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So profitieren Schwangere von einer Krankenzusatzversicherung
Interview mit Nils König, Versicherungexperte und Spezialist für das Thema Schwangerschaft und private Krankenzusatzversicherung.
Wann sollte ich als Frau oder als Paar mit Kinderwunsch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, und auf was sollte ich dabei achten?
Nils König: Grundsätzlich empfiehlt sich die private Krankenzusatzversicherung für jeden, der gesetzlich versichert ist. Nach Abschluss gibt es aber meist eine Wartezeit oder eine Leistungsbegrenzung. So werden Frauen, die bereits schwanger sind, zwar in einer PKZV aufgenommen. Für den stationären Bereich werden Leistungen aber erst nach der Geburt gewährt. Besser ist es also, deutlich vor Beginn der Schwangerschaft die PKZV abzuschließen. Dann kommen Sie in den vollen Genuss aller Leistungen rund um die Schwangerschaft und die Geburt.
Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung?
Nils König: Bei der sogenannten Gesundheitsprüfung fragt der Versicherungsanbieter für jeden zu versichernden Bereich den Gesundheitsstatus des Antragstellers ab. Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Zahnerhalt will der Versicherer zum Beispiel wissen, welche Zähne bereits fehlen. Deren Behandlung, also den Ersatz, schließt er dann von seiner Leistungspflicht aus. Bei der Gesundheitsprüfung gilt: Sie müssen unbedingt alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann das zu einem späteren Zeitpunkt auffallen und im schlimmsten Fall tritt die private Krankenzusatzversicherung dann nicht für die Leistung ein. Bei den Gesundheitsfragen fragt der Anbieter in der Regel nach Vorerkrankungen in den vergangenen fünf Jahren.
Sollte ich also vor Antragstellung bei der Versicherung nachfragen?
Nils König: Nein, davon rate ich ab. Besser ist es, wenn Sie sich vor der Antragstellung an einen Versicherungsmakler wenden. Er hat einen Überblick über die wichtigsten Tarife und kann Gesamtpakete zusammenstellen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. In der Regel legt er Ihnen Angebote verschiedener Versicherer vor. Dann können Sie gemeinsam die Vor- und Nachteile abwägen. Ein Makler weiß in der Regel zudem, wie sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben. Das ist ein guter Indikator, ob die Beiträge des von Ihnen gewählten Anbieters ebenfalls stabil bleiben.
Welche Folgen haben Vorerkrankungen?
Nils König: Bestimmte Vorerkrankungen, wie Krebs oder Depressionen führen häufig zu einer Ablehnung. Da aber jeder Fall einzigartig ist, kommt es auf die Versicherung an, wie sie das individuelle Risiko einschätzt. Manche verlangen einen Risikoaufschlag auf die Prämie. Ein Versicherungsmakler kann für Sie eine unverbindliche und anonyme Voranfrage an die Versicherungsunternehmen richten. Er lässt Ihren Einzelfall also vor einer Entscheidung prüfen. Häufig wird er in Verhandlungen mit den Anbietern eine Lösung für Sie finden. Diese Vorabprüfung kann dazu führen, dass Sie wegen eines erhöhten Risikos aufgrund einer Vorerkrankung einen höheren Beitrag zahlen. Oder Sie müssen ein paar Jahre warten, bis Ihre Vorerkrankung als abschließend ausgeheilt eingestuft wird. Wenn aber einmal ein Antrag von einem Versicherer abgelehnt wurde, ist es sehr schwierig, einen anderen Versicherer zu finden.
Tauschen die Versicherer sich über die Antragsteller aus?
Nils König: Dazu müssen Sie wissen, dass die Versicherungsunternehmen ein gemeinsames Zentralregister unterhalten. Hierin sind alle Anträge gespeichert, die bereits von einem Anbieter wegen Vorerkrankungen des Antragstellers abgelehnt wurden. Ein einmal abgelehnter Antrag kann dazu führen, dass Sie grundsätzlich von keinem Anbieter mehr angenommen werden. Das verhindern Sie aber in der Regel mit einem guten Versicherungsberater, der Ihnen die passenden Produkte zusammenstellt und Sie professionell durch den Antragsprozess begleitet.
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