Die Zahnzusatzversicherung - teure Kosten für Zahnersatz und Behandlungen vermeiden
Auf ein gesundes Gebiss kann kein Mensch bis ins hohe Lebensalter verzichten, das gleichermaßen für höchste Funktionalität beim Kauen sorgt und zu einem ästhetischen Anblick wird. Leider lässt sich selbst bei einer optimalen Zahnhygiene der schleichende Verfall des natürlichen Zahnmaterials nicht vermeiden, so dass früher oder später Zahnersatz eingesetzt werden muss. Da die gesetzliche Krankenkasse nur eine Grundversorgung übernimmt und sich anteilig an den Kosten für Zahnersatz beteiligt, müssen Patienten mit vielen Hunderten oder Tausenden Euro privater Zuzahlung rechnen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bewahrt vor diesen Ausgaben, um mit einem Beitrag von wenigen Euro im Monat alle Zahnersatz- und Behandlungskosten an eine Versicherung abzugeben.
Weshalb ist die Zahnzusatzversicherung so wichtig?
Jede private Krankenversicherung in Deutschland bietet Zusatztarife an, damit gesetzlich Versicherte die Leistungen ihrer Krankenkasse gezielt ergänzen können. Gegenüber anderen Zusatzversicherungen, beispielsweise der Krankenhaus-Zusatzversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung, gibt es beim Zahnzusatz einen wesentlichen Unterschied: Jeder Bundesbürger kann sich sicher sein, dass er im Laufe seines Lebens Zahnersatz benötigt und entsprechende Kosten auf ihn zukommen...
Weshalb ist die Zahnzusatzversicherung so wichtig?
Jede private Krankenversicherung in Deutschland bietet Zusatztarife an, damit gesetzlich Versicherte die Leistungen ihrer Krankenkasse gezielt ergänzen können. Gegenüber anderen Zusatzversicherungen, beispielsweise der Krankenhaus-Zusatzversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung, gibt es beim Zahnzusatz einen wesentlichen Unterschied: Jeder Bundesbürger kann sich sicher sein, dass er im Laufe seines Lebens Zahnersatz benötigt und entsprechende Kosten auf ihn zukommen. Wer sich einmal mit einem Behandlungs- und Kostenplan für das Einsetzen von Implantaten oder der Anfertigung einer Brücke befasst hat, kennt die hiermit verbundenen Kosten. Bereits für einfachen Zahnzusatz im steigenden Lebensalter sind viele Hundert Euro zu zahlen, von denen die gesetzliche Krankenkasse im Regelfall nur die Hälfte übernimmt. Der andere Anteil muss aus der privaten Geldbörse des Patienten gezahlt werden, was viele Menschen hierzulande finanziell überfordert. Außerdem fallen die Kosten nicht nur einmal an, bis ins hohe Lebensalter und einer drohenden Vollprothese sind mehrfach Ausgaben für Zahnersatz und Zahnbehandlungen einzurechnen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hilft dabei, diese Kosten direkt an die Versicherung weiterzugeben. Hierbei lohnt sich der Abschluss der Versicherung besonders in jungen Jahren, da hier das natürliche Gebiss noch gesund und intakt sind. Doch selbst ältere Patienten, bei denen das natürliche Zahnmaterial allmählich ausgeht, profitieren noch finanziell von der richtigen Zahnzusatzversicherung. Auch bei ihnen übersteigen die laufenden Beiträge für diese Zusatzversicherung die tatsächlich anfallenden Behandlungskosten beim Zahnarzt nicht.
Für wen ist die Zahnzusatzversicherung geeignet?
Grundsätzlich ist die Zahnzusatzversicherung für jeden Bundesbürger geeignet, schließlich muss früher oder später mit dem Verlust der natürlichen Zähne und dem Einsetzen von kostspieligen Zahnersatz gerechnet werden. Allerdings ist nicht jeder Tarif sämtlicher Versicherungen in Deutschland gleichermaßen für jeden Patienten geeignet. Mit den verschiedenen Zahnzusatzversicherungen lassen sich unterschiedliche Schwerpunkte setzen, um diese an die eigenen Bedürfnisse anzupassen...
Für wen ist die Zahnzusatzversicherung geeignet?
Grundsätzlich ist die Zahnzusatzversicherung für jeden Bundesbürger geeignet, schließlich muss früher oder später mit dem Verlust der natürlichen Zähne und dem Einsetzen von kostspieligen Zahnersatz gerechnet werden. Allerdings ist nicht jeder Tarif sämtlicher Versicherungen in Deutschland gleichermaßen für jeden Patienten geeignet. Mit den verschiedenen Zahnzusatzversicherungen lassen sich unterschiedliche Schwerpunkte setzen, um diese an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Im fortschreitenden Lebensalter lohnt sich beispielsweise eher der Abschluss einer Zusatzversicherung, die Inlays oder Implantate mit ihren Kosten im größtmöglichen Umfang übernimmt. In diesem Alter ist klar, dass ein echter Zahnersatz notwendig wird und die private Krankenversicherung die finanzielle Versorgungslücke übernimmt, die oberhalb der Regelversorgung durch die Krankenkasse entsteht. In jungen Jahren lohnt es eher, Zahnzusatzversicherungen mit einem Schwerpunkt auf Prophylaxe abzuschließen. Hier werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung und ähnliche Behandlungen in vollem Umfang übernommen. Dies lohnt für die Versicherung, um die natürliche Zahngesundheit möglichst lange zu erhalten und Kosten für echten Zahnersatz zu umgehen. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist deshalb die Überlegung wichtig, in welchem Zustand sich das natürliche Gebiss befindet, um wirklich sinnvolle Leistungen über den Versicherer abzuschließen.
Welche Tarifvarianten dieser Zusatzversicherung gibt es?
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt sind Tarife der Zahnzusatzversicherung in zwei Varianten etabliert. Die deutlich häufigere Form ist der Aufbau als Sachversicherung. Bei dieser wird im Einzelfall überprüft, welche Behandlungskosten konkret anfallen und in welchem Umfang die Zahnversicherung diese Kosten erstattet. Da sich diese Versicherungen in ihren Leistungen prozentual auf die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht und als Zuschuss gewährt wird...
Welche Tarifvarianten dieser Zusatzversicherung gibt es?
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt sind Tarife der Zahnzusatzversicherung in zwei Varianten etabliert. Die deutlich häufigere Form ist der Aufbau als Sachversicherung. Bei dieser wird im Einzelfall überprüft, welche Behandlungskosten konkret anfallen und in welchem Umfang die Zahnversicherung diese Kosten erstattet. Da sich diese Versicherungen in ihren Leistungen prozentual auf die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht und als Zuschuss gewährt wird, profitieren Versicherungsnehmer von der Berücksichtigung steigender Kosten. Erhöhen die Krankenkassen im Laufe der Jahrzehnte ihre Zuschüsse für Zahnersatz und Zahnbehandlungen, wird sich dies direkt auf die Erstattung der Zusatzversicherung aus. Die seltener Form der Zahnzusatzversicherung ist der Aufbau als kapitalbildende Lebensversicherung. Hier wird lediglich davon ausgegangen, dass in einem höheren Lebensalter ein gewisses Kapital zur Verfügung stehen muss, von dem Implantate, Inlays und zahnmedizinische Behandlungen gezahlt werden. Es kommt somit zu einer Altersrückstellung mit einer Ansparphase, die mit klassischen Lebensversicherungen und Vorsorgeprodukten vergleichbar sind. In diese Variante fließen steigende Kosten im Gesundheitssystem über Jahre und Jahrzehnte nicht ein, weshalb sie vergleichsweise unbeliebt ist und selten von Versicherungen beworben wird. In beiden Tarifvarianten ist zu berücksichtigen, dass der Versicherungsnehmer nicht von Beitragserhöhungen während der Vertragslaufzeit befreit ist. Keine Versicherung kann heutzutage abschätzen, wie sich die Kosten im medizinischen Bereich über Jahrzehnte hinweg entwickeln werden. Zwar sind alle Versicherungen bemüht, Beitragserhöhungen zu umgehen, zumal diese ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Von einer fortwährenden Beitragsstabilität ist im Gegenzug aber auch nicht auszugehen.
Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich lohnt sich
Wie bereits angesprochen, setzen die einzelnen Versicherer und ihre Tarife unterschiedliche Schwerpunkte, was konkret durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt wird. Dies gilt in den gebotenen Leistungen, genauso wie in den monatlich zu zahlenden Beiträgen. Für einzelne Interessenten ist es wichtig, vor dem Abschluss einen sachlichen und rechnerischen Vergleich durchzuführen und herauszufinden, wo individuell die beste Zahnzusatzversicherung wartet...
Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich lohnt sich
Wie bereits angesprochen, setzen die einzelnen Versicherer und ihre Tarife unterschiedliche Schwerpunkte, was konkret durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt wird. Dies gilt in den gebotenen Leistungen, genauso wie in den monatlich zu zahlenden Beiträgen. Für einzelne Interessenten ist es wichtig, vor dem Abschluss einen sachlichen und rechnerischen Vergleich durchzuführen und herauszufinden, wo individuell die beste Zahnzusatzversicherung wartet. Beim Vergleich der Zahnzusatzversicherungen sollte nicht im Vordergrund stehen, einen möglichst geringen Monatsbeitrag zu zahlen. Zuerst ist abzuklären, welche Art von Tarif individuell sinnvoll ist und welche Form von Absicherung gewünscht wird. Jeder Patient muss sich fragen, ob der Tarif die Kostenübernahme für prophylaktische Maßnahmen zusichern sollte und ob kieferorthopädische Behandlungen als Tarifelement auftauchen müssen. Wenn es um Zahnersatz geht, unterscheiden sich Tarife im Grad ihrer Zuzahlung, um insgesamt 70, 80 oder 90 % der Gesamtkosten abzudecken. Natürlich steigen mit höheren Zusagen die Beiträge, jedoch geht jede Versicherung hier anders mit um. Neben Leistung und Beitrag sollten Faktoren wie eine eventuelle Vermeidung der Gesundheitsprüfung für den Vertragsabschluss und der Service der Versicherung im Vordergrund stehen. Testberichte und Bewertungen online können hier einspielen, ersetzen den persönlichen Vergleich der gebotenen Leistungen und ihrer individuellen Eignung niemals. Unabhängige Vergleichsrechner im Internet sind ein gutes Hilfsmittel, um sich einen grundlegenden Überblick über sämtliche Versicherungen und Tarife zu verschaffen und stressfrei zum besten Tarif zu gelangen.
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Sind Höchstsätze bei der Erstattung zu beachten?
Höchstsätze sind ein wesentlicher Bestandteil aller Zahnzusatzversicherungen. Gemeint ist hiermit, dass die Versicherung nicht sämtliche Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen in vollem Umfang übernehmen wird. In welcher Art und Höhe eine Zuzahlung erfolgt, ist klar vertraglich geregelt, womit eine Unterscheidung vergleichsweise starker und schwacher Tarife möglich wird. Grundsätzlich ist zwischen Höchstsätzen für bestimmte Behandlungsformen sowie eine Obergrenze in Euro zu unterscheiden. Gerade beim Zahnersatz ist es üblich, die Zuzahlung in einem Prozentsatz anzugeben, der stets als Zuschlag auf die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse zu sehen ist. Diese leistet eine Regelversorgung, im Falle von Ersatz wie Brücken oder Kronen sind dies 50 % der anfallenden Kosten. Abhängig von der Stärke des gewählten Tarifs lässt sich dieser Wert auf 60, 80 oder 90% hochschrauben, eine Absicherung der vollen Kosten von 100 % ist in der Tariflandschaft kaum zu finden. Auch bei einer sehr starken Zusatzversicherung wird der Patient einen geringen Zuschlag selbst zahlen müssen.
Geht es um prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung, wird mit festen Obergrenzen anstelle von Höchstsätzen gearbeitet. Schließt eine Zahnzusatzversicherung eine Leistung dieser Art ein, lässt sich diese jährlich bis zu einer Obergrenze, z. B. 100 Euro, in Anspruch nehmen. Die Versicherung möchte hiermit verhindern, dass der Patient viele Male im Jahr eine professionelle Zahnreinigung auf Kosten seiner Zusatzversicherung beansprucht. Bezogen auf die einzelne Maßnahmen im Rahmen der Obergrenze findet allerdings eine Kostenübernahme von 100 % statt, eine Zuzahlung wie bei hochwertigem Zahnersatz muss nicht gefürchtet werden.
Das sind die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherungen haben sich über die letzten Jahren zu den komplexesten Zusatzversicherungen in Deutschland entwickelt. Fast jede Versicherung bietet Tarife dieser Art, meist in einem gestaffelten System mit der Übernahme unterschiedlicher Leistungen in einem abweichenden Umfang. Im Folgenden soll ein genauer Blick auf die verschiedenen Leistungen geworfen werden, die üblicherweise in einem Zahnzusatztarif zu finden sind. Im Einzelfall ist zu prüfen, in welchem Umfang jede Leistung geboten wird und wie sich die Zuzahlung der Versicherung genau gestaltet
Zahnersatz ist der häufigste Grund, weshalb Menschen hierzulande eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit Ersatz sind sämtliche Materialien und Installationen gemeint, die das natürliche Zahnmaterial nach dem Verlust ein oder mehrerer Zähne ersetzen. Zu den wichtigsten Varianten von Zahnersatz gehören:
- Zahnkronen und Teilkronen
- Zahnbrücken
- Stiftzähne
- Implantate & Inlays
- Voll und Teilprothesen
Verschiedene Formen des Zahnersatzes geben noch von einem erhaltenswerten oder maroden Zahn aus, beispielsweise werden Brücken über vorhandene Zahnreste aufgesetzt. In den meisten Fällen ist jedoch eine Lücke im Gebiss gegeben, im höheren Alter auch mehrere Zahnlücken in einer Reihe. Bei der Kostenübernahme für Zahnersatz ist zwischen der Ergänzung der Regelversorgung und der Kostenerstattung für hochwertigen Ersatz zu unterscheiden. Für einfache Formen des Zahnersatzes, wie sie im gesetzlichen Leistungskatalog vorkommen, übernimmt die Versicherung einen Zuschuss bis zu 100 % der zu deckenden Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in dieser Situation 50 % der Kosten, ihr Anteil steigt durch ein gepflegtes Bonusheft auf 60 oder 65 %. Die private Zahnzusatzversicherung dient der Ergänzung, es wird somit ein Zuschuss von 35 oder 40 % gewährt. Wünschen Sie als Patient einen hochwertigen Zahnersatz, der über den gesetzlichen Standard hinausgeht, ist eine Kostenübernahme zu 100 % durch die Zahnzusatzversicherung nicht üblich. Allerdings können Sie abhängig von der Tarifart einen Großteil der Zusatzkosten an die Versicherung abgeben. Bei einem Basistarif sind dies nicht selten 50 bis 60 %, bei Premiumtarifen werden bis zu 90 % erstattet. Bedenken Sie hierbei, dass sich diese Prozentsätze nicht auf die kompletten Kosten für den hochwertigen Zahnersatz beziehen. Vielmehr muss nur der Differenzbetrag finanziert werden, der sich zwischen der Regelversorgung und ihren Wünschen für einen besseren Ersatz ergibt.
Wird eine Zahnzusatzversicherung über Zahnersatz abgeschlossen, übersehen viele Patienten und Versicherungsnehmer einen wichtigen Aspekt. Die Versicherung übernimmt den Kostenanteil für den Zahnersatz, also konkret das Material und das physische Objekt, das in den Kiefer oder Mundraum eingesetzt werden. Die hiermit verbundenen Kosten der zahnmedizinischen Behandlung, werden durch das Tarifelement "Zahnersatz" noch nicht abgedeckt. Fast alle Versicherungen bieten deshalb die volle Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen, wobei diese nicht zwingend einen Bezug zum Einsetzen eines neu angefertigten Zahnersatzes haben müssen. Zu den wichtigsten Maßnahmen und Behandlungen eines Zahnarztes, die unabhängig vom Einsetzen eines Zahnersatzes anfallen, gehören:
- Wurzelbehandlungen
- Behandlungen von Parodontose
- Anfertigung von Schiene und Aufbissen
- chirurgische Eingriffe
- Anfertigung und Einsetzen von Füllungen
Einige dieser Maßnahmen lassen sich auch im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen finden, jedoch wird hier nur eine Basisversorgung zugesichert. Ein typisches Beispiel sind Füllungen. Ist in der hinteren Zahnreihe ein Loch durch Karies entstanden, kommt Amalgam als standardisiertes und günstigstes Füllmaterial zum Einsatz. Dem Patienten steht es offen, sich für eine andere Füllung zu entscheiden, beispielsweise aus Kunststoff. Allerdings muss er für diese freie Entscheidung eine Zuzahlung auf die Kunststofffüllung zahlen. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, kann er diese Kosten einfach an seine private Zusatzversicherung abgeben. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Tarifart ab. Bei vielen Versicherungen ist eine komplette Kostenübernahme für gängige Behandlungsmaßnahmen üblich, beispielsweise beim Einsetzen von Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Bei umfangreichen und komplexen Maßnahmen werden die Kosten nur in Premium-Tarifen vollständig übernommen, hier ist ein Zuschuss von 70 oder 80 Prozent üblicher. Individuelle Vorlieben geben hier den Ausschlag, welche Zusatzversicherung benötigt wird und sinnvoll ist.
Die meisten Menschen träumen davon, Probleme mit Zähnen und Kiefer gar nicht erst zu erleiden oder in den späten Lebensabend herauszuzögern. Genauso ist es im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, den Zustand des natürlichen Zahnmaterials ihrer Mitglieder möglichst lange zu erhalten. Je gesünder die Zähne bis ins hohe Alter sind, umso weniger Kosten kommen schließlich auf die Versicherer zu. Mit sogenannten Prophylaxe-Maßnahmen bietet die private Zahnzusatzversicherung einen aktiven Anreiz, die eigenen Zähne zu pflegen und so nicht vorzeitig an Zahnersatz und komplizierte Behandlungen denken zu müssen. Die wichtigste und bekannteste Maßnahme ist die professionelle Zahnreinigung. Diese geht weit über die tägliche Zahnpflege im heimischen Badezimmer hinaus. Mit speziellen Geräten und Hilfsmitteln übernimmt der Zahnarzt die Reinigung des natürlichen Gebisses, was beispielsweise auch die Zahnfleischtaschen umfasst. Eine Kostenübernahme durch private Zahnzusatzversicherungen ist üblich, wird je nach Tarif jedoch in unterschiedliche Umfang gegeben. In manchen Tarifen wird explizit angegeben, dass eine professionelle Zahnreinigung ein- oder zweimal im Jahr finanziert wird. Andere Versicherungen limitieren ihre Zuzahlungen durch einen festen Eurobetrag, häufig 100 oder 150 Euro jährlich. Patienten können mehrere Male im Jahr die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen, müssen die Kosten oberhalb dieser Grenze jedoch selbst tragen. Bei Tarifen für junge Versicherungsnehmer steht der Aspekt der Prophylaxe oft im Vordergrund. Gerade wenn ein gesundes, natürliches Gebiss noch vorliegt und ein dauerhafter Zahnersatz in weiter Ferne liegt, lässt sich dieser Zustand mit der richtigen Prophylaxe bestmöglich erhalten. Für junge Interessenten an Zahnzusatzversicherungen ist es deshalb empfehlenswert, sich auf Tarife dieser Art zu konzentrieren und einen wertvollen Beitrag für den Erhalt der vorhandenen Zahngesundheit zu leisten.
Zähne und Zahnersatz stehen nicht immer im Fokus, wenn es um die Gesundheit im Mundraum geht. Häufig liegen die Probleme mit dem Kauapparat tiefer und eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden wird notwendig. Eingriffe dieser Art sind vorrangig bei Kindern und Jugendlichen üblich, die beispielsweise mit einer individuell angepassten Spange zu einer gerade und ästhetischen Zahnreihe gelangen. Klassische Zusatzversicherungen für die Zähne umfassen die hier anfallenden Kosten nicht, weshalb ein Tarifelement für kieferorthopädische Behandlungen existieren sollte. Leistungen im Bereich Kieferorthopädie sind verglichen mit den anderen Tarifelementen eher die Ausnahme. Vor allem werden sie selten in Tarifen angeboten, die sich an Erwachsene richten. Zielgruppe solcher Spezialtarife sind Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern, die teure Kosten für die Anfertigung einer Zahnspange und der regelmäßigen Kontrolle durch den Kieferorthopäden vermeiden möchten. Anstelle eine klassische Zusatzversicherung abzuschließen, lohnt ein gezielter Blick auf solche Sondertarife für Kinder. Bei diesen werden klassischer Zahnersatz und viele zahnmedizinische Behandlungen nicht oder nur geringfügig abgesichert. Der tarifliche Fokus liegt eindeutig auf Maßnahmen des Kieferorthopäden sowie der Prophylaxe, beispielsweise durch die professionelle Zahnreinigung. Auch wenn es vergleichsweise selten vorkommt, kann auch bei Erwachsenen eine Behandlung durch den Kieferorthopäden notwendig werden. Dies gilt beispielsweise nach Unfällen mit einem Kieferbruch oder dem Verlust zahlreicher Zähne, die zu extremen Verspannungen und Fehlstellungen im gesamten Kauapparat beitragen. Bei Interesse an kieferorthopädischen Leistungen und ihrer Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr ist ein genauer Blick auf die Tariflandschaft zu werfen. Nicht alle Gesellschaften bieten entsprechende Leistungen an, selbst in Premium-Tarifen werden oftmals nur Kinder und Jugendliche erwähnt.
Wie vor allem ältere Patienten von Zahnärzten wissen, ist es mit der einmaligen Anfertigung und Anpassung eines dauerhaften Zahnersatzes nicht getan. Brücken, Vollprothesen und ähnliche Hilfsmittel halten nicht ewig und können beispielsweise durch einen falschen Biss auf harte Materialien beschädigt werden. Selbst wie die Krankenversicherung die Kosten für den Ersatz übernommen hat, heißt es nicht, dass sie diesen wieder und wieder finanzieren würde. Dies ist in vielen Fällen auch nicht nötig, stattdessen wird die kostengünstigere Reparatur der beschädigten Prothese zur sinnvollen Alternative. Mit der richtigen privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich auch Kosten an die Versicherung weitergeben, die nach der Anfertigung eines Zahnersatzes anfallen. Die Wartung und Reparatur von Brücken und ähnlichen Prothesen muss nicht zwingend über den behandelnden Zahnarzt abgewickelt werden, viele Zahnlabore bieten entsprechende Dienstleistungen an. Da nicht davon ausgegangen wird, dass der Zahnersatz mutwillig zerstört oder beschädigt wurde, haben eventuell im Vertrag zu findende Wartezeiten keinen Einfluss auf dieses Tarifelement. Grundsätzlich ist ein Einschluss dieser Leistung in Zahnzusatzversicherung empfehlenswert, da die Erfahrung zeigt, dass auch bei einem vergleichsweise hochwertigen Ersatz des natürlichen Zahnmaterials Beschädigungen möglich sind.
Wie sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?
Die private Zahnzusatzversicherung ist vorrangig für gesetzlich Versicherte interessant, da die Krankenkasse lediglich eine sogenannte Regelversorgung gewährleistet. Der Begriff bezieht sich explizit auf die Zahnmedizin und umfasst, dass die Krankenkasse für eine geregelte Nutzung von Zähnen und Kiefer für das Kauen von Speisen aller Art sorgen soll. Es handelt sich also um eine Grundversorgung, bei der es weder auf den ästhetischen Aspekt eines schönen Gebisses oder eine besondere Hochwertigkeit der Implantate und Inlays ankommt. Dies zeigt sich auch in der Finanzierung von Zahnersatz, weshalb auf Kassenpatienten fast immer teure Zuzahlungen zukommen.
Zu den wichtigsten Elementen der gesetzlichen Regelversorgung gehören Metallkronen, die auf marode Zähne aufgesetzt werde und diese grundlegend schützen sollen. Auch Brücken und herausnehmbarer Zahnersatz werden in ihren Grundformen durch die gesetzliche Krankenkasse finanziert. Die Bezeichnung Regelversorgung ist irreführend, da nicht angenommen werden soll, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle Zahnersatz- und Behandlungskosten übernimmt. Stattdessen gilt ein Festzuschuss von 50 %, der sich bei regelmäßigem Besuch des Zahnarztes mit Bonusheft auf 60 oder 65 % steigern lässt. Die Folge ist, dass auch für die Regelversorgung teure Zuzahlungen anfallen, selbst wenn Sie als Patient auf größeren Luxus in Form von hochwertigerem Zahnersatz und modernsten Behandlungsmethoden verzichten. Die meisten Zahnzusatzversicherungen sichern Ihnen für die Regelversorgung eine umfassende Kostenübernahme zu, d. h. zusammen mit der gesetzlichen Leistung werden 100 % erstattet. Lediglich beim Wunsch nach einem hochwertigeren Ersatz kommen die Höchstsätze der Versicherung zur Anwendung.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Da Kinder über ein gesundes, natürliches Zahnmaterial verfügen und eine Absicherung der Milchzähne nicht sinnvoll erscheint, entscheiden sich viele Eltern gegen Zahnzusatzversicherungen für ihren Nachwuchs. Allerdings lassen sich über eine private Zusatzversicherung auch Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung absichern, die bei vielen Kindern und Jugendlichen notwendig wird. Der Abschluss der privaten Versicherung lohnt, wenn die richtigen Leistungselemente abgesichert werden und ein Schwerpunkt auf die Kieferorthopädie gesetzt wird. Viele Versicherungen in Deutschland halten spezielle Tarife für Kinder bereit und erleichtern die Entscheidung, teure Zusatzkosten für Zahnspange & Co. an die Versicherungsgesellschaft abzugeben. In die Entscheidung für oder gegen einen Vertrag sollte der Zustand des kindlichen Gebisses einspielen. Häufig kann der Zahnarzt im Laufe der Kindheit einschätzen, ob eine Spange in den nächsten Jahren notwendig wird oder nicht.
Bei vielen Versicherungen wird mit Wartezeiten gearbeitet, die unterschiedlich lang ausfallen. Eine gängige Regelung sind drei bis sechs Monate, eine längere Wartezeit benachteiligt den Versicherungsnehmer unnötig und sollte bei einem Tarifvergleich nicht berücksichtigt werden. Unabhängig von einer Wartezeit ist die Kostenübernahme für Behandlungen oder Zahnersatz ausgeschlossen, die bereist im Moment der Vertragsunterschrift vorlagen und notwendig waren. Aus verständlichen Gründen möchte keine private Versicherung Kosten für eine akut anfallende Situation übernehmen, da sonst jeder Versicherungsnehmer erst im 'Ernstfall' eine solche Zusatzversicherung abschließen würde. Unabhängig hiervon bieten verschiedene Zahnversicherungen an, den Vertrag ohne Wartezeit beginnen zu lassen. Natürlich werden hierdurch weiterhin keine Kosten für bereits erkannte Maßnahmen rund um die eigene Zahngesundheit übernommen. Allerdings hat der Versicherte die Gewissheit, bei plötzlich auftretenden Maßnahmen innerhalb der nächsten Monate direkt auf den Schutz seiner Zahnzusatzversicherung vertrauen zu können.
Eine einheitliche Regelung aller Versicherungen in Deutschland gibt es nicht, jedoch wird von den meisten Gesellschaften das Führen des Bonusheftes für umfassende Versicherungsleistungen verlangt. Nur im Falle einer regelmäßigen Vorsorge, wie sie im Vertragstext der meisten Versicherungen verlangt wird, findet eine Kostenerstattung bis zu 100 % der Regelversorgung statt. Ob diese regelmäßige Vorsorge das lückenlose Führen des Bonusheftes über die letzten fünf oder zehn Jahre umfasst, sollte den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden. Hierzu ein konkretes Beispiel: Ein Patient benötigt eine Krone, die Kosten hierfür werden durch die gesetzliche Versorgung zu 50 % übernommen. Wurde das Bonusheft über die letzten fünf Jahre regelmäßig geführt, erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf 60 %. Sichert die Zahnzusatzversicherung eine Kostendeckung bei Regelleistungen von 100 % zu und verlangt eine regelmäßige Vorsorge, geht sie vom Erreichen der genannten 60 % aus und zahlt als Zuschuss die verbleibenden 40 %. Fehlt das Bonusheft oder wurde es nicht gepflegt, bleibt es beim Zuschuss von 40 %, so dass die Krone insgesamt nur zu 90 % finanziert ist und der Patient einen Eigenanteil übernehmen muss. Das Führen des Bonusheftes ist deshalb für die volle Kostenerstattung dringend anzuraten.
Grundsätzlich ist die Zahnzusatzversicherung bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd absetzbar. In der Praxis kommt es aber nur selten zu einer tatsächlichen Anrechnung. Grund hierfür ist, dass für jeden Steuerpflichtigen eine Obergrenze für Sonderausgaben dieser Art zulässig sind, aktuell liegen diese bei 1.500 Euro jährlich. Da bereits die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als derartige Sonderausgaben berücksichtigt werden, wird die Anrechnung durch einen klassischen Arbeitnehmer nur bei einem sehr geringen Einkommen möglich. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sind die Aussichten besser, allerdings dürften diese noch in anderen Formen eine private Vorsorge betreiben. Die Möglichkeit der Absetzbarkeit ist also immer gegeben, leider fast immer ohne konkrete Auswirkungen auf den zu versteuernden Gesamtbetrag.
Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sind nicht der Regelfall der Branche, werden von verschiedenen Gesellschaften trotzdem angeboten. Ziel ist hierbei, sich positiv von der Konkurrenz abzugrenzen und potenziellen Versicherungsnehmern einen direkten Schutz ab dem ersten Versicherungstag zuzusichern. Neben der klassischen Wartezeit sind vergleichbare Regelungen bezüglich Obergrenzen der Gesamtleistungen in den ersten Vertragsjahren zu beachten. Abhängig vom gewählten Tarif verzichtet die Versicherung auf solche Einschränkungen oder übernimmt ab dem ersten Jahr umfangreichere Kosten als bei seinem Standardtarif. Wichtig ist, dass potenzielle Wartezeiten nicht für alle Vertragselemente gleichermaßen gelten. Eine professionelle Zahnreinigung lässt sich bei vielen Tarifen oft schon im ersten Halbjahr nach Abschluss durchführen, schließlich tragen solche Maßnahmen zu Erhalt der Zahngesundheit bei. Wenn es um die Kostenübernahme für Zahnersatz oder medizinische Behandlungen geht, dürfen diese im Moment des Vertragsabschlusses noch nicht vorliegen. Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit werden also nicht zu einem Trick, um mitten in der laufenden Behandlung einen Vertrag abzuschließen und sämtliche Kosten an die Versicherung mit ihrem Zusatztarif abzugeben.