Für welche Rechnungen eine Kostenübernahme stattfindet, hängt vom abgeschlossen Tarif und den hierdurch zugesagten Leistungen der Versicherung ab. Beispielsweise schließen bei einer Zahnzusatzversicherung starke Premium-Tarife die vorhandene Finanzierungslücke komplett, bei anderen Tarifen wird die Lücke bis zu 80 oder 90 % geschlossen. Grundsätzlich gilt, sämtliche vom Arzt oder Krankenhaus erhaltenen Rechnungen im Original bei der Versicherung einzureichen und auf die Abrechnung der Gesellschaft zu warten. Anhand einer übersichtlichen Aufstellung lässt sich schnell nachvollziehen, welche Kosten übernommen wurden und ob diese in Relation zum abgeschlossenen Tarif stehen.

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