Zahnzusatzversicherung für Kinder - bereits in frühen Jahren sinnvoll

Wenn es um das Thema Gesundheit geht, kann gar nicht früh genug im Leben ein Bewusstsein für die richtige Lebensweise gewonnen werden. Dies gilt besonders für die Zähne, die bei einer Beschädigung oder einem Verlust im Laufe des Lebens durch kostspieligen Zahnersatz zu ersetzen sind. Bereits Kinder und Jugendliche sind mit Karies und anderen Zahnerkrankungen vertraut, häufig muss eine Zahnspange das natürliche Gebiss in den ersten Jahrzehnten des Lebens formen. In all diesen Bereichen können teure Kosten anfallen, die von den Eltern größtenteils privat zu zahlen sind. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche steht eine sinnvolle Alternative zur Absicherung der Kosten bereit.

Häufig halten Eltern den Abschluss einer Zusatzversicherung für ihren Nachwuchs für überflüssig. Es wird argumentiert, dass die Milchzähne des Kindes ohnehin ausfallen und in jungen Lebensjahren mit einem Verfall des natürlichen Gebisses kaum zu rechnen ist. Allerdings wird übersehen, dass bereits bei Kindern und Jugendlichen mit Auswachsen der zweiten Zähne Probleme wie Karies und Parodontose regelmäßig auftreten. Das Einsetzen von hochwertigen Füllungen ist im Jugendalter keine Seltenheit, wobei sich viele Eltern gegen Amalgam wehren. Für Kunststofffüllungen im hinteren Zahnbereich werden teure Zuzahlungen notwendig. Noch weitreichender ist die Belastung, wenn eine Zahnspange für Kinder oder Jugendliche angefertigt werden muss. Ihr Einsetzen und das jahrelange Tragen ist häufig unvermeidbar, um zu einer geraden Zahnreihe zu gelangen und Zahnprobleme im Erwachsenenalter zu vermeiden. Die Anfertigung der Spange und regelmäßige Kontrollen sind kostspielig und müssen von den Eltern aus privater Tasche gezahlt werden. Hier verwundert es nicht, dass viele Versicherungen spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche anbieten, bei denen der Leistungspunkt Kieferorthopädie die wichtigste Rolle spielt.


Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich

Pauschal lässt sich nicht sagen, wann Zahnzusatzversicherungen für Minderjährige geeignet oder ungeeignet sind. Hilfreich ist es, sich im Laufe der Kindheit mit der Zahngesundheit des Nachwuchses zu befassen und einzuschätzen, wie wahrscheinlich Behandlungen bis zur Volljährigkeit notwendig werden. Beispielsweise können weiche und schlechte Zähne an den Nachwuchs vererbt worden sein, wodurch bereits in den ersten Lebensjahrzehnten viele Behandlungen und hochwertiger Zahnersatz notwendig werden. Ein wichtiges Wort bei der Entscheidung hat außerdem der behandelnde Zahnarzt. Bei einem regelmäßigen Besuch seiner Praxis lässt sich viel über die Zahngesundheit des Sohnes oder der Tochter erfahren. Dies gilt auch für die Notwendigkeit, früher oder später eine Spange einzusetzen, was sich oft schon zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr zukunftsweisend abschätzen lässt. Auch wenn die Anfertigung einer Zahnspange und die Auswahl von hochwertigem Zahnersatz optional und freiwillig sind, wünschen sich viele Eltern eine optimale Versorgung ihres Nachwuchses. Damit dieser nicht alleine an den Kosten scheitert, ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für Kinder im Zweifelsfall immer anzuraten.


Der Vergleich einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll

Wie bei allen Krankenzusatzversicherungen gibt es auch bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder große Unterschiede. Die Auswahl der Tarife ist hierbei nicht so wie bei Erwachsenen, die meisten Versicherungen halten nur einen Spezialtarif für Kinder und Jugendliche bereit. Dies soll nicht heißen, dass die Auswahl gering wäre, stattdessen sind die Tarife vielfältig gestaltet und zeichnen sich durch ein breites Spektrum an Leistungen und Kosten aus. Je nach Tarifgestaltung liegt der Schwerpunkt auf Vorbeugung und Prophylaxe, der Kostenübernahme für den Zahnersatz über für kieferorthopädische Behandlungen. In welchem Umfang sich die Versicherung an den Kosten beteiligt und welche Einstufung in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) hierbei vorausgesetzt wird, weicht für Tarif zu Tarif ab. Ein Vergleich vor dem Vertragsabschluss ist deshalb immer sinnvoll und bewahrt vor falschen Entscheidungen, die schlimmstenfalls doch zu teuren Zuzahlungen aus privater Tasche führen.

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Beim Vergleich nicht alleine auf den Kostenaspekt konzentrieren. Zwar sind Tarife für Kinder und Jugendliche grundsätzlich preiswert, leider gehen beim Vergleich die konkret gebotenen Leistungen der einzelnen Tarife unter. Legen Sie deshalb im Vorfeld fest, welche Leistungen auf jeden Fall im Tarif zu finden sein sollten und welchen Schutz Sie sich für Ihren Nachwuchs wünschen. Dies sollte ein Maßstab für den anschließenden Vergleich sein, alleine an diesem Leistungsspektrum sollten Sie im nächsten Schritt die Beitragskosten optimieren.

Der Tarifvergleich selbst lässt sich schnell und unabhängig über das Internet durchführen. Ein Tarifrechner zeigt Ihnen binnen weniger Minuten auf, bei welchen Versicherungen Sie Leistungen nach Maß erwarten, wobei die Auswertung nach Kosten gestaffelt erfolgt. Nehmen Sie nach dieser Analyse einfach Kontakt mit den besten zwei bis drei Versicherungen auf und lassen Sie sich ein Angebot für die Zahnzusatzversicherung für Kinder unterbreiten. Auf dieser Basis können Sie abschließend entscheiden, welcher Tarif Sie in Leistungen und Kosten vollends überzeugt.


Wichtige Leistungen bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zähne und Kiefer von Kindern und Jugendlichen sind nicht mit Erwachsenen zu vergleichen, dementsprechend ergeben sich andere Schwerpunkte bei der Zahnbehandlung, für den Zahnersatz oder für kieferorthopädische Eingriffe. Dies zeigt sich auch bei den Tarifen, die von Versicherungen speziell für Minderjährige angeboten werden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Leistungselemente dargestellt werden, die Spezialtarife für Kinder auszeichnen. Je nach Versicherung und Tarif lässt sich beim Vertragsabschluss auf einzelne dieser Bereiche ein Schwerpunkt setzen, um zu einer maßgeschneiderten Absicherung der Zahngesundheit zu gelangen.

Die Kieferorthopädie ist das wichtigste Leistungselement, das in sämtlichen Zahnzusatzversicherungen für Kinder zu finden ist. Bei sämtlichen Tarifen wird eine Kostenübernahme für Fehlstellungen der Zähne übernommen, die bei knapp zwei Dritteln aller Kinder hierzulande auftreten. Eine gängige Methode zur Beseitigung von Fehlstellungen ist die Anfertigung einer Zahnspange, die über Jahre getragen und regelmäßig durch den Kieferorthopäden angepasst wird. In welchem Umfang ein kieferorthpädischer Eingriff notwendig wird, bemisst sich nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Dieses Einteilungsschema wird bundesweit verwendet und gibt in einem System mit fünf Stufen an, in welchem Grad Zahnfehlstellungen vorliegen. Die meisten Tarife decken Fehlstellungen bereits ab der KIG 2 ab, bei der von Fehlstellungen mit geringer Ausprägung gesprochen wird. Auch wenn bei vielen Kindern die KIG 3 oder höher vorliegt, sollte beim Vergleich der Tarife kein Kompromiss eingegangen werden und wenigstens die KIG 2 abgesichert werden.

Die Absicherung selbst findet gleichermaßen für Hilfsmittel wie Zahnspangen, als auch für die zugehörigen Behandlungen durch den Kieferorthopäden statt. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich aktuell mit maximal 80 % an entsprechenden Maßnahmen, eine Finanzierungslücke liegt bei gesetzlich Versicherten deshalb unvermeidlich vor. Mit der Zahnzusatzversicherung für Kinder wird diese in vollem Umfang geschlossen.

Abhängig vom Zustand des natürlichen Gebisses kann es bei Kindern und Jugendlichen zu Zahnbehandlungen kommen, die über das Leistungsspektrum gesetzlicher Krankenkasse hinausgehen. Im Einzelfall kann es zu einer komplizierten Wurzelbehandlung kommen, auch das Röntgen des Kiefers und ähnliche Maßnahmen können notwendig werden. Nicht alle werden von der gesetzlichen Krankenkasse in ihren Kosten abgedeckt, häufig müssen sich Eltern anteilig oder vollständig beteiligen. Mit dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs lassen sich diese Ausgaben direkt an die Versicherung weitergeben, sofern der abgeschlossene Tarif die entsprechende Behandlungsmaßnahme umfasst.

Zahnreinigung & prophylaktische Maßnahmen

In jungen Jahren liegt fast immer ein sehr guter Zustand der natürlichen Zähne vor, die es möglichst lange zu erhalten gilt. Die private und gesetzliche Krankenversicherung ist gleichermaßen daran interessiert, die Zahngesundheit möglichst früh zu fördern, schließlich lassen sich hierdurch Kosten für teuren Zahnersatz und komplizierte Behandlungen verhindern. Spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche greifen dies auf und übernehmen die Kosten für prophylaktische Maßnahmen, mit denen der Erhalt der natürlichen Zähne von Anfang an gefördert wird. Die bekannteste Maßnahme der Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung, die von jeder Zahnzusatzversicherung für Kinder übernommen wird. Ergänzend decken die Tarife weitere Formen der Behandlung, Beratung und Vorsorge ab, die sich positiv auf die fortwährende Zahngesundheit auswirken sollen. Eine entsprechende Prophylaxe sollte auch nach Eintritt der Volljährigkeit fortgeführt werden, damit im Erwachsenenalter die Gesundheit und Ästhetik der Zähne erhaltenbleibt. Je nach Vertrag und Tarif gibt es Einschränkungen, wie häufig im Jahr die Prophylaxe beansprucht werden darf. Diese Begrenzung erfolgt entweder durch die Anzahl (z. B. zweimal pro Jahr) oder durch eine Kostengrenze in Euro (z. B. 100 oder 150 Euro jährlich).

Zahnersatz

Auch im Kinder- und Jugendalter kann es notwendig werden, natürliches Zahnmaterial durch Füllungen zu ersetzen. Karies lässt sich auch bei einer guten Zahnhygiene nicht immer vermeiden und wird zum Problem, wenn statt der Milchzähne die zweiten Zähne betroffen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ästhetische Kunststofffüllungen die Kosten lediglich im direkten Frontbereich der Zahnreihen, im hinteren Bereich kommt ausschließlich Amalgam zum Einsatz. Um einem Kind im Jugendalter eine hochwertigere und bessere Lösung zuzusichern und hierfür keine teuren Zuzahlungen zu leisten, ist bei der Zahnzusatzversicherung das Tarifelement Zahnersatz einzuschließen. Während die Zerstörung natürlichen Zahnmaterials am häufigsten durch Karies erfolgt, gibt es einen weiteren banalen Grund für den Verlust der zweiten Zähne: Unfälle! Ob beim Sturz vom Fahrrad oder einer Rauferei mit Gleichaltrigen - manche Jugendliche erreichen das Erwachsenenalter nicht mehr mit einer vollständig natürlichen Zahnreihe.

Selbst bei bester Zahngesundheit und der optimalen Bekämpfung von Karies lässt sich nicht verhindern, dass durch einen Unfall Zahnlücken entstehen und ein dauerhafter Zahnersatz eingesetzt werden muss. Die private Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt diese Kosten vollständig oder anteilig, wobei stets die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkasse mit einfließen. Die Leistungselemente selbst sind mit Tarifen für Erwachsene vergleichbar und umfassen von Kronen über Brücken bis zu Implantaten alle modernen Ersatzformen.


FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Einen pauschal besten Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung gibt es nicht. Empfehlenswert ist dennoch, sich vor Ende des 6. Lebensjahr des Kindes für den Abschluss zu entscheiden. Die finanziell attraktivste Entscheidung ist, sich bereits bei der Geburt oder in ihrem Vorfeld zum Abschluss der Zahnzusatzversicherung zu entschließen. Zwar kann hier noch nicht eingeschätzt werden, in welchem Umfang Leistungen während Kindheit und Jugendzeit benötigt werden. Die Beiträge aller Versicherungen sind zu diesem Zeitpunkt jedoch unschlagbar günstig. Üblich ist ein Abschluss im 3. oder 4. Lebensjahr des Kindes, auch wenn die Milchzähne in diesem Alter naturgemäß nicht erhalten werden sollen. Stattdessen rückt der Bereich Kieferorthopädie in den Fokus, wobei schon in den ersten Jahren eine Einschätzung über eventuelle Eingriffe durch Spangen & Co. möglich wird. Manche Versicherungen weigern sich, bei einem Abschluss nach dem 5. oder 6. Lebensjahr Kosten für eine Zahnspange oder kieferorthopäische Eingriffe zu übernehmen. Das Argument ist, dass diese in den Vorjahren abschätzbar waren und die Versicherungsnehmer im Wissen um diese Risiken den Vertrag abgeschlossen haben. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, wird der Abschluss zwischen dem 0. und 4. Lebensjahr zum besten Zeitpunkt.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet einen Zuschuss für kieferorthopädische Behandlungen, allerdings sind diese nach dem gesetzlichen Leistungskatalog begrenzt. So werden die sogenannten vertragszahnärztlichen Kosten während der Behandlung zu 80 % übernommen, den verbleibenden Anteil müssen Eltern aus ihrem privaten Geldbeutel bezahlen. Manche Krankenkassen bieten auf freiwilliger Basis an, die Kostenlücke zu schließen, sofern eine erfolgreiche Heilphase durchgeführt wurde und das Kind seine Spange regelmäßig getragen und gepflegt hat. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, muss diese nicht für die nächsten Jahre aufrechterhalten bleiben, schlimmstenfalls bleiben Sie doch auf den Kosten sitzen. Selbstverständlich muss es sich für eine Kostenübernahme um medizinisch notwendige Maßnahmen handeln, die von einem Zahnarzt oder dem Kieferorthopäden bestätigt werden. Kommt es beispielsweise im Jugendalter zu einem Unfall und die Zähne im Kiefer müssen aus ästhetischen Gründen neu eingesetzt und gerichtet werden, ist keine Kostenübernahme von den Krankenkassen zu erwarten. Spätestens hier zahlt es sich aus, rechtzeitig in einen privaten Tarif der Zahnzusatzversicherung investiert zu haben.

Bei Kindern und Erwachsenen liegen unterschiedliche Risiken vor, was die Zahngesundheit und hiermit verbundene Behandlungen anbelangt. So ist es bis zur Volljährigkeit kaum zu erwarten, dass ein Kind nach den Milchzähnen auch zweite Zähne verliert, wodurch hochwertiger, dauerhafter Zahnersatz nicht benötigt wird. Auch Wurzelbehandlungen und vergleichbare Eingriffe sind im Kinder- und Jugendalter sehr selten, bei Tarifen für Erwachsene jedoch sehr wichtig. In jungen Jahren rücken neben einfachem Zahnersatz kieferorthopädische Eingriffe in den Vordergrund, um zu einer ästhetischen und geraden Zahnreihe beizutragen. Jedes zweite Kind in Deutschland wird bis zu seinem 18. Lebensjahr kieferorthopädisch behandelt, in vielen Fällen muss dauerhaft eine Zahnspange getragen werden. Eine Zahnversicherung für Kinder deckt diesen und weitere Bereiche gezielt ab, damit die teuren Kosten im Bereich Kieferorthopädie nicht privat von den Eltern bezuschusst werden müssen. Umgekehrt sind kieferorthopädische Behandlungen als Tarifelement für Erwachsene kaum anzutreffen bzw. müssen teurer als Zusatzbaustein mit abgesichert werden.

Die Zahnzusatzversicherungen für Kinder und Jugendliche sind Spezialtarife, deren Laufzeit im Regelfall bis zum 18. Lebensjahr geht. Da eine Zahnversicherung auch im Erwachsenenalter eine sinnvolle Investition ist, möchten die meisten Versicherungsnehmer den Schutz fortsetzen und an den neuen Lebensabschnitt anpassen. Hierbei haben sich zwei Varianten etabliert, wie Versicherungen mit diesen Wünschen umgehen. In vielen Fällen muss ein vollkommen neuer Vertrag abgeschlossen werden, ein fließender Übergang zwischen einem Kinder- und einem Erwachsenentarif ist nicht möglich. Natürlich ist der Versicherte nicht verpflichtet, als Erwachsener bei der gleichen Versicherung einen Tarif abzuschließen, wo dessen Schutz bis zur Volljährigkeit bestand. In der zweiten Variante ist es möglich, dass der Kindertarif in einen Erwachsenentarif übergeht. In diesem Fall wird der Vertrag einfach umgewandelt, die gebotenen Leistungen umfassen dann in Bereichen wie Zahnersatz oder Zahnbehandlung den Erwachsenenstandard der Versicherung. Eventuell ist auch eine Verbesserung möglich, beispielsweise wenn Tarife im Bereich Komfort oder Premium gewünscht sind. Sollte der Nachwuchs kurz vor der Volljährigkeit stehen, ist ein direkter Kontakt zur Versicherung und der Blick in die Vertragsunterlagen empfehlenswert. Hierdurch zeigt sich am schnellsten, wie es nach dem 18. Lebensjahr weitergeht und ob eventuell eine Kündigung des Kindervertrags notwendig wird, damit sich dieser nicht automatisch im Erwachsenenalter verlängert.

Die meisten Versicherungen stellen Gesundheitsfragen, wenn es um die Absicherung von Erwachsenen geht. Hierdurch soll abklärt werden, ob bereits ein oder mehrere Zähne fehlen und wie generell der Zustand des natürlichen Gebisses ist. Eine solche Gesundheitsprüfung entfällt bei Kindern. Hier geht die Versicherung von einem guten Zustand der Zähne aus, da sich das Kind noch im Wachstum befindet und häufig die zweiten Zähne erst sukzessive während der ersten Jahre der Vertragslaufzeit entstehen. Einschränkungen oder Risikozuschläge müssen in dieser Hinsicht deshalb kaum befürchtet werden.

Bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder verhält es sich wie mit vielen Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung, die für Erwachsene abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich im Regelfall über ein Jahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das Versicherungsjahr muss hierbei nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Die reguläre Kündigung der Zusatzversicherung für Kinder muss mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erfolgen. Endet das Versicherungsjahr beispielsweise am 31. Dezember, muss der Versicherung die Kündigung am 30. September vorliegen. Die Kündigung ist von einem Elternteil als Versicherungsnehmer zu verfassen und zu unterschreiben, der Begünstigte ist schließlich noch minderjährig. Ein Grund muss für die reguläre Kündigung nicht angegeben werden. Ausnahme von der obigen Regelung stellt die Beanspruchung eines Sonderkündigungsrechtes dar. Mit diesem kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch im laufenden Versicherungsjahr mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Um das Sonderkündigungsrecht nutzen zu können, muss ein spezielles Vertragsereignis eingetreten sein. Zu den wichtigsten Ereignissen gehören eine angekündigte Beitragserhöhung seitens der Versicherung oder die Anpassung der Leistungen in einem bestehenden Vertrag. Im Unterschied zur regulären Kündigung muss im Kündigungsschreiben der entsprechende Grund angegeben werden.