatzversicherung abzuschließen, ist für fast jeden Bundesbürger eine richtige und sinnvolle Entscheidung. Verzichten lässt sich auf diesen Zusatzschutz nur, wenn ein großes Privatvermögen vorhanden ist, mit dem sich eine eintretende Pflegesituation aus eigener Tasche finanzieren lässt. Dies gilt nur für den kleinsten Teil der deutschen Bevölkerung. Grundsätzlich kann jedermann zu einem Pflegefall zu werden, selbst eine gesunde und bewusste Lebensführung kann den Verfall von Körper und Geist im Alter nicht gänzlich verhindern. Sollten Kinder oder andere Angehörige nicht für eine private Pflege zur Verfügung stehen, ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung oder anderer Tarifarten umso wichtiger. Schließlich müssen in dieser Situation Dienste von einem Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung beansprucht werden, die deutlich teurer als eine Betreuung innerhalb der Familie sind. Auch junge Leute sollten das Risiko einer Pflegebedürftigkeit nicht unterschätzen. Zwar sind diese noch nicht vom altersbedingten Verfall betroffen, allerdings kann ein schwerer Unfall in Sport, Beruf oder Alltag für eine temporäre oder dauerhafte Bedürftigkeit sorgen. Ein privater Tarif umfasst auch solche Risiken und übernimmt Pflegekosten in jedem Lebensalter, während aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erneut nur ein fester Eurobetrag zur Pflege erwartet werden darf. Wer die Wichtigkeit einer privaten Vorsorge im Bereich Pflege für sich erkannt hat, stößt auf eine Vielzahl von Versicherungen und Tarifen. Diese gewähren ihre Leistungen auf unterschiedliche Art, die dem eigenen Willen zur Vorsorge mehr oder weniger entsprechen werden. Der folgende Überblick soll mit den wichtigsten Varianten der privaten Pflegeversicherung vertraut machen.
Diese Modelle der Pflegezusatzversicherung gibt es
Pflegetagesgeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung gehört zu den einfachsten Varianten der privaten Vorsorge, die auch von Laien in Versicherungsfragen einfach zu verstehen ist. Ist ein Pflegefall eingetreten, d. h. hat eine Einstufung in eine der Pflegestufen I bis III stattgefunden, wird für jeden Pflegetag ein festgelegter Betrag in Euro ausgezahlt. In der Verwendung dieses Geldes ist der Pflegebedürftige vollkommen frei. Tarife dieser Art sind nicht selten nach dem "Pflege-Bahr" aufgebaut, in der Beitragsphase kann somit eine staatliche Förderung von 60 Euro jährlich beantragt werden.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung wird kein täglicher Geldbetrag ausgezahlt, stattdessen findet eine vollständige oder anteilige Übernahme der tatsächlichen Pflegekosten statt. Hierbei wird von der Versicherung berücksichtigt, welche finanzielle Hilfe dem Pflegebedürftigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegestufe vorsieht. Abhängig von der Vertragsart wird dieser Betrag ergänzt, beispielsweise um einen prozentualen Aufschlag oder im vollen Umfang bis zu einer Obergrenze pro Jahr.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer den Erhalt einer Zusatzrente im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Sie ist mit der klassischen, privaten Rentenversicherung vergleichbar und wird vorrangig von klassischen Lebensversicherungen angeboten. Ist ein Pflegefall mit einer vertraglich festgelegten Pflegestufe eingetreten, erhält der Versicherte Monat für Monat die zugesicherte Zusatzrente, solange die Pflegebedürftigkeit andauert.
Pflegerenten-Risikoversicherung
Die Pflegerenten-Risikoversicherung ist eine Abwandlung der Pflegerentenversicherung, die zusätzliche Leistungen bietet und nicht von allen Versicherungen angeboten wird. Auch bei dieser Tarifart wird eine monatliche Zusatzrente zugesagt, wobei die Höhe der Rente unabhängig von der Pflegestufe frei bestimmt werden kann. Der Abschluss dieser Rentenleistung wird nicht nur für den Versicherungsnehmer möglich, auch dessen Ehegatte oder Lebenspartner lässt sich als Begünstigter in den Vertrag einschließen. Ein Vorteil solcher Tarife ist die Beitragsbefreiung, die je nach Gesellschaft schon bei der Pflegestufe 0 mit einer beginnenden Demenz oder eingeschränkten Alltagskompetenz ansetzt. Ein Abschluss der Pflegerenten-Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungen sogar im höheren Lebensalter möglich, beispielsweise darf der Vertragsnehmer beim Abschluss 75 oder sogar 80 Jahre alt sein. Die Höhe der abschließbaren Zusatzrente deckt ebenfalls ein breites Spektrum ab und wird so zur flexiblen Lösung für den potenziellen Pflegefall.
Wartezeiten bei der Pflegezusatzversicherung
Ein Vergleich der Zusatztarife lohnt nicht zuletzt wegen anfallender Wartezeiten, die von sämtlichen Versicherungen berücksichtigt werden. Durch Wartezeiten möchte die Versicherung verhindern, dass ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag erst abschließt, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit andeutet oder bereits eingetreten ist. Die eingeforderte Wartezeit hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab, branchenüblich ist eine Zeitspanne von drei Jahren, gerechnet ab Vertragsabschluss. Bei der Anwendung der vereinbarten Wartezeit gibt es auch Ausnahmen. Dies gilt vorrangig für eine Pflegebedürftigkeit, die nach einem Unfall des Versicherten eingetreten ist. Da Unfälle weder geplant werden noch absehbar sind, übernimmt die Versicherung die Pflegekosten in der vereinbarten Form, selbst wenn der Zeitpunkt des Unfalls innerhalb der Wartezeit lag. Ansonsten lohnt sich der Vergleich der Pflegetarife, um kürzere Wartezeiten zu vereinbarten bzw. Angebote mit einer längeren Wartezeit gezielt auszuschließen.
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Was genau ist die Pflege-Bahr?
Der Pflege-Bahr ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Der Begriff geht auf den damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr zurück, unter dessen Leitung die staatliche Förderung eingeführt wurde. Der Pflege-Bahr soll für Bundesbürger einen Anreiz schaffen, Eigeninitiative zu ergreifen und einen Vertrag über die private Pflegeversicherung abzuschließen. Ist er bereit, mindestens zehn Euro pro Monat in ein Pflegeprodukt der Versicherungen zu investieren, beteiligt sich der Staat an den Beitragskosten mit fünf Euro monatlich, als 60 Euro pro Jahr.
Der Pflege-Bahr kann als staatliche Förderung nicht für jede private Zusatzversicherung beantragt werden. Stattdessen müssen die Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Beim Blick auf das Tarifangebot einzelner Versicherungen wird schnell deutlich, welche Verträge staatlich gefördert werden können und welche nicht. Eine Besonderheit aller förderfähigen Tarife ist, dass die Versicherungen interessierte Antragsteller nicht aus gesundheitlichen Gründen ablehnen darf. Auch bei diversen Vorerkrankungen, die das Risiko einer Pflegebedürftigkeit erhöhen, muss die Versicherung den Versicherungsantrag gewähren. Die fehlende Möglichkeit zur Ablehnung eines Antragstellers auf einen Vertrag mit Pflege-Bahr hat Einfluss auf die Tarifgestaltung. Das hohe Risiko dieser Verträge fangen die Versicherungen entweder durch ein überschaubares Leistungsspektrum oder höhere Beitragszahlungen auf. Nur weil die staatliche Förderung gewährt wird, muss ein Versicherungsnehmer daher nicht von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. Bei eine persönlichen Vergleich zeigt sich schnell, ob der Abschluss eines Vertrags mit Pflege-Bahr individuell sinnvoll ist oder nicht. Ein großer Vorteil der Förderverträge ergibt sich für Interessenten an der privaten Pflegezusatzversicherung, die aufgrund ihrer Risiken bei herkömmlichen Zusatzverträgen eine Ablehnung erwarten müssten.
Das sind die Pflegestufen
Pflegestufen, Infos, Voraussetzungen
Pflegestufe 0, Dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz
In dieser Pflegestufe liegt keine echte Pflegebedürftigkeit vor, allerdings ist der Betroffene in seinen körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten eingeschränkt und kann den Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen. Typische Situation ist eine fortschreitende Demenzerkrankung. Gegenüber den anderen Pflegestufen sind keine konkreten Vorgaben bezüglich des Zeitaufwandes zur Pflege und Betreuung gegeben. Hier kommt es auf die Einzelfallbewertung an.
Pflegestufe 1, Erhebliche Pflegebedürftigkeit
In dieser Pflegestufe ist eine Pflegebedürftigkeit feststellbar, wobei der durchschnittliche Pflegebedarf keine 90 Minuten pro Tag überschreitet. Der Bedürftige ist soweit eingeschränkt, dass er wenigstens 45 Minuten pro Tag Hilfe bei der Grundpflege sowie wenigstens 45 Minuten Hilfe bei der Haushaltsführung benötigt. Letztere Hilfeleistungen müssen nicht täglich erbracht werden, sondern können an wenigen Tagen der Woche gebündelt ausgeführt werden.
Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftigkeit
Bei dieser gesteigerten Pflegebedürftigkeit ist der Betroffene auf eine Hilfestellung von durchschnittlich 180 Minuten pro Tag durch die Pflegeperson angewiesen. Viele alltägliche Arbeiten und Aufgaben können nicht mehr eigenständig durchgeführt werden. Für die Körperpflege sind durch die Pflegeperson wenigstens 120 Minuten täglich aufzubringen, was beispielsweise Körperpflege und Ankleiden umfasst. In der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen mindestens 60 Minuten an, was der Zubereitung von zwei bis drei Mahlzeiten und weitere Maßnahmen der Haushaltsführung entspricht.
Pflegestufe 3, Außergewöhnlich intensiver Pflegeaufwand
In der höchsten Pflegestufe liegt eine Bedürftigkeit von durchschnittlich 300 Minuten pro Tag vor. Die Grundpflege muss hierbei auch nachts, also zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt wird, beispielsweise als Hilfestellung beim Toilettengang. Auf die Grundpflege müssen täglich wenigstens 240 Minuten entfallen, auf die Haushaltsführung mindestens 60 Minuten. Bei dieser Pflegebedürftigkeit wird davon ausgegangen, dass die Person elementare Alltagstätigkeiten wie Hygiene, Ankleiden oder die Zubereitung von Mahlzeiten nicht mehr selbst durchführen kann.
Härtefallregelung
In Härtefällen wird es möglich, dass die gesetzliche Pflegeversicherung einige Hundert Euro zusätzlich für den monatlichen Pflegeaufwand zahlt, auch in privaten Versicherungstarifen lassen sich entsprechende Regelung treffen. Der Aufwand der Pflege muss weit über die Pflegestufe III hinausgehen. In der Praxis tritt dies vorrangig in den letzten Tagen und Wochen einer Krebs- oder Demenzerkrankung sowie bei einem Wachkoma ein.
Vor- und Nachteile der Pflegezusatzversicherung
5 Vorteile der Pfelegezusatzversicherung
- Mit der privaten Vorsorge lassen sich teure Pflegekosten an eine private Versicherungsgesellschaft abgeben. Nur in den wenigsten Fällen reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus, die tatsächlichen Kosten einer häuslichen oder stationären Pflege abzudecken.
- Die Tarifvielfalt bei der Pflegezusatzversicherung ist groß und ermöglicht Ihnen eine Absicherung nach Maß. Die Pflegetagegeldversicherung ist dabei die beliebteste Variante mit einem frei wählbaren Pflegebetrag pro Tag, doch auch andere Tarifarten haben Ihren Reiz.
- Durch Abschluss der Zusatzversicherung verhindern Sie, dass Ihre Kinder mit Einkommen und Vermögen für den Pflegefall aufkommen müssen. Dies beeinflusst nicht nur den Lebensstandard der Kinder erheblich, sondern führt auch häufig zu familiären und zwischenmenschlichen Problemen.
- Je nach Tarifart können Sie sich von der gesetzlich ermittelten Pflegestufe befreien, die wesentlicher Maßstab für die gesetzlichen Leistungen ist. Hierdurch haben Sie unabhängig vom Grad der ermittelten Pflegebedürftigkeit die Sicherheit, über eine ausreichende Zusatzeinnahme zu verfügen.
- Abhängig von Versicherung und Tarif können Sie viele Zusatzleistungen vereinbarten, die über die ermittelte Pflegebedürftigkeit hinausgehen. Sichern Sie beispielsweise Ihren Ehepartner mit einer Todesfallsumme ab oder erhalten Sie Geld, wenn alleine eine Demenz ohne Pflegebedürftigkeit vorliegt.
5 Nachteile der Pfelegezusatzversicherung
- Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung müssen aus Ihrer privaten Tasche gezahlt werden. Während Ihnen vom Bruttolohn bereits ein Teil für die gesetzliche Pflegeversicherung abgezogen wird, reduzieren Sie durch diesen Zusatzschutz Ihr verfügbares Nettoeinkommen.
- Abhängig von der Vertragsart und Versicherung müssen Sie die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung weiterzahlen, selbst wenn der Pflegefall eingetreten ist. Von manchen Tarifen wird dies zwar ausgeschlossen, diese müssen jedoch nicht zwingend Ihren Vorlieben oder Ihrem Schutzbedürfnis entsprechen.
- DZwar wird eine staatliche Förderung durch den Pflege-Bahr geboten, die hiermit verbundenen Tarife bieten jedoch meist ein mäßiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Ihre Eignung ist nur für wenige Interessenten gegeben, so dass die Beitragskosten doch komplett selbst zu tragen sind.
- Durch die Fülle an Tarifen und Verträgen schließen viele Interessenten voreilig eine Versicherung ab, die Ihren Bedürfnissen gar nicht entspricht. Auch ein Testsieger der Stiftung Warentest oder anderer Magazine muss nicht den eigenen Ansprüchen gerecht werden. Ein persönlicher Vergleich ist unverzichtbar, nimmt jedoch Zeit und Recherchearbeit in Anspruch.
- Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung zusammen sind in vielen Fällen weiterhin nicht bedarfsdeckend. Auch mit Versicherung bleibt also eine Versorgungslücke bestehen, die der Pflegebedürftige durch die Altersrente, sein Privatvermögen oder die Einnahmen von Partner und Kindern decken muss. Bedarfsdeckende Versicherungsverträge bringen im Gegenzug sehr hohe Monatsbeiträge mit sich, wobei bei zukünftig eintretende Bedarf nur geschätzt werden kann.
Leistungen der Pflegezusatzversicheurng beantragen
Für die Pflegezusatzversicherung ist die Einstufung seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidend. Wurde hier ein Antrag von der zuständigen Pflegekasse genehmigt und der Versicherungsnehmer in eine der Pflegestufen I bis III eingestuft, reicht die Vorlage des entsprechenden Pflegebescheides, um Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Welche Leistungen eine private Zusatzversicherung im Pflegebereich erbringt, hängt von der Vertragsart und Gestaltung ab. Die folgenden Leistungen sind gängige Vertragsleistungen, die in den wichtigsten Vertragssparten erbracht werden.
Leistungen der Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Leistungsart kommt es zur Auszahlung eines festgelegten Eurobetrags für jeden Tag, den der Versicherungsnehmer pflegebedürftig ist. Liegt absehbar eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vor, wird das Tagegeld monatlich in entsprechender Höhe überwiesen. Das Geld ist nicht an einen bestimmten Einsatzzweck oder zur Kostendeckung für bestimmte Sachleistungen gebunden. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen können deshalb frei entscheiden, für welche Investitionen während der Pflegezeit der Einsatz des Pflegetagesgeldes besonders sinnvoll ist.
Wie hoch die finanzielle Leistung pro Pflegetag ausfällt, legt der Versicherte individuell fest. Üblich ist hierbei ein gestaffeltes System, das den einzelnen Pflegestufen einen Prozentsatz zuteilt. Wird die höchste Pflegestufe III erreicht, werden 100 % des vereinbarten Tagesgeldes ausgezahlt. Eine übliche Staffelung ist 60 % bei Eintreten der Pflegestufe II sowie 30 % in der Pflegestufe I. Manche Versicherungen gestalten den Aufbau der Staffelung flexibler, in allen drei Pflegestufen kann die tägliche Auszahlung der Pflegetagegeldversicherung explizit festgelegt werden. Die individuell gestalteten Leistungshöhen und die gewählte Staffelung nehmen selbstverständlich Einfluss auf den Beitrag. Gegenüber anderen Vertragsarten ist die Pflegetagegeldversicherung die beliebteste Variante, die auch von vielen Versicherungsexperten empfohlen wird. Durch die Möglichkeit, das bereitgestellte Geld flexibel einzusetzen, lässt sich besser auf die individuellen Umstände des Pflegebedürftigen eingehen. Dennoch birgt diese Vertragsart einen Nachteil: Die Höhe der Leistungen bemessen sich stets an einem festgelegten Eurobetrag, der höchstens im Falle der Pflegestufe III zu 100 % ausgezahlt wird. Muss die private Pflegezusatzversicherung erst in einigen Jahrzehnten eine Leistung erbringen, können bis dahin die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sein. Hierdurch ist nicht gewährleistet, dass der vereinbarte Eurobetrag zur Kostendeckung ausreicht.
Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung
Bei dieser Zusatzversicherung prüft der Versicherer, welche Kosten tatsächlich für die Pflege seines Versicherungsnehmers anfallen, um sich zu beteiligen oder existierende Versorgungslücken zu schließen. Die erstatteten Pflegekosten sind somit nicht als Finanzmittel frei verfügbar, stattdessen findet eine Erstattung von Rechnungskosten für beanspruchte Pflegeleistungen statt. Abhängig von Art und Stärke des Tarifs deckt die Versicherung die vorhandene Versorgungslücke im vollen Umfang oder leistet einen festgelegten prozentualen Zuschuss. Im Falle einer vollen Kostenübernahme arbeiten viele Versicherungen mit einer Obergrenze, bei Überschreiten dieses Beitrags durch die Pflegekosten muss der Restbetrag privat übernommen werden.
Um Geld aus einer privaten Pflegekostenversicherung zu erhalten, ist der Nachweis tatsächlicher Kosten notwendig. Der Bedürftige oder seine Angehörigen müssen der Versicherung beispielsweise Rechnungen eines beauftragten Pflegedienstes einreichen, damit die finanzielle Leistung erbracht wird. Die direkte Abrechnung seitens eines Pflegeheimes oder Pflegedienstes mit der Versicherung kann beauftragt werden. Gegenüber der Pflegetagegeldversicherung ist die private Übernahme der Pflegekosten somit formal komplizierter, kann jedoch höhere Leistungen als den festgelegten Tagessatz umfassen.
Leistungen der privaten Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Zusatzrente im klassischen Sinne, wie sie von vielen Versicherungen angeboten wird und beispielsweise als zusätzliche Altersrente dient. Gegenüber vergleichbaren Vorsorgeprodukten wird die Zusatzrente ausschließlich ausgezahlt, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Gemäß Tarif lässt sich vereinbaren, welche Pflegestufe erreicht werden muss, damit es zu einer vollen Auszahlung der Pflegerente kommt. Die Rente bleibt in ihrer Höhe über die Jahre unverändert und wird über den gesamten Zeitraum der Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt, bei älteren Pflegebedürftigen im Regelfall bis zum Lebensende.
In ihrem Prinzip erinnert die Pflegerente an die Pflegetagegeldversicherung, nur dass die Leistung monatlich statt täglich erbracht wird. Vertraglich gibt es dennoch große Unterschiede. So bringt die Pflegerentenversicherung höhere Beiträge mit sich, gewährt jedoch attraktive Vorteile gegenüber dem Pflegetagegeld. So ist die vertragliche Gestaltung flexibler, die Pflegerente kann bereits bei einer eingetretenen Demenz oder höhere Pflegestufe beantragt werden. Außerdem wird die Integration einer Todesfallsumme möglich, im Todesfall des Bedürftigen erhalten die Angehörigen bzw. angegebenen Begünstigten einen Eurobetrag zur freien Verwendung ausgezahlt.
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet einen monatlichen Festbetrag, der von der ermittelten Pflegestufe abhängt. Hierbei wird zwischen Pflegegeld für eine Pflege im häuslichen Umfeld, Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst sowie Kombinationsleistungen unterschieden. Die Höhe des gewährten Pflegegeldes lag in den Jahren 2015 und 2016 bei 244 Euro in der Pflegestufe I bis zu 728 Euro in der Pflegestufe III. Unter Berücksichtigung von Kombinationsleistungen und einer vollstationären Unterbringung mit Tages- und Nachtpflege ergeben sich folgende Höchstbeträge der Förderung:
- Pflegestufe I: 675 Euro
- Pflegestufe II: 1.650 Euro
- Pflegestufe III: 2.325 Euro
Da in der Praxis die Unterbringung in einem Pflegeheim 3.000 Euro und mehr kostet, lässt sich auch bei Einstufung in die Pflegestufe III sofort eine Finanzierungslücke erkennen. Genau für diese gilt es, durch eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorge zu leisten.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Pflegezusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Die Pflegezusatzversicherung ist für jeden Bundesbürger wichtig, der nicht über ein hohes Privatvermögen oder eine extrem hohe Altersrente verfügt. Ansonsten wird eine eintretende Pflegebedürftigkeit, die auch in jungen Lebensjahren nach einem Unfall eintreten kann, zu einer finanziellen Herausforderung. Diese sorgt schlimmstenfalls für das Abrutschen in die Altersarmut sowie eine finanzielle Belastung des Ehepartners und der Kinder.
Welche Art von finanzieller Leistung erbracht wird, hängt von der Art des Tarifs ab. Eine gängige Variante ist die Pflegetagegeldversicherung, durch die der Versicherte pro Pflegetag einen festen Eurobetrag ausgezahlt bekommt. Alternativ lässt sich die Kostenübernahme tatsächlicher Pflegeleistungen eines Pflegedienstes oder Pflegeheimes vereinbaren, auch die Auszahlung als monatliche Pflegerente ist möglich.
Bei den meisten Versicherungen tritt der Leistungsfall ein, wenn eine Pflegebedürftigkeit seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellt wurde. Der Bescheid hierzu mit Einstufung in die Pflegestufe I bis III bzw. eine eingeschränkte Alltagskompetenz der Pflegestufe 0 muss der Versicherung schriftlich übermittelt werden. Häufig hängt auch die Höhe der Zusatzleistung einer Versicherung von der Pflegestufe ab, beispielsweise beim Pflegetagegeld in einem prozentual gestaffelten System.
Eine staatliche Förderung von 60 Euro jährlich nach dem sogenannten 'Pflege-Bahr' wird für Tarife möglich, die entsprechend zertifiziert wurden und von jeder privaten Pflegeversicherung angeboten werden. Die Förderung für den Vertrag muss gesondert beantragt werden, was die Versicherung im Regelfall als Service für den Kunden übernimmt. Ob ein Vertrag mit Pflege-Bahr den eigenen Wünschen und Ansprüchen genügt, ist zuvor bei einem Vergleich abzuklären.
Statische Tarife zahlen eine festgelegte Pflegesumme aus, die keinen direkten Bezug zum tatsächlichen Pflegeaufwand besitzt. Dies gilt beispielsweise für die Pflegetagegeldversicherung, bei der ein fester Eurobetrag pro Tag abhängig von der Pflegestufe gezahlt wird. Bei flexiblen Tarifen wird die Auszahlung an den tatsächlich anfallenden Pflegekosten orientiert. Dafür werden beispielsweise die Rechnungen eines ambulanten Pflegedienstes ausgewertet, um nach Abzug gesetzlicher Pflegeleistungen die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise zu erstatten.
Wie bei vielen Zusatzversicherungen im gesundheitlichen Bereich werden die Beiträge individuell berechnet. Bei der Antragstellung werden vielfältige Informationen erfasst, beispielsweise das Alter und die gesundheitliche Vorgeschichte des Antragstellers. Zusammen mit der gewünschten Leistungshöhe und der Tarifart wird auf dieser Basis der Beitrag individuell ermittelt. Da jede Versicherung persönliche Daten und Risikofaktoren anders bewertet, lohnt sich der Vergleich der Tarife.
Ob überhaupt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, wird von unabhängigen Gutachtern durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Medicproof und ähnlichen Institutionen bestimmt. Die Begutachtung ist vom potenziell Pflegebedürftige oder seinen Angehörigen bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Sein Urteil und die Einstufung in eine Pflegestufe beeinflusst die gesetzlichen Pflegeleistungen genauso wie die private Zusatzversicherung.
Die Pflegezeit bezeichnet die Zeitspanne, während der eine Pflegebedürftigkeit im ermittelten Maße vorliegt. Bei einer Alterspflege besteht selten eine Aussicht auf Besserung, so dass die Pflegezeit bis zum Lebensende dauert. Anders sieht es bei Unfällen in anderen Lebensphasen aus, hier dauert die Pflegezeit oft nur wenige Wochen oder Monate.
Sofern andere Leistungen wie Altersrenten oder das Privatvermögen des Pflegebedürftigen und seines Ehepartners nicht ausreichen, sind dessen Kinder zur Übernahme der Pflegekosten verpflichtet. Hierbei wird keine Rücksicht auf den Lebensstandard und die finanziellen Möglichkeiten der Kinder genommen. Ihnen wird lediglich ein Sperrvermögen sowie ein Anteil ihres Monatseinkommens zur Gestaltung des eigenen Lebens zugestanden. Eine radikale Regelung, die Vergleich und Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nahelegt.