Bei den meisten Zusatzverträgen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, das Abwarten bis zum Ende des Versicherungsjahres ist nicht notwendig. Die Kündigung muss schriftlich beim Versicherer eingereicht werden, eine Begründung für die Kündigung ist nicht zu geben. Bei vielen Verträgen und Tarifen ist eine anfängliche Mindestlaufzeit zu beachten, die je nach Versicherung zwischen einem und drei Jahren beträgt. In besonderen Situationen wie der Ankündigung einer Beitragserhöhung durch den Versicherer tritt ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen in Kraft.

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