Grundsätzlich sollte im Einzelfall entschieden werden, ob die Kosten für ambulante Behandlungen oder stationäre Operationen durch Zusatzversicherungen abzudecken sind. Zu überlegen ist, dass schon heute viele Sonderuntersuchungen nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Gerade bei komplizierten Erkrankungen liegt die Hoffnung einer Behandlung auf den Ergebnissen solcher besonderen Untersuchungen oder teurer Operationen. Wer hier auf die Kostenübernahme durch einen privaten Versicherungsvertrag vertrauen kann, wird sich leichter für eine entscheidende Maßnahme entscheiden können.

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