Wer gesetzlich als Kassenpatient abgesichert ist, kann sich bei einer notwendigen Einweisung nicht frei für ein Krankenhaus entscheiden. Er wird zwingend in das Krankenhaus eingewiesen, das am nächsten zu einem Wohnort liegt. Selbst wenn in einem anderen Krankenhaus ein angesehener Spezialist oder Privatarzt behandeln, ist ihm der freie Zugang ohne teure Zusatzkosten aus privater Tasche verwehrt. Mit Abschluss der richtigen Krankenhauszusatzversicherung lässt sich eine freie Krankenhauswahl vereinbaren, durch die sich der Versicherte frei für ein Krankenhaus oder eine Klinik entscheiden kann.