Krankentagegeldversicherung - finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten

Eine langwierige Krankheit stellt das Leben des Betroffenen vollständig auf den Kopf und macht vor allem die Finanzierung zur großen Herausforderung. Nicht selten kommt es nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung dazu, dass die betroffene Person über Wochen und Monate hinweg arbeitsunfähig ist und nur langsam wieder ins gewohnte Berufsleben eingegliedert werden kann. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist auf sechs Wochen beschränkt, hiernach wird für Pflichtversicherte im gesetzlichen Sozialsystem ein Krankengeld gewährt. Dieses ist jedoch zeitlich sowie in der Höhe begrenzt und reicht in vielen Fällen nicht aus, um durch die lange Krankheitsphase zu gelangen. Der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung ist hier eine sinnvolle Alternative,

Um eine weitreichende, finanzielle Absicherung zu genießen.

Mit der privaten Zusatzversicherung lassen sich Versorgungslücken schließen, die durch die aktuellen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder auftreten. Beispielsweise kann innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gesetzliches Krankengeld für die gleiche Krankheit nur über 78 Wochen bezogen werden, was noch nicht mal eineinhalb Jahre sind. Eine solche Einschränkung gibt es bei der privaten Krankentagegeldversicherung nicht. Außerdem ist die gesetzliche Zahlung nach oben beschränkt und am Nettoeinkommen orientiert. Da in der Krankheitsphase Zusatzkosten, z. B. für Behandlungen und Medikamente anfallen, erlaubt die private Zusatzversicherung ein bewusstes finanzielles Extra. Grundsätzlich ist eine Versicherung über Krankentagegeld für jeden Erwerbstätigen eine Überlegung wert, für Selbstständige und Freiberufler aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung im gesetzlichen System jedoch essenziell. Wie bei anderen Zusatzversicherungen ergibt sich ein großes Tarifspektrum, so dass ein Vergleich der Krankentagegeldversicherung aller Versicherungen lohnt. Dieser kann online und unabhängig durchgeführt werden und hilft dabei, die individuell gewünschten Leistungen im Bereich Krankentagegeld zu einem attraktiven Monatsbeitrag zu finanzieren.


Das sind die Unterschiede zwischen Krankentagegeld und Krankengeld

Bei Krankengeld handelt es sich um eine gesetzlich zugesicherte Leistung für alle Pflichtversicherten im deutschen Sozialversicherungssystem. Das gesetzliche Krankengeld wird gewährt, sofern der Versicherte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und nach diesem Zeitraum nicht mehr von der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber profitiert. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem ein behandelnder Arzt die langfristige Arbeitsunfähigkeit prognostiziert. Beim gesetzlichen Krankengeld wird ausschließlich das Nettoeinkommen als Maßstab prozentual herangezogen. Da die Einzahlungen ins gesetzliche System durch die Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist, gibt es auch für die Auszahlung des gesetzlichen Krankengeldes eine Obergrenze. Diese liegt momentan bei gut 2.800 Euro.

Krankentagegeld ist hingegen eine private Zusatzleistung, die freiwillig bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann. Im Regelfall dient dieser private Zusatzschutz dazu, die Leistungen des gesetzlichen Krankengeldes zu ergänzen und nach eigenem Ermessen bis zum gewohnten Nettoeinkommen aufzustocken. Außerdem wird das Krankentagegeld zur Finanzierungsgrundlage von Berufsgruppen wie Selbstständigen und Freiberuflern, die im Regelfall nicht ins gesetzliche System einzahlen und deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Wesentlicher Unterschied ist die Höhe ausgezahlten Beträge in den beiden Varianten. Bei einem hohen Monatseinkommen, die sehr schnell einen gehobenen Lebensstandard mit entsprechenden Ausgaben mitbringen, reicht dieser Grenzbetrag nicht zur Deckung der laufenden Kosten aus. Hier ist es sinnvoll, über die Ergänzung um eine private Krankentagegeldversicherung nachzudenken, um das Niveau des gewohnten Nettoeinkommens zu erreichen. Für Selbstständige und Freiberufler wird das Krankengeld erst ab der siebten Woche der Erkrankung gewährt, auch wenn sie nicht von einer Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers profitieren. Für die ersten sechs Wochen müssen diese Berufsgruppen also von ihrem Privatvermögen leben, weshalb hier der Abschluss einer Zusatzversicherung über Krankentagegeld besonders sinnvoll ist. Die genannten Überlegungen gelten übrigens auch für Angestellte, die mit einem Volltarif privatversichert sind. Auch bei Ihnen fehlt der Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld, da sie keine Pflichtbeiträge ins gesetzliche Sozialsystem einzahlen müssen. Mit einer Versicherung über Krankentagegeld können Sie diese Versorgungslücke schließen und maximal ihr gewohntes Nettoeinkommen beziehen.


Für wen lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung?

Grundsätzlich ist die Versicherung für jeden Erwerbstätigen in Deutschland interessant, je nach Berufsgruppe ist die Dringlichkeit eines Abschlusses jedoch größer. Die entscheidende Frage ist, wie umfangreich die individuelle, finanzielle Absicherung aussieht. Wer über ein großes Privatvermögen verfügt und mit diesem mehrere Monate von Krankheit und Rehabilitation überbrücken kann, wird diese Art von Krankenzusatzversicherung nicht zwingend benötigen. In der Praxis ist es häufig anders: Fällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weg, reicht das gesetzliche Krankengeld häufig nicht aus, zumal dies auch nur über eine begrenzte Wochenzahl gewährt wird.

Für klassische Arbeitnehmer wie Angestellte ist das private Krankentagegeld eine sinnvolle Ergänzung gesetzlicher Leistungen. Anspruch auf Tagegeld besteht hier aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass nach sechs Wochen Krankheit und dem Wegfall der Lohnfortzahlung eine Grundeinnahme gesichert ist. Da dieses Einkommen auf 78 Wochen binnen drei Jahren bezogen auf das gleiche Krankheitsbild beschränkt ist, kann diese gesetzliche Leistung bei langwierigen Krankheitsverläufen entfallen. Dies ist beim privaten Krankentagegeld nicht zwingend der Fall, da Dauer und Höhe der Krankengeldzahlung alleine durch Tarif und Vertrag festgelegt sind.

Auch ohne das drohende Entfallen des gesetzlichen Krankengeldes ist die Krankengeldzusatzversicherung für Arbeitnehmer sinnvoll, um eine größere finanzielle Freiheit zu gewinnen. Da sich das Krankengeld anteilig am Nettoeinkommen orientiert, muss dieses nicht zwangsläufig zur Deckung aller anfallenden Kosten reichen. Im Höchstfall werden knapp 100 Euro pro Tag gewährt, wobei für diesen Betrag monatliche Einzahlungen in Höhe der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt sein müssen. In sonstigen Fällen liegt die monatliche Gesamtsumme des Tagegeldes ca. 20 bis 30 % unter dem gewohnten Nettoeinkommen. Mit Transportfahrten, Medikamenten oder Hilfsmitteln für Reha-Maßnahmen haben Betroffene häufig Zusatzkosten zu tragen, die durch das gesetzliche Krankengeld als Einkommen nicht abgedeckt sind. Hier trägt das private Krankentagegeld zu einer wesentlichen Entlastung bei.

Für Einzelunternehmer, Selbstständige und Ausübende freier Berufe ist eine Versicherung über Tagegeld noch wichtiger. Der Grund liegt in der fehlenden Pflichtmitgliedschaft im gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Eine Ausnahme gilt für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und hierdurch Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler wird eine längere Ausfallzeit schnell zum existenziellen Problem.

Da nicht ins gesetzliche System eingezahlt wird, besteht auch kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Außerdem gibt es keinen direkten Arbeitgeber, der die Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen vor Auszahlung von Krankengeld übernimmt. Die Folge ist, dass Selbstständige ab dem ersten Tag auf Ihr Privatvermögen angewiesen sind, um sämtliche Kosten des Lebens zu bezahlen. Bei einer schweren Krankheit wird über Monate hinweg kein Einkommen generiert, wobei keine echte Berufsunfähigkeit mit einem Prognosezeitraum von mehr als sechs Monaten vorliegen muss. Die Betroffenen stehen so schlimmstenfalls über eine lange Lebensphase hinweg ohne jedwedes Einkommen dar. Die Krankentagegeldversicherung wird hier zur Rettung, die einen festgelegten Eurobetrag pro Tag auszahlt. Bei der Vertragsgestaltung ist die Höhe des Tagesgeldes so anzusetzen, dass die alltäglichen Lebenskosten abgedeckt werden, was nach individuellen Maßstäben erfolgen muss. Außerdem ist zu bedenken, dass Zusatzkosten durch Behandlungen und Medikamente entstehen, die über das Krankentagegeld zu finanzieren sind. Eine Beratung durch einen fachkundigen Versicherungsmakler und ein rechnerischer Vergleich sind jedem Angehörigen dieser Personengruppen vor Abschluss einer solchen Versicherung anzuraten.

Ein Sonderfall der Krankentagegeldversicherung ist unabhängig von der Berufstätigkeit zu beachten. Wie oben angesprochen, besteht Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld ausschließlich, wenn ins gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt wird. Dieser Zustand gilt bei Angestellten nicht mehr, die aufgrund ihres hohen Einkommens in einen Volltarif der privaten Krankenversicherung gewechselt sind.

Ihr Zustand ist mit Selbstständigen und Freiberuflern vergleichbar, das gesetzliche Sozialsystem leistet in dieser Situation kein Krankengeld. Betroffenen ist dringend anzuraten, einen Blick auf den Volltarif der abgeschlossen PKV zu werfen. Im Idealfall ist das Thema Krankentagegeld hierüber geklärt und dem Versicherten wird die Zahlung eines festen Betrags pro Tag zugesichert. Ist dies nicht der Fall, was gerade bei günstigen Basistarifen gilt, ergibt der Abschluss einer gesonderten Krankentagegeldversicherung Sinn.


Vor- und Nachteile der Krankentagegeldversicherung

Wie in allen Versicherungssparten muss die Absicherung von Krankentagegeld nicht für jedermann geeignet sein, abhängig vom Tarif ergeben sich verschiedene Vor- und Nachteile für den Versicherungsnehmer. Im Folgenden sind die wichtigsten fünf Vorteile und Nachteile rund um diese private Zusatzversicherung dargestellt, die Ihnen bei der Entscheidung für den Abschluss einer solchen Versicherung weiterhelfen sollen.

5 Vorteile der Krankentagegeldversicherung

  • Wertvolle Zusatzeinnahme: Unabhängig vom gesetzlichen Krankengeld wird das Krankentagegeld ausgezahlt und hilft Ihnen dabei, sich finanziell in der schweren Zeit nach einem Unfall oder bei einer gravierenden Erkrankung abzusichern.
  • Dauer und Höhe frei gestaltbar: Während das gesetzliche Krankengeld nur zeitlich begrenzt ausgezahlt wird und in seiner Höhe einem Anteil des Nettoeinkommens entspricht, haben Sie bei einer privaten Krankentagegeldversicherung größere Freiheiten. Abhängig vom Tarif können Sie die Dauer der Auszahlung flexibel wählen, auch die Höhe des gewährten Eurobetrags pro Tag ist bis zum Niveau des Nettoeinkommens möglich.
  • Existenzielle Absicherung für freie Berufe: Da Selbstständige und Freiberufler weder von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch einem gesetzlichen Krankengeld profitieren, stehen Sie bei einer längeren Erkrankung ohne Einkommen dar. Hier hilft das Krankentagegeld weiter, überhaupt eine fortlaufende Einnahme für alltägliche Kosten zu generieren.
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich: Viele Versicherungen verzichten beim Abschluss eines Vertrags über Krankentagegeld auf Gesundheitsfragen. Hierdurch kommt der Versicherungsvertrag auf jeden Fall zustande und Sie können unabhängig von Ihrer gesundheitlichen Disposition auf die Auszahlung des Tagegeldes vertrauen.
  • Auszahlung erfolgt steuerfrei: Die Auszahlung des Krankentagegeldes unterliegt nicht der Steuerpflicht. Der Betrag, der mit der Versicherung pro Tag vereinbart wird, steht in dieser Höhe also tatsächlich zur Verfügung und kann zur Finanzierung des Alltags während der Krankheitsphase eingesetzt werden.

5 Nachteile der Krankentagegeldversicherung

  • Privat abzuschließende Zusatzversicherung: Für Pflichtversicherte im deutschen Sozialversicherungssystem wird das gesetzliche Krankengeld aus diesen Beitragseinnahmen finanziert. Für das private Krankentagegeld müssen Sie die Beiträge jedoch explizit aus Ihrem Nettoeinkommen zahlen, wodurch sich monatlich etwas weniger Geld zur Verfügung haben.
  • Auszahlung erst mit gesetzlichem Krankengeld: In den meisten Tarifen wird die früheste Auszahlung ab dem 43. Tag einer Erkrankung zugesagt, damit das Krankentagegeld nicht mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kollidiert. Eine Verkürzung dieser Frist ist bei einigen Versicherungen möglich, bringt jedoch höhere Beiträge mit sich.
  • Bereicherungsverbot: Das private Krankengeld muss tatsächlich zur Deckung alltäglicher Kosten eingesetzt werden und darf nicht dazu führen, dass der Betroffene einen zu hohen Betrag zur persönliche Bereicherung ansparen kann. Die Regelung ist rechtlich nicht eindeutig abgesteckt, was individuell zu einem juristischen Nachspiel führen kann.
  • Arbeitsunfähigkeit als strikte Voraussetzung: Gewährt wird das Geld ausschließlich nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit, für die der behandelnde Arzt eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit bestätigen muss. In anderen Fällen, beispielsweise eine Betriebsunterbrechung aufgrund äußerer Umstände, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
  • Bezug nach oben begrenzt: Im Sinne der ausgeschlossenen Bereicherung kann die Bezugshöhe von Krankentagegeld nicht uneingeschränkt frei festgelegt werden. Bei Angestellten wird ein Abschluss höchstens auf dem Niveau des bisherigen Nettoeinkommens möglich, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird für die Obergrenze der jährliche Gewinn vor Steuern herangezogen.

Wann ist eine Kündigung der Krankentagegeldversicherung möglich?

Ob zu hohe Monatsbeiträge oder Kenntnis über ein besseres Angebot - es gibt viele Gründe, wegen denen die Kündigung einer Versicherung über Krankentagegeld sinnvoll ist. Die Kündigung des Vertrags ist formal sehr einfach möglich, allerdings wird sie nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Dem abgeschlossenen Vertrag ist eindeutig zu entnehmen, wann das alte Versicherungsjahr endet und ein neues beginnt, eine Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr muss nicht vorliegen. Die Kündigung ist schriftlich beim Versicherer einzureichen und vom Versicherungsnehmer zu unterschreiben. Ein Grund für die reguläre Kündigung muss nicht angegeben werden. Als Frist gelten drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres, innerhalb der Ihr Kündigungsschreiben den Versicherer erreicht haben muss. Ein Beispiel: Beginnt das neue Versicherungsjahr am 1. Oktober eines jeden Jahres, sollten Sie die Kündigung spätestens bis zum 30. Juni zustellen, damit die genannte Frist erfüllt ist. Wird die Kündigung zeitlich knapp, lohnt sich eine Zustellung per Einschreiben.

Das Sonderkündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung

Neben der regulären Kündigung haben Sie abhängig vom Versicherungsverlauf die Möglichkeit, unter Umständen kurzfristiger zu kündigen. Zu den wichtigsten Situationen, die ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht auslösen, gehören: Erhöhung des Versicherungsbeitrags Verschlechterung/Anpassung der Versicherungsleistung. Eintritt und Abwicklung des Leistungsfalls. Welche Situationen konkret ein ein- oder beidseitiges Sonderkündigungsrecht einräumen, ist den jeweils gültigen Vertragsbedingungen zu entnehmen. In all diesen Fällen können Sie mit einer Frist von vier Wochen kündigen und das Versicherungsverhältnis vergleichsweise schnell beenden. Formal läuft diese Kündigung wie eine reguläre Kündigung ab, allerdings müssen Sie die Sonderkündigung im Text begründen. Geben Sie also z. B. an, dass Sie nicht mit der Beitragserhöhung oder der Anpassung der vertraglich zugesagten Leistungen einverstanden sind. In sämtlichen Fällen gilt: Überlegen Sie genau, ob Sie eine Kündigung aussprechen möchten. Da das Krankentagegeld eine wertvolle Zusatzeinnahme bei Unfall und Krankheit generiert, sollte der Kündigung bei einem Versicherer der Wechsel zu einem anderen Anbieter folgen. Klären Sie daher ruhig in regelmäßigen Abständen bei einem Vergleich ab, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz noch zeitgemäß ist und ob die Kombination aus Kündigung und Wechsel lohnt!


Gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze und die Folgen fürs Krankentagegeld

Im gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland gilt eine jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2016 lag diese bei 50.850 Euro. Übersteigt das Jahreseinkommen diesen Wert, müssen für die Zusatzeinnahmen keine Beiträge ins Sozialsystem geleistet werden. Hierdurch sind im Umkehrschluss die gesetzlichen Sozialleistungen nach oben begrenzt, im Falle des gesetzlichen Krankengeldes liegt diese Grenze bei knapp 3.000 Euro.

Gerade für Angestellte mit einem hohen Brutto- oder Nettoeinkommen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über Tagegeld empfehlenswert. Im Krankheitsfall wird ihnen vom Gesetzgeber nur die Obergrenze an Krankengeld ausgezahlt, die in Relation zu anderen Arbeitnehmer weiter vom gewohnten Nettoeinkommen entfernt ist. Wenn Sie hier eine Zusatzversicherung abschließen, schließen Sie eine vergleichsweise große Versorgungslücke. Dies ist empfehlenswert, zumal Sie auch über eine kostspieligere Lebensführung mit laufenden Kosten verfügen werden.

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Leistungen der Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld ist eine Leistung, die stets in finanzieller Form erbracht und direkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung. Anders als z. B. bei einer Todesfallsumme oder dem Schadenersatz in der KFZ-Versicherung steht bei Eintritt des Leistungsfall nicht fest, wie hoch die Auszahlung der Versicherung genau ist. Stattdessen sagt diese lediglich die Auszahlung von Krankentagegeld an den Versicherungsnehmer aus, wobei die gleiche Auszahlungshöhe Tag für Tag gewährt wird. Erst wenn sich durch eine ärztliche Untersuchung ergibt, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt, stellt der Versicherer seine Leistungen ein.

Leistungshöhe und Bezug zum Nettoeinkommen

Der Bezug von Krankentagegeld soll dem Betroffenen helfen, seine alltäglichen Kosten zu bewältigen und seinen Lebensstandard zu erhalten. Die Versicherung ist nicht dazu gedacht, den Versicherungsnehmer zu bereichern und ihm beim Ansparen eines kleinen Vermögens zu verhelfen. Aus diesem Grund ist die Auszahlung von Krankentagegeld nach oben durch das Nettoeinkommen beschränkt. Nach einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung ergeben sich für den Betroffenen grundsätzlich drei Möglichkeiten, Ersatzleistungen zu beziehen: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (bis zum 42. Kalendertag) Gesetzliches Krankengeld (ab dem 43. Kalendertag) Privates Krankentagegeld (ab dem 43. Kalendertag, je nach Tarif auch früher) Die Versicherung wird in jeder Phase des Leistungsbezugs überprüfen, dass ihre Auszahlung zusammen mit einer anderen Ersatzleisten nicht über das Niveau des Nettoeinkommens steigt. Wird beispielsweise ein gesetzliches Krankengeld auf dem Niveau von 80 % des letzten Nettoeinkommens bezogen, schließt die Versicherungsgesellschaft lediglich die Versorgungslücke, also die verbleibenden 20 %.

Da gesetzlich Versicherte innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld für die gleiche Erkrankung beziehen dürfen, kann diese Leistung des Gesetzgebers komplett entfallen. Selbstständige, Freiberufler und Privatversicherte, die nicht ins gesetzliche Sozialsystem einzahlen, profitieren von Krankheitsbeginn an nicht von einem gesetzlichen Krankengeld. In diesen Fällen übernimmt der Versicherer höhere Leistungen und zahlt bis zum kompletten Lohnniveau.

Die genannten Umstände stellen eine Begrenzung der Leistungen nach oben dar, keine garantierten Leistungen für jeden einzelnen Leistungsfall. Natürlich lässt sich auch ein geringeres Krankentagegeld mit der Versicherung vereinbaren, was zu günstigeren Beiträgen führt.


So beantragen Sie die Leistungen von der Krankentagegeldversicherung

Den Antrag auf die Krankentagegeldleistung stellen Sie schriftlich bei Ihrer Versicherung, im Vorfeld kann ein Anruf bei der Gesellschaft für weitere Informationen lohnen. Der Antrag kann in einfacher Briefform erfolgen, viele Versicherungen halten auch Formulare für diesen Fall bereit, die ihnen die Bearbeitung erleichtern. Im Idealfall legen Sie dem Antrag bereits eine Bestätigung Ihres Arztes über die vorliegende Arbeitsunfähigkeit bei. Falls Ihnen diese noch nicht vorliegt, können Sie den Antrag zur beschleunigten Bearbeitung bereits stellen und diese fehlenden Dokumente nachreichen. Jede Versicherung wird auf einen Nachweis dieser Art bestehen, in Einzelfällen wie nach einem verheerenden Unfall wird Sie die Gesellschaft nicht unnötig zu solchen Formalitäten zwingen. Denken Sie daran, dass der Arzt Ihnen die Arztunfähigkeit begründen und schriftlich übergeben muss, der einfache "gelbe Zettel" reicht der Versicherung nicht aus. Natürlich kann es auch zum Kontakt zwischen Versicherung und Arzt kommen, um letzte Details abzuklären. Bestätigt sich eine Arbeitsunfähigkeit, wird die Versicherungsgesellschaft Ihnen das Krankentagegeld nach der im Vertrag vereinbarten Karenzzeit gewähren.

In diesen Fällen wird kein Krankentagegeld gezahlt

Die Zahlung von Krankentagegeld durch eine Versicherung hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen muss die Versicherung den Leistungsfall anerkennen, d. h. es muss eine Krankheit oder Einschränkung vorliegen, die zum Bezug dieser privaten Zusatzleistung qualifiziert. Zum anderen muss eine Karenzzeit erfüllt sein, deren Dauer dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen ist. Bei keiner Versicherung und keinem Tarif wird das Tagegeld direkt ab dem ersten Tag der diagnostizierten Krankheit gezahlt.s leo.

Damit der Leistungsfall eintritt, müssen eine Krankheit bzw. ein Unfall vorliegen, die im Sinne des § 192 Abs. 1 und 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu einer Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen führen. Der behandelnde Arzt muss dies eindeutig dokumentieren, der berühmte "gelbe Zettel" zur Krankmeldung ist hierfür nicht ausreichend. Im Regelfall verzichtet die Versicherung auf eine eigenständige Prüfung, ob die vorliegende Erkrankung tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit begründet, der abgeschlossene Tarif sollte dem Versicherer auf keinen Fall eine solche Option einräumen. Liegt nur eine kurzfristige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vor, muss das Krankentagegeld nicht gezahlt werden. Gleiches gilt, wenn der Betroffene nach einer Erkrankung langsam wieder ins Berufsleben eingegliedert wird..

Was die Karenzzeit anbelangt, werden Leistungen der Krankentagegeldversicherung im Regelfall ab dem 43. Tag gewährt. Ein Anrecht auf Tagegeld besteht also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erlischt und parallel gesetzliches Krankengeld ausgezahlt wird. Die Regelung stellt für Selbstständige und Freiberufler ein Problem dar, da sie keinen Anspruch auf eine solche Lohnfortzahlung haben. Mit der genannten Karenzzeit müssten sie die ersten sechs Wochen ihrer Erkrankung komplett aus ihren privaten Ersparnissen bestreiten. Sehr starke Versicherungstarife berücksichtigen diesen Umstand und bieten Sonderregelungen für Selbstständige und Freiberufler, um beispielsweise schon ab dem 4. oder 15. Tag Krankentagegeld zu beziehen..

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Ob der Abschluss einer Zusatzversicherung über Krankentagegeld für einen Privatversicherten lohnt, hängt wesentlich von der Gestaltung seines Volltarifs ab. In stärkeren Verträgen ist ein Krankentagegeld bereits mit eingeschlossen, so dass der Abschluss dieser Leistung über eine Zusatzversicherung nicht notwendig ist. Genauso häufig sind Tarife und Verträge anzutreffen, die Privatversicherten keine entsprechende Leistungen bei einer längeren Erkrankung zusichern. Hier ist der zusätzliche Abschluss der Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Eine Gewähr von Krankentagegeld sollte über die ein oder andere Tarifart definitiv zugesichert sein, da Privatversicherte keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben.

Ein Abschluss des Vertrags ohne Gesundheitsfragen ist bei einigen Versicherungen möglich, muss jedoch mit einem entsprechend höheren Monatsbeitrag bezahlt werden. Durch die Gesundheitsprüfung versucht die Versicherung, die Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls einzuschätzen. Hierfür werden Fragen zu ärztlichen Behandlungen und Operationen der letzten Jahre gestellt, ebenso wie zur Ausübung von Risikosportarten und der Lebensführung. Bei einem Tarif ohne Gesundheitsprüfung müssen solche Antworten nicht gegeben werden. Da die Versicherung jedoch weiß, dass Interessenten an solchen Tarifen größere Vertragsrisiken mitbringen dürften, kommt es zu einer pauschalen Beitragserhöhung, die einen Tarifvergleich sämtlicher Gesellschaften nahelegt.

Nein, das Krankentagegeld wird in voller Höhe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt und muss nicht zum Ende des Jahres versteuert werden. Dies hilft bei der Kalkulation einer angemessenen Höhe für das Krankentagegeld, um mit diesem alle alltäglichen Kosten effektiv abzudecken. Auch die Beiträge zur Versicherung können steuermindernd angegeben werden, allerdings nur bis zur Obergrenze für Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung.

Die Wartezeiten werden bei dieser Zusatzversicherung als Karenzzeiten bezeichnet und sind bei jedem Vertrag üblich. Der Standard ist eine Karenzzeit von 42 Tagen, das Tagegeld wird somit erst ab der siebten Woche einer Krankheit ausgezahlt. Hierdurch findet keine parallele Auszahlung zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers statt, das Krankentagegeld setzt also zeitlich mit gesetzlichem Krankengeld an. Selbstständige und Freiberufler, die nicht von einer Lohnfortzahlung profitieren, können die Karenzzeit in speziellen Tarifen verkürzen. Hier wird bereits eine Auszahlung des Tagegeldes ab dem vierten oder siebten Tag der Erkrankung möglich.

Die Auszahlung von Krankentagegeld ist nach oben durch das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers begrenzt. Hierbei wird berücksichtigt, dass klassische Angestellte über viele Wochen hinweg ein gesetzliches Krankengeld beziehen, das Krankentagegeld schließt in diesem Fall lediglich die Versorgungslücke. Anders sieht es aus, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wie dies bei sehr langwierigen Erkrankungen sowie bei Privatversicherten, Selbstständigen und Freiberuflern der Fall ist. Hier übernimmt die Versicherung eine Ausgleichszahlung, die maximal das Gesamtniveau des Nettoeinkommens erreicht. Aufgrund des fehlenden Festgehaltes bei Selbstständigen wird als Berechnungsgrundlage der Gewinn vor Steuern herangezogen.

Die Kündigung der Krankentagegeldversicherung wird jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich, das nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres eingereicht werden. Alternativ kann von einem Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen Gebrauch gemacht werden, falls sich grundlegende Änderungen rund um den Versicherungsvertrag ergeben. In der Praxis sind dies vor allem Beitragserhöhungen oder die Anpassung von Versicherungsleistungen.