Die Brillen-Zusatzversicherung - hohe Kosten für Sehhilfen vermeiden

Die Sehfähigkeit zählt zu den wichtigsten Sinnen des Menschen, leider lässt sich mit fortschreitendem Lebensalter ein schleichender Verlust der Sehkraft nicht verhindern. Viele Menschen werden bereits mit einer Sehschwäche geboren und sind aus medizinischen Gründen zum Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen angewiesen. Der Kauf einer Brille und anderer Sehhilfen bringt Kosten mit sich, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr übernommen werden. Mit der einmaligen Anschaffung einer Brille ist es nicht getan, schließlich kann sich die Sehstärke regelmäßig verändern und eine Anpassung der Brille notwendig machen. Mit einer privaten Brillen Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten von Brillen und anderen Sehhilfen nicht selbst tragen, stattdessen geben Sie die Ausgaben ganz oder anteilig an eine Versicherung ab.


Für diese Personen ist die Brillenversicherung geeignet?

Eine private Brillenzusatzversicherung lohnt sich für fast jeden Erwachsenen, unabhängig von seinem Lebensalter. Spätestens ab dem 30. oder 40. Lebensjahr bemerken die meisten Menschen, dass die natürliche Sehfähigkeit abnimmt und die Anschaffung einer ersten Brille notwendig wird. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine Brillenzusatzversicherung besteht, können die anfallenden Kosten ab der ersten Brille an eine Versicherung weitergegeben werden. Falls keine Versicherung dieser Art besteht und die Sehschwäche erheblich fortgeschritten ist, lohnt der Abschluss eventuell nicht mehr. Ab einer Sehfähigkeit von unter 30 % darf von der gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kostenübernahme für die Gläser gerechnet werden. Dieser Zustand stellt jedoch eine große gesundheitliche Einschränkung da, die bei vergleichsweise wenigen Betroffenen diagnostiziert wird. Definitiv nicht lohnt der Abschluss der Brillen-Zusatzversicherung bei Kindern und Jugendlichen. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für Sehhilfen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Hierbei geht es nur um die Hilfsmittel selbst, also die Kontaktlinsen und die Brillengläser. Wer Zusatzleistungen für seinen Nachwuchs absichern möchte, beispielsweise ein hochwertiges Brillengestell, sollte weiterhin über eine private Versicherung nachdenken.


Ein Brillenversicherung Vergleich lohnt sich

Ob Zusatzversicherung für den Heilpraktiker, Zahnzusatzversicherung oder Brillenzusatzversicherung - bei allen privaten Zusatztarifen gibt es ein breites Spektrum an Leistungen und Kosten. Fast alle Versicherungen in Deutschland sind im Bereich der privaten Krankenversicherung tätig und halten einen Brillentarif für Sie bereit. Die konkret gebotenen Leistungen und Erstattungshöhen fallen genauso wie der monatliche Beitrag in Euro höchst unterschiedlich aus und legen es nahe, vor dem Abschluss einen sachlichen und rechnerischen Vergleich durchzuführen. Bei Vergleich der Tarife ist zu beachten, dass viele Gesellschaften keine reine Absicherung von Brillen anbieten. Häufig handelt es sich bei diesen Leistungen um einen Vertragsbaustein, der in eine ambulante Zusatzversicherung integriert ist. Andere Leistungen, beispielsweise für Hilfs- und Heilmittel oder die Kostenübernahme für den Heilpraktiker, werden bei einer solchen Zusatzversicherung direkt mit abgeschlossen. Beim Vergleich heißt es deshalb zu überprüfen, ob alleine die Brillenzusatzversicherung gewünscht ist oder weitere Zusatzleistungen Sinn ergeben. Ansonsten werden zu viele Euro im Monat für ein erweitertes Leistungsspektrum gezahlt, das individuell gar nicht gewünscht ist.


Sind auch Kontaktlinsen und ähnliche Sehhilfen abgesichert?

Auch wenn die Bezeichnung Brillen-Zusatzversicherung für diese Art von Sondertarif üblich ist, muss die Kostenerstattung nicht zwangsweise nur für Brillen erfolgen. Wenn Sie als Versicherungsnehmer Vorlieben für das Tragen von Kontaktlinsen haben, werden diese entsprechend der vertraglichen Bedingungen ebenfalls von der Versicherung erstattet. Ein genauer Blick auf die Formulierungen im Tarif ist entscheidend, welche Arten von Sehhilfen konkret abgesichert sind, um sich im Leistungsfall auf eine entsprechende Erstattung verlassen zu können. Neben der Kostenübernahme für eine Brille oder Kontaktlinsen bieten viele Verträge weitergehende Leistungen, die nicht unmittelbar etwas mit der Sehhilfe zu tun haben. Gerade hierfür lohnt der Tarifvergleich zwischen den verschiedenen Versicherungen, um für einen attraktiven Beitrag viele Extras abzusichern. Mehr hierüber erfahren Sie durch unsere ausführliche Beschreibung sämtlicher Leistungen einer Brillen-Zusatzversicherung.


Was passiert bei Beschädigung oder Zerstörung der Brille?

Gerade Laien in Versicherungsfragen übersehen einen wesentlichen Punkt, wenn es um die Brillenzusatzversicherung geht. Die Leistungen, die eine Versicherung bei diesem Tarif bietet, ist nicht mit einer Brillenversicherung von Optikern oder anderen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Bei der Brillen-Zusatzversicherung handelt es sich um eine Abwandlung der privaten Krankenversicherung, um eine Kostenübernahme für die medizinisch notwendigen Brillengläser oder Kontaktlinsen zu übernehmen. Es handelt sich nicht um eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden an den Sehhilfen aufkommt. Falls eine Absicherung dieser Art gewünscht wird, ist eine gesonderte Brillenversicherung abzuschließen, die nichts mit der privaten Brillen-Zusatzversicherung zu tun hat. Manche Versicherungen beseitigen diese Form von Missverständnis allerdings, indem sie beide Tarifelemente für Kunden bereithalten. Neben der Brillen-Zusatzversicherung kann gegen einige Euro mehr eine Brillenversicherung abgeschlossen werden, die auch für die Beschädigung oder Zerstörung von Gläsern und Gestellen aufkommt.


Die wichtigsten Vorteile einer Brillenversicherung

Geben Sie die Kosten für neue Brillengläser und andere Sehhilfen einfach an eine Versicherung weiter! Da sich die Sehkraft mit den Jahren verschlechtert, umgehen Sie regelmäßig teure Ausgaben und können die Kostenerstattung als Service an eine Versicherung weitergeben. Solange es medizinisch notwendig ist, können Sie zwischen verschiedenen Varianten an Gläsern und Brillen auswählen. Profitieren Sie beispielsweise von Gleitsichtgläsern, um Sehschwächen im Nah- und Fernbereich gleichermaßen abzudecken, und lassen Sie sich die Kosten von Ihrer Versicherung erstatten. Abhängig vom Tarif haben Sie regelmäßig ein Anrecht auf die Kostenerstattung, falls sich Ihre Sehfähigkeit in einem ausreichenden Maße verändert hat. Bei den meisten Verträgen reicht es bereits aus, wenn eine Veränderung um 0,5 Dioptrien eingetreten ist. Bei vielen Versicherungen können Sie die Brillen-Zusatzversicherung um eine klassische Brillenversicherung ergänzen. Diese zahlt Ihnen einen Schadenersatz bei der Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Brille. Wenn Sie an weiteren Extras wie der Kostenübernahme für den Heilpraktiker oder eine Zahnzusatzversicherung interessiert sind, wird der kombinierte Vertragsabschluss mit der Brillenzusatzversicherung möglich. Hierdurch sparen Sie oftmals einige Euro gegenüber dem Abschluss mehrerer Einzelverträge.

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Leistungen der Brillen-Zusatzversicherung

Der Abschluss einer Brillenzusatzversicherung sichert Ihnen eine Fülle von Leistungen zu, die Sie von teuren Zuzahlungen aus dem privaten Geldbeutel bewahrt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Tarifelemente präsentiert werden, die als Standard in Verträgen dieser Art enthalten sind oder optional ausgewählt werden können. Der häufigste Grund, über eine Brillenzusatzversicherung nachzudenken, ist die Kostenübernahme der Versicherung für Brillengläser oder andere Sehhilfen wie Kontaktlinsen. Abhängig vom gewählten Vertrag findet eine anteilige Bezuschussung von beispielsweise 80 % statt, bei sehr starken Tarifen erfolgt die vollständige Kostenübernahme. Die Erstattung der Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen erfolgt nicht einmalig, sondern kann in regelmäßigen Abständen von der Versicherung verlangt werden. Eine gängige Regelung ist die Veränderung der Sehstärke, Anrecht auf die Finanzierung einer neuen Brille entsteht beispielsweise bei einer Veränderung der Sichtfähigkeit um 0,5 Dioptrien oder mehr. Auch zeitliche Begrenzungen sind in vielen Tarifen zu finden, so dass die Finanzierung einer neuen Brille im Abstand gewisser Jahre zugesichert ist. Für Brillenträger ist neben den Gläsern auch das Brillengestell mit Anschaffungskosten verbunden. Das Gestell selbst hat keinen Einfluss auf die Sichtfähigkeit, eine medizinische Notwendigkeit für bestimmte Gestelle liegt auch nicht vor. Dennoch lässt sich bei dieser privaten Zusatzversicherung häufig vereinbaren, dass neben den Gläsern auch eine Kostenübernahme für das Gestell erfolgt. Bei dieser Regelung gibt es deutlich größere Einschränkungen als bei den Gläsern, schließlich wird keine Versicherung teure Luxusmodelle von weltbekannten Markendesignern finanzieren wollen. Eine prozentuale Kostenübernahme ist denkbar, noch häufiger werden konkrete Begrenzungen in Euro vorgegeben. Falls das ausgewählte Brillengestell über diese Preiskategorie hinausgeht, haben Sie als Brillenträger die Zusatzkosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Die moderne Medizin hat Möglichkeiten gefunden, Menschen mit Sehschwäche dauerhaft von ihren Einschränkungen zu befreien. Mittels modernster Laser-Apparaturen lässt sich durch einen operativen Eingriff die natürliche Linse des Auges bearbeiten, wodurch eine Verbesserung der Sehfähigkeit ohne weitere Hilfsmittel eintritt. Sogenannte LASIK-Operationen sind kostspielig, bringen Betroffenen jedoch eine erhebliche Linderung ihrer Probleme und steigern die Lebensqualität. Verschiedene Zusatzversicherungen erstatten die Operationskosten, wobei fast ausschließlich sehr starke Tarife dieses Leistungselement einschließen. Die Versicherungen kalkulieren in diesem Fall genau und an individuellen Risiken orientiert, ob die einmalige Operation oder die regelmäßig zu bezahlenden, neuen Brillen geringere Kosten mit sich bringen. Natürlich sollte nur in diesen zusätzliche Tarifelement investiert werden, wenn eine grundlegende Bereitschaft zu einem operativen Eingriff an den eigenen Augen besteht.


Optionale Integration einer Brillenversicherung

Die Brillenzusatzversicherung ist eine Krankenversicherung, bei der Ausgaben für eine medizinische Leistung an eine Versicherung abgegeben werden. Im konkreten Fall werden die Kosten für Brillengläser oder eine Laser-Operation übernommen, da diese aus medizinischen Gründen sinnvoll oder notwendig ist. Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sind als Objekte des täglichen Lebens über diese Tarifart nicht abgesichert. Kommt es beispielsweise zu einem Verlust oder einer Zerstörung der Sehhilfe und muss eine neue angefertigt werden, hat die Versicherungsgesellschaft die erneuten Anschaffungskosten nicht zwingend zu übernehmen. Um neue Brillen nach Verlust oder Zerstörung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, ist der optionale Abschluss einer Brillenversicherung empfehlenswert. Diese ist im Unterschied zur Brillen-Zusatzversicherung als Sachversicherung anzusehen, mit deren Hilfe sich Ereignisse wie Beschädigung und Zerstörung absichern lassen. Nicht jede Versicherung und jeder Tarif ermöglichen eine gezielte Ergänzung dieser Art. Falls diese dennoch gewünscht ist, lohnt eine Nachfrage beim Optiker, der die Brille anfertigt. Häufig bietet dieser eine Absicherung der Sehhilfe gegen einen sehr überschaubaren Jahresbeitrag an. Die Brillen-Zusatzversicherung in reiner Form ist nicht bei allen Versicherungen zu finden, stattdessen ist sie ein tariflicher Bestandteil eines größeren Versicherungspaketes. Dieses wird unter dem Begriff ambulante Zusatzversicherung zusammengefasst und ermöglicht die Absicherung weiterer Leistungen aus verschiedenen gesundheitlichen Bereichen.

Vorteil ambulanter Zusatzversicherung ist die günstige Absicherung verschiedener Leistungen, die preiswerter als beim Abschluss vieler Einzeltarife erfolgt. Der Nachteil ist ein höherer Beitrag für ein umfassendes Leistungsspektrum, das weit über die klassische Brillenversicherung hinausgeht. Die wenigsten Versicherungen arbeiten hierbei mit dem Baukasten-System, d. h. Interessenten können sich nicht zwingend individuell reizvolle Tarifelemente nach eigenen Vorlieben zusammenstellen. Ob ein Gesamtpaket für Ihre gesundheitliche Absicherung sinnvoll ist oder Sie stattdessen eine reine Brillenzusatzversicherung wünschen, ist Ihre Entscheidung und sollte dringend in einen Tarifvergleich einfließen.


Diese Leistungen erbringen gesetzliche Krankenkassen für Brillen

Bis zum Jahr 2004 beteiligte sich die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland an den Kosten, die beim Kauf einer medizinisch notwendigen Brille anfielen. Seit gut einem Jahrzehnt ist dies nicht mehr der Fall. Der Gesetzgeber hat den Standpunkt eingenommen, dass die Anschaffung einer Brille in den privaten Bereich fällt und deshalb nicht seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren oder bezuschussen ist. Für Betroffene heißt dies schlimmstenfalls, aus Kostengründen mit einer Sehschwäche leben zu müssen oder sich für minderwertige Brillen aus dem Supermarkt zu entscheiden. Da beide Augen häufig eine unterschiedlich starke Sehschwäche haben und Billig-Brillen nur eine Dioptrienzahl bieten, verschlechtert sich die Sichtfähigkeit durch solche Hilfsmittel schnell. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse weiterhin für die Kosten einer Brille aufkommt. Dies gilt vorrangig für die Ausstattung von Kindern und Jugendlichen, bis zum 18. Lebensjahr lassen sich die Kosten einer medizinisch notwendigen Brille an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeben. Außerdem kommt diese für die Anschaffungskosten auf, sofern die Sehfähigkeit eines Erwachsenen weniger als 30 Prozent beträgt. Achtung: Die Kostenübernahme bezieht sich ausschließlich auf die Brillengläser, die als medizinisches Hilfsmittel fungieren. Für das Brillengestell darf der Patient auch bei einer Bezuschussung durch die Krankenkasse in den privaten Geldbeutel greifen. Die genannten Ausnahmen betreffen nur einen Bruchteil der Bundesbürger, die im Laufe ihres Lebens auf eine Brille angewiesen sind. Die meisten Menschen müssen Brillengläser und Gestell daher komplett eigenständig finanzieren. Eine Zusatzversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzuschließen, bewahrt gegen einen Beitrag von wenigen Euro im Monat vor diesen Kosten, die im Laufe des Lebens mit einer Anpassung der Brille an die sich ändernde Sehstärke immer wieder anfallen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Brillenversicherung

Krankenzusatzversicherung.de ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Krankenzusatzversicherung.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wie häufig eine Kostenübernahme stattfindet, hängt vom jeweiligen Tarif und der Versicherung ab. In den meisten Fällen ist die Häufigkeit an eine Veränderung der Sehstärke und/oder an einen zeitlichen Rahmen gekoppelt. Im ersten Fall zahlt die Versicherung jedes Mal eine neue Brille, wenn sich die Sehfähigkeit um einen vertraglich festgelegten Grad verschlechtert hat. Ein Branchenstandard ist die Veränderung um 0,5 Dioptrien in beide Richtungen, also bei stärkerer Kurz- bzw. Weitsichtigkeit. Im Falle einer zeitlichen Begrenzung erlaubt die Versicherung beispielsweise eine neue Brille innerhalb eines Zeitraums von zwei oder drei Jahren. Ein genauer Blick in den Vertragstext lohnt, um Sicherheit bei sich überschneidenden Regelungen zu erhalten. Schließlich kann es passieren, dass über einen Zeitraum von weniger als zwei Jahren eine Veränderung um mehr als 0,5 Dioptrien eintritt.

Grundsätzlich übernehmen viele Tarife auch die Kosten für eine neue Brille, selbst wenn keine größere Veränderung in der Sehfähigkeit eingetreten ist. Da dies jedoch häufig nur aus modischen Gründen erfolgt und nicht medizinisch notwendig wäre, sind Leistungen dieser Art sehr häufig eingeschränkt. Im Regelfall ist eine Kostenübernahme für eine neue Brille dann an eine Jahreszahl geknüpft, beispielsweise wird alle drei Jahre eine Neuanschaffung unterstützt. Die Versicherung geht davon aus, dass im Laufe der Zeit die Brillengläser langsam verkratzen und die optimale Sicht behindern, weshalb eine Neuanschaffung lohnt.

Die Beschränkung der Kostenübernahme bei einer Brillen-Zusatzversicherung ist üblich und kann sowohl einen Höchstsatz in Euro als auch einen prozentualen Satz umfassen. Während starke Tarife die volle Kostenübernahme für Ihre Brille zusichern, erstatten Ihnen günstige Tarife 70 oder 80 %. Ansonsten kann die Versicherung eine Obergrenze in Euro nennen, die für die Herstellung einer Brille bzw. pro Jahr gilt. Häufig ist die Brillenzusatzversicherung auch Teil einer ambulanten Zusatzversicherung. Hier ist zu überprüfen, ob die angegebenen Höchstsätze sich explizit auf eine Brille beziehen oder andere ambulante Leistungen umfassen.

Die Kostenübernahme für eine Sonnenbrille gehört im Regelfall nicht zu den Leistungen, die eine Brillen-Zusatzversicherung übernimmt. Bei sehr starken Premium-Tarifen kann es allerdings sein, dass die Versicherung die Kostenübernahme für eine Zweitbrille übernimmt, beispielsweise eine Sonnenbrille mit Dioptrien. Wird keine Sonnenbrille in Sehstärke benötigt, ist es meist nicht lohnenswert, in einen entsprechend starken Tarif zu investieren, hier entscheidet der Einzelfall.

Die Kündigung einer Brillenzusatzversicherung ist mit anderen Zusatzversicherungen, beispielsweise der Zahnzusatzversicherung oder der Kostenübernahme für Heilpraktiker zu vergleichen. Der Zusatzschutz wird im Regelfall über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen, die Beiträge werden jährlich bzw. monatlich im Voraus bezahlt. Eine reguläre Kündigung wird zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Endet das Versicherungsjahr beispielsweise zum Jahresende, sollte die Kündigung zum 30. September bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen und ist vom Versicherungsnehmer ohne Angaben von Gründen zu unterschreiben. Ein Einreichen des Schreibens wird entweder über den Postweg oder per Fax möglich. Welcher schriftliche Kontakt notwendig ist, lässt sich den Vertragsbedingungen der Versicherung entnehmen. Falls es mit der Kündigungsfrist knapp werden sollte, ist die Zustellung des Briefes über ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein anzuraten. Abweichend hiervon lässt sich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, bei dem sich die Kündigungsfrist auf vier Wochen mitten im Versicherungsjahr reduziert. Eine Sonderkündigung kann lediglich beim Eintreten bestimmter Vertragsereignisse ausgesprochen werden, zu den wichtigsten gehören die Beitragserhöhung oder die Anpassung der gebotenen Versicherungsleistungen. Im Unterschied zur regulären Kündigung muss der Grund im Kündigungsschreiben genannt werden.

Brillen und andere Sehhilfen wie Kontaktlinsen gehören zu den wichtigsten Hilfsmitteln, die im Laufe eines Lebens von gesetzlich Versicherten benötigt werden. Brillen gehören aktuell nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog und werden mit ihren Kosten nur in Ausnahmefällen durch die Krankenkasse übernommen. Zu diesen Ausnahmen gehören Kinder und Jugendliche bis zu 18. Lebensjahr sowie Person, die medizinisch feststellbar unter einer extremen Sehschwäche leiden. Zuzahlungen erfolgen in diesen Fällen durch Festbeträge und ausschließlich für die Gläser, das Brillengestell muss aus eigener Tasche gezahlt werden.