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Die Pflegezusatzversicherung
Finanzielle Vorsorge für den Pflegefall
Kein Mensch kann ausschließen, im höheren Alter oder nach einem Unfall zum Pflegefall zu werden und auf die Hilfe von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften angewiesen zu sein.
Die demographische Entwicklung in Deutschland zeigt, wie über die letzten Jahre zunehmend Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu Pflegefällen geworden sind. Für die kommenden Jahre und Jahrzehnte werden viele weitere Millionen hinzukommen. Um die Kosten der Pflegesituation aufzufangen, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung eine wertvolle Grundlage, die jedoch in den wenigsten Fällen zur Deckung der Gesamtkosten ausreicht.
Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann Betroffene und ihre Angehörigen deshalb vor großen finanziellen Einbußen bewahren.
Während in früheren Jahrzehnten Kinder die Pflege ihrer Eltern oder Großeltern übernahmen, wohnen diese heutzutage aus beruflichen Gründen häufig nicht mehr am Heimatort. In immer mehr Fällen ist es unvermeidlich, dass ein mobiler Pflegedienst die alltägliche Betreuung übernimmt, bei stärkerer Pflegebedürftigkeit ist die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig.
Solche Pflegemaßnahmen bringen monatlich Kosten von mehreren Tausend Euro mit sich, selbst bei höchstem Pflegegrad werden diese Kosten oft nur anteilig gedeckt. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass das Privatvermögen der oder des Pflegebedürftigen fast komplett aufgelöst wird oder die Kinder auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten müssen. Spätestens durch solch drastische Maßnahmen wird deutlich, dass der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung je nach persönlicher Situation lohnen kann.
Für wen lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Vorsorge für die Zukunft
Eine private Zusatzversicherung abzuschließen, ist für viele Menschen in Deutschland eine richtige und sinnvolle Entscheidung. Verzichten lässt sich auf diesen Zusatzschutz, sofern ein großes Privatvermögen vorhanden ist, mit dem sich eine eintretende Pflegesituation aus eigener Tasche finanzieren lässt. Dies gilt nur für den kleinsten Teil der deutschen Bevölkerung.
Grundsätzlich kann jedermann zu einem Pflegefall zu werden, selbst eine gesunde und bewusste Lebensführung kann den Verfall von Körper und Geist im Alter nicht gänzlich verhindern. Sollten Kinder oder andere Angehörige nicht für eine private Pflege zur Verfügung stehen, ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung oder anderer Tarifarten umso wichtiger. Schließlich müssen in dieser Situation Dienste von einem Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung beansprucht werden, die deutlich teurer als eine Betreuung innerhalb der Familie sind.
Private Pflegezusatzversicherung leistet unabhängig vom Alter
Auch junge Leute sollten das Risiko einer Pflegebedürftigkeit nicht unterschätzen. Zwar sind diese noch nicht vom altersbedingten Verfall betroffen, allerdings kann ein schwerer Unfall in Sport, Beruf oder Alltag für eine temporäre oder dauerhafte Bedürftigkeit sorgen.
Ein privater Tarif umfasst auch solche Risiken und übernimmt Pflegekosten in jedem Lebensalter, während aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erneut nur ein fester Eurobetrag zur Pflege erwartet werden darf.
Wer die Wichtigkeit einer privaten Vorsorge im Bereich Pflege für sich festgestellt hat, stößt auf eine Vielzahl von Versicherungen und Tarifen. Diese gewähren ihre Leistungen auf unterschiedliche Art, die dem eigenen Willen zur Vorsorge mehr oder weniger entsprechen werden. Der folgende Überblick soll mit den wichtigsten Varianten der privaten Pflegeversicherung vertraut machen.
Diese Modelle der Pflegezusatzversicherung gibt es
Unterschiedliche Schwerpunkte bei der Pflege
Pflegetagesgeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung gehört zu den einfachsten Varianten der privaten Vorsorge, die auch von Laien in Versicherungsfragen einfach zu verstehen ist. Ist ein Pflegefall eingetreten, d. h. hat eine Einstufung in eine der Pflegegrad I bis V stattgefunden, wird für jeden Pflegetag ein festgelegter Betrag in Euro ausgezahlt. In der Verwendung dieses Geldes ist der Pflegebedürftige vollkommen frei. Tarife dieser Art sind zuweilen nach dem Pflege-Bahr
aufgebaut, in der Beitragsphase kann somit eine staatliche Förderung von 60 Euro jährlich beantragt werden.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung wird kein täglicher Geldbetrag ausgezahlt, stattdessen findet eine vollständige oder anteilige Übernahme der tatsächlichen Pflegekosten statt. Hierbei wird von der Versicherung berücksichtigt, welche finanzielle Hilfe dem oder der Pflegebedürftigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad vorsieht.
Abhängig von der Vertragsart wird dieser Betrag ergänzt, beispielsweise um einen prozentualen Aufschlag oder im vollen Umfang bis zu einer Obergrenze pro Jahr.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin den Erhalt einer Zusatzrente im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Sie ist mit der klassischen, privaten Rentenversicherung vergleichbar und wird vorrangig von klassischen Lebensversicherungen angeboten.
Ist ein Pflegefall mit einer vertraglich festgelegten Pflegestufe eingetreten, erhält der Versicherte Monat für Monat die zugesicherte Zusatzrente, solange die Pflegebedürftigkeit andauert.
Pflegerenten-Risikoversicherung
Die Pflegerenten-Risikoversicherung ist eine Abwandlung der Pflegerentenversicherung, die zusätzliche Leistungen bietet und nicht von allen Versicherungen angeboten wird. Auch bei dieser Tarifart wird eine monatliche Zusatzrente zugesagt, wobei die Höhe der Rente unabhängig vom Pflegegrad frei bestimmt werden kann.
Der Abschluss dieser Rentenleistung wird nicht nur für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer möglich, auch Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen lässt sich als Begünstigte in den Vertrag einschließen.
Ein Vorteil solcher Tarife ist die Beitragsbefreiung, die je nach Gesellschaft schon bei der Pflegegrad 1 mit einer beginnenden Demenz oder eingeschränkten Alltagskompetenz ansetzt. Ein Abschluss der Pflegerenten-Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungen sogar im höheren Lebensalter möglich, beispielsweise darf der Vertragsnehmer beim Abschluss 75 oder sogar 80 Jahre alt sein. Die Höhe der abschließbaren Zusatzrente deckt ebenfalls ein breites Spektrum ab und wird so zur flexiblen Lösung für den potenziellen Pflegefall.
Wartezeiten bei der Pflegezusatzversicherung
Achten Sie darauf, wie lange nach Vertragsabschluss kein Leistungsanspruch besteht
Ein Vergleich der Zusatztarife lohnt nicht zuletzt wegen anfallender Wartezeiten, die von sämtlichen Versicherungen berücksichtigt werden.
Durch Wartezeiten möchte die Versicherung verhindern, dass Kundinnen und Kunden den Vertrag erst abschließen, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit andeutet oder bereits eingetreten ist. Die eingeforderte Wartezeit hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab, branchenüblich ist eine Zeitspanne von drei Jahren, gerechnet ab Vertragsabschluss.
Bei der Anwendung der vereinbarten Wartezeit gibt es auch Ausnahmen. Dies gilt vorrangig für eine Pflegebedürftigkeit, die nach einem Unfall des oder der Versicherten eingetreten ist. Da Unfälle weder geplant werden noch absehbar sind, übernimmt die Versicherung die Pflegekosten in der vereinbarten Form, selbst wenn der Zeitpunkt des Unfalls innerhalb der Wartezeit lag. In jedem Fall lohnt sich der v, um kürzere Wartezeiten zu vereinbarten beziehungsweise Angebote mit einer längeren Wartezeit gezielt auszuschließen.
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Hohe Absicherung in jedem Pflegegrad
Pflege individuell ausrichten
Was genau ist die Pflege-Bahr?
Staatlich geförderte Pflegeversicherung unter die Lupe nehmen
Der Pflege-Bahr ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Der Begriff geht auf den damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr zurück, unter dessen Leitung die staatliche Förderung eingeführt wurde. Der Pflege-Bahr soll für Bundesbürgerinnen und -bürger einen Anreiz schaffen, Eigeninitiative zu ergreifen und einen Vertrag über die private Pflegeversicherung abzuschließen. Ist man bereit, mindestens zehn Euro pro Monat in ein Pflegeprodukt der Versicherungen zu investieren, beteiligt sich der Staat an den Beitragskosten mit fünf Euro monatlich, also 60 Euro pro Jahr.
Der Pflege-Bahr kann als staatliche Förderung nicht für jede private Zusatzversicherung beantragt werden. Stattdessen müssen die Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Beim Blick auf das Tarifangebot einzelner Versicherungen wird schnell deutlich, welche Verträge staatlich gefördert werden können und welche nicht.
Eine Besonderheit aller förderfähigen Tarife ist, dass Versicherungen interessierte Antragsteller und Antragsstellerinnen nicht aus gesundheitlichen Gründen ablehnen dürfen. Auch bei diversen Vorerkrankungen, die das Risiko einer Pflegebedürftigkeit erhöhen, muss die Versicherung den Versicherungsantrag gewähren.
Die fehlende Möglichkeit zur Ablehnung eines Antragstellers auf einen Vertrag mit Pflege-Bahr hat Einfluss auf die Tarifgestaltung. Das hohe Risiko dieser Verträge fangen die Versicherungen entweder durch ein überschaubares Leistungsspektrum oder höhere Beitragszahlungen auf.
Nur weil die staatliche Förderung gewährt wird, profitieren Versicherte nicht unbedingt von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Leistungen von Pflege-Bahr sind in der Regel nicht ausreichend, um Pflegekosten im Alter komplett zu decken. Auch ist es wahrscheinlich, dass Beiträge steigen, sobald Pflege-Bahr aufgrund einer Zunahme an pflegebedürftigen Versicherten mehr Ausgaben haben.
Bei einem persönlichen Vergleich zeigt sich schnell, ob der Abschluss eines Vertrags mit Pflege-Bahr individuell sinnvoll ist oder nicht.
Das sind die staatlich definierten Pflegegrade
Gesundheitsreform hat Auswirkungen auf Einstufung
Mit der Gesundheitsreform haben haben fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt. Neu ist, dass alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Anspruch auf staatliche Leistungen haben, unabhängig davon, ob die Beeinträchtigungen körperlich, geistig oder psychisch sind.
Der Pflegebedarf wird auch nicht mehr in Minutenwerten ermittelt, sondern richtet sich nach der Fähigkeit, alltägliche Anforderungen zu bewältigen. Es gibt deshalb ein neues Begutachtungsassement (NBA) mit sechs Kriterien, die diese Fähigkeiten ermitteln sollen. Je geringer die Selbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad.
Das sind die sechs Kriterien des NBA:
Wer sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, kann selber bestimmen, ab welchem Pflegegrad Leistungen ausgeschüttet werden.
Pflegegrad 1 – niedrige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Ziel ist es, Antragsstellern und Antragsstellerinnen zu ermöglichen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Pflegebedürftige in Grad 1 erhalten festgelegte Geldsätze für Entlastung, Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Unterschieden wird hier zwischen a) Menschen:
Ab Pflegegrad 2 gibt es feste Sätze für Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen. Die Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils besagt zudem, dass Personen, die Vollzeitpflege benötigen, einen identischen Eigenanteil zahlen, unabhängig davon, ob sie mit dem Pflegerad 2, 3, 4 oder 5 diagnostiziert werden.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Auch in diesem Grad wird zwischen Personengruppen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz differenziert. Zu den Menschen mit eingeschränkter Kompetenz gehören dabei solche mit Demenz oder geistiger Behinderung. Der Fokus liegt bei ihnen unter anderem auch auf bei der psychosozialen Ermutigung zur und Unterstützung von der Grundpflege. Die Sätze von Pflegegraden 1 und 2 liegen hier höher.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Oft handelt es sich um Individuen, die bewegungsunfähig oder so stark kognitiv eingeschränkt sind, dass sie den Alltag nicht ohne Dauerbetreuung bewältigen können und bei der Grundpflege umfassende Hilfestellung brauchen. In diesem Grad steigen die Tagessätze erneut.
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Diese Stufe wurde für Menschen konzipiert, die sowohl kognitiv als auch motorisch stark betroffen sind und rund um die Uhr dauerhafte und vollständige Assistenz bei der Grundpflege benötigen. Mit diesem Grad gibt es die höchsten staatlichen finanzielle Leistungen.
Vor- und Nachteile der Pflegezusatzversicherung
Achten Sie auf die Vertragsdetails
Leistungen der Pflegezusatzversicherung beantragen
Der Vertrag entscheidet über die Möglichkeiten
Für die Pflegezusatzversicherung ist die Einstufung seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidend. Wurde der Antrag von der zuständigen Pflegekasse genehmigt und der oder die Versicherte in einen der Pflegegrade I bis V eingestuft, reicht die Vorlage des entsprechenden Pflegebescheides, um Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten.
Welche Leistungen eine private Zusatzversicherung im Pflegebereich erbringt, hängt von der Vertragsart und Gestaltung ab. Die folgenden Leistungen sind gängige Vertragsleistungen, die in den wichtigsten Vertragssparten erbracht werden.
Leistungen der Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Leistungsart kommt es zur Auszahlung eines festgelegten Eurobetrags für jeden Tag, den der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin pflegebedürftig ist. Liegt absehbar eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vor, wird das Tagegeld monatlich in entsprechender Höhe überwiesen.
Das Geld ist nicht an einen bestimmten Einsatzzweck oder zur Kostendeckung für bestimmte Sachleistungen gebunden. Pflegebedürftige und Angehörige können deshalb frei entscheiden, für welche Investitionen während der Pflegezeit der Einsatz des Pflegetagesgeldes besonders sinnvoll ist.
Wie hoch die finanzielle Leistung pro Pflegetag ausfällt, legen Versicherte individuell fest. Üblich ist ein gestaffeltes System, das den einzelnen Pflegegraden einen Prozentsatz zuteilt. Wird der höchste Pflegegrad 5 erreicht, werden 100 Prozent des vereinbarten Tagesgeldes ausgezahlt.
Eine übliche Staffelung ist 60 Prozent bei Eintreten der Pflegegrads II sowie 30 Prozent im Pflegegrad I. Manche Versicherungen gestalten den Aufbau der Staffelung flexibler, in allen 5 Pflegegraden kann die tägliche Auszahlung der Pflegetagegeldversicherung explizit festgelegt werden.
Die individuell gestalteten Leistungshöhen und die gewählte Staffelung nehmen selbstverständlich Einfluss auf den Beitrag. Gegenüber anderen Vertragsarten ist die Pflegetagegeldversicherung die beliebteste Variante, die auch von vielen Versicherungsfachleuten empfohlen wird. Durch die Möglichkeit, das bereitgestellte Geld flexibel einzusetzen, lässt sich besser auf die individuellen Umstände des Pflegebedürftigen eingehen.
Diese Vertragsart birgt dennoch einen Nachteil: Die Höhe der Leistungen bemessen sich stets an einem festgelegten Eurobetrag, der höchstens im Falle des Pflegegrads V zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Muss die private Pflegezusatzversicherung erst in einigen Jahrzehnten eine Leistung erbringen, können bis dahin die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sein. Hierdurch ist nicht gewährleistet, dass der vereinbarte Eurobetrag zur Kostendeckung ausreicht.
Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung
Bei dieser Zusatzversicherung prüft der Versicherer, welche Kosten tatsächlich für die Pflege der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers anfallen, um sich zu beteiligen oder existierende Versorgungslücken zu schließen. Die erstatteten Pflegekosten sind somit nicht als Finanzmittel frei verfügbar, stattdessen findet eine Erstattung von Rechnungskosten für beanspruchte Pflegeleistungen statt.
Abhängig von Art und Stärke des Tarifs deckt die Versicherung die vorhandene Versorgungslücke im vollen Umfang oder leistet einen festgelegten prozentualen Zuschuss. Im Falle einer vollen Kostenübernahme arbeiten viele Versicherungen mit einer Obergrenze, bei Überschreiten dieses Beitrags durch die Pflegekosten muss der Restbetrag privat übernommen werden.
Um Geld aus einer privaten Pflegekostenversicherung zu erhalten, ist der Nachweis tatsächlicher Kosten notwendig. Versicherte oder Angehörige müssen der Versicherung beispielsweise Rechnungen eines beauftragten Pflegedienstes einreichen, damit die finanzielle Leistung erbracht wird. Die direkte Abrechnung seitens eines Pflegeheimes oder Pflegedienstes mit der Versicherung kann beauftragt werden.
Gegenüber der Pflegetagegeldversicherung ist die private Übernahme der Pflegekosten somit formal komplizierter, kann jedoch höhere Leistungen als den festgelegten Tagessatz umfassen.
Leistungen der privaten Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Zusatzrente im klassischen Sinne, wie sie von vielen Versicherungen angeboten wird und beispielsweise als zusätzliche Altersrente dient. Gegenüber vergleichbaren Vorsorgeprodukten wird die Zusatzrente ausschließlich ausgezahlt, wenn der Pflegefall eingetreten ist.
Gemäß Tarif lässt sich vereinbaren, welcher Pfleggrad erreicht werden muss, damit es zu einer vollen Auszahlung der Pflegerente kommt. Die Rente bleibt in ihrer Höhe über die Jahre unverändert und wird über den gesamten Zeitraum der Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt, bei älteren Pflegebedürftigen im Regelfall bis zum Lebensende.
In ihrem Prinzip erinnert die Pflegerente an die Pflegetagegeldversicherung, nur dass die Leistung monatlich statt täglich erbracht wird. Vertraglich gibt es dennoch große Unterschiede. So bringt die Pflegerentenversicherung höhere Beiträge mit sich, gewährt jedoch attraktive Vorteile gegenüber dem Pflegetagegeld. So ist die vertragliche Gestaltung flexibler, die Pflegerente kann bereits bei einer eingetretenen Demenz oder höhere Pflegestufe beantragt werden. Außerdem wird die Integration einer Todesfallsumme möglich, im Todesfall des Bedürftigen erhalten die Angehörigen bzw. angegebenen Begünstigten einen Eurobetrag zur freien Verwendung ausgezahlt.
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Reale Kosten übersteigen in der Regel Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet einen monatlichen Festbetrag, der von dem ermittelten Pflegegrad abhängt. Hierbei wird beispielsweise zwischen Pflegegeld für eine Pflege im häuslichen Umfeld, Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst sowie Kombinationsleistungen unterschieden.
Da in der Praxis die Unterbringung in einem Pflegeheim 3.000 Euro, 4.000 Euro und mehr kostet, lässt sich auch bei Einstufung in den Pflegegrad V sofort eine Finanzierungslücke erkennen. Also gilt es, durch eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorge zu leisten.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Pflegezusatzversicherung
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Wer sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Was genau zahlt die Pflegezusatzversicherung?
Wann zahlt die Pflegezusatzversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen statischen und flexiblen Tarifen?
Wie berechnen sich die Beiträge der Pflegezusatzversicherung?
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Was genau bedeutet Pflegezeit?
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