Krankenhauszusatzversicherung

Günstiger Gesundheitsschutz nach Maß

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Die Krankenhauszusatzversicherung - wertvolle Hilfe für den stationären Aufenthalt

Zwei-Klassen-Medizin im Krankenhaus vermeiden

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung werden in kaum einem Bereich so deutlich wie der Unterbringung in einem Krankenhaus. Klassische Kassenpatientinnen und Kassenpatienten können sich weder den behandelnden Arzt oder die Ärztin noch das Krankenhaus frei auswählen. Je nach Belegungssituation muss das Zimmer mit drei oder mehr Kassenpatienten und-patientinnen geteilt werden.

In einer solchen Atmosphäre fällt es schwer, sich in Ruhe auf eine anstehende Operation vorzubereiten oder in den Tagen danach neue Kraft zu sammeln sowie Energie zu gewinnen. Neben Klinikwahl und Unterbringung ist auch die medizinische Versorgung in einem Krankenhaus für privat und gesetzlich Versicherte nicht die gleiche. Privatversicherte profitieren von der Betreuung durch den Chefärzte und Chefärztinnen und ihnen stehen zudem die modernsten Behandlungsmethoden anerkannter Fachmediziner und -medizinerinnen offen. Für gesetzlich Versicherte bleiben in Krankenhaus oder Klinik meist nur Standardformen der Behandlung - es sei denn, es wird teuer aus der privaten Tasche zugezahlt. Nur selten ist ausreichend Geld für solche Extras vorhanden, was im Extremfall den Heilungsverlauf verzögert oder eine erhoffte Diagnose erschwert.

Durch eine Krankenhauszusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Nachteile des gesetzlichen Systems zu umgehen. Stattdessen genießen Sie bei jedem Krankenhausbesuch eine umfassende Versorgung, wie Sie sonst nur Privatpatienten und Privatpatientinnen mit einem Volltarif erleben. Versicherungen in Deutschland bieten Ihre Tarife häufig nach dem Baukasten-System an, wodurch Sie sich Ihre individuell gewünschten Leistungen nach dem eigenen Bedarf zusammenstellen können. Vielleicht liegt Ihnen die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer am Herzen oder Sie möchten auf eine freie Klinikwahl vertrauen. Durch einen Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung können Sie gezielt nach dem individuell passenden Tarif suchen.

Arzt Meeting

Mit dem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich passenden Tarif finden

Wunschleistungen auswählen und Kosten vergleichen

Wie bei Volltarifen der privaten Krankenversicherung oder anderen Zusatztarifen wie einer Zahnzusatzversicherung sollte man vor dem Vertragsabschluss nach den individuell besten Versicherungsangeboten suchen. Ein Online-Krankenhauszusatzversicherung Vergleich im Internet ist eine gute Möglichkeit, sich grundlegend über das Thema zu informieren und einen Überblick über Versicherungen und Tarife in Deutschland zu gewinnen. Fast jede Versicherungsgesellschaft hierzulande führt ein oder mehrere Zusatztarife, die sich in den gebotenen Leistungen und der Beitragshöhe grundlegend unterscheiden. Dabei gilt: Der teuerste Tarif hat nicht unbedingt die besten Leistungen.

Was beim Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung wichtig ist

Jede private Krankenzusatzversicherung bietet ein Grundspektrum an Leistungen sowie Extras, die im individuellen Fall interessant sein können. Nach dem Baukasten-Prinzip zusammengestellt, können Sie gezielt ein oder mehrere Leistungen auswählen und so zum individuell gewünschten Versicherungsschutz gelangen.

Der rechnerische Vergleich hilft dabei zu sehen, welche Auswirkungen verschiedene Leistungspunkte auf den Beitrag haben. Klar möchten Interessentinnen und Interessenten die Kosten niedrig halten und den zu zahlenden Beitrag so gut es geht zu minimieren. Sinnvoll ist bei der privaten Zusatzversicherung dabei: Legen Sie im Vorfeld für sich fest, auf welche Leistungen Sie in einem Krankenhaus oder einer Klinik nicht verzichten möchten. Wünschen Sie eine Behandlung durch den Chefarzt beziehungsweise die Chefärztin oder reicht die Betreuung durch andere Fachärzte und -ärztinnen? Möchten Sie für jeden Tag im Krankenhaus Tagegeld erhalten oder kommen Sie ohne dieses Extra aus? Soll es ein Zweibett- oder Einbett-Zimmer sein?

Wenn Sie auf diese und weitere Fragen eine Antwort gefunden haben, führen Sie den Vergleich durch und finden Sie den passenden Beitrag bei einer Versicherung, die Ihnen das gewünschte Leistungsspektrum zusagt.

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Wartezeiten bei der Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit nur im Ausnahmefall

Viele Betroffene möchten erst kurz vor der anstehenden Einweisung in ein Krankenhaus eine private Zusatzversicherung abschließen. Aus verständlichen Gründen ist kaum eine Versicherung bereit, in dieser Situation einen Neukunden oder eine Neukundin aufzunehmen und ohne eine erste Beitragszahlung teure Leistungen wie ein Einbett-Zimmer oder die Chefarztbehandlung zu finanzieren.

Die Versicherungen arbeiten deshalb mit sogenannten Wartezeiten. Vom Versicherungsbeginn an müssen erst einmal einige Monate vergehen, hiernach kann der Versicherungsnehmer erstmals Leistungen aus seinem Vertrag beanspruchen. Außerdem wird keine Kostenübernahme für einen Krankenhausaufenthalt gewährt, der im Moment der Antragsstellung absehbar oder geplant war.

Was sind übliche Wartezeiten?

Bei den meisten Versicherungen hat sich eine Wartezeit von sechs Monaten etabliert. Liegt der Versicherungsbeginn der Krankenhauszusatzversicherung beispielsweise auf dem 1. April 2016, können erstmals ab dem 1. Oktober 2016 Leistungen für einen anstehenden Krankenhausaufenthalt beantragt werden. Bei einzelnen Versicherungen fällt die Wartezeit mit drei Monaten kürzer aus, was einen besonderen Service am Kunden darstellt und zur Abgrenzung gegenüber der Konkurrenz wird. Umgekehrt gibt es auf dem Versicherungsmarkt auch längere Fristen wie zwölf Monate, die nicht im Sinne des Versicherungskunden sind und bei eine Vergleich der Tarife kritisch ins Gewicht fallen.

Lassen sich die Wartezeiten umgehen?

Es gibt Situationen, in denen die Versicherung von der ursprünglichen Wartezeit abweicht und schon vor Beendigung der Frist von sechs Monaten Leistungen gewährt. Branchenüblich ist dies bei Unfällen der Fall, die sich während der Wartezeit ereignen. Ein Unfall stellt ein unerwartetes Ereignis dar, das vom Versicherungsnehmer weder geplant noch beabsichtigt war. Viele Versicherungen kommen deshalb ihren Kunden entgegen, allerdings ist explizit im Tarif nachzuschauen, wie der Umgang mit Unfällen in der Wartezeit erfolgt.

Ansonsten gibt es versicherungstechnische Kniffe, wie die Wartezeit umgangen werden kann. Einer der bekanntesten Tricks ist die Rückdatierung des Versicherungsbeginns, den einzelne Versicherer anbieten. Ein Beispiel hierzu: Ein Versicherungsnehmer befindet sich erst im dritten Monat seiner Wartezeit und muss dennoch akut ins Krankenhaus. Die Krankenhauszusatzversicherung würde in dieser Situation noch keine Leistungen gewähren, da zur Erfüllung der Wartezeit weitere drei Monate fehlen. Allerdings kann dem Versicherten angeboten werden, diese drei Monatsbeiträge auf einen Schlag zu zahlen und so künstlich die Wartezeit von sechs Monate zu erfüllen. Wer hierzu bereit ist, kann direkt auf Leistungen seiner Krankenhauszusatzversicherung zurückgreifen. Ein Anrecht auf den genannten Trick besteht nicht. Ähnlich wie die Regelung bei Unfällen oder einer verkürzten Wartezeit ist diese Regelung immer häufiger bei Versicherungen zu finden, um sich positiv von Tarifen der Konkurrenz abzugrenzen. Falls bei Ihnen Sorgen wegen einer eventuellen Wartezeit vorherrschen sollten, berücksichtigen Sie diese Regelung bei einem Vergleich und finden Sie eine Versicherung, die Ihnen in dieser Weise entgegenkommt.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Krankenhauszusatzversicherung?

Frist und Mindestlaufzeit beachten

Die Kündigung einer Krankenhauszusatzversicherung ist im Regelfall mit einer Frist von drei Monaten möglich. Allerdings müssen Sie bei vielen Versicherungen eine Mindestlaufzeit des Vertrags von zwei oder drei Jahren erfüllen. Dies ergibt Sinn, da viele Versicherte sonst den Vertrag explizit für einen einzigen Krankenhausaufenthalt abschließen und direkt hiernach ihren Vertrag kündigen würden. Ansonsten unterliegt die Kündigung mit einer Drei-Monats-Frist keinen Einschränkungen. Selbst wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag jährlich im Voraus zahlen, können Sie mitten im Versicherungsjahr kündigen und erhalten den Beitrag anteilig zurück.

Sonderregelungen bei der Kündigung der Krankenhauszusatzversicherung

Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen

Abweichend von der oben beschriebenen, regulären Kündigung können Versicherte in bestimmten Situationen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies tritt unter besonderen Umständen in Kraft und ermöglicht eine Vertragskündigung innerhalb von vier Wochen. Die wichtigsten Gründen, wegen der das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt, sind eine Beitragserhöhung seitens der Versicherung bzw. die Abänderung von vertraglich zugesagten Leistungen. Wird wegen solcher Gründe eine Sonderkündigung eingereicht, sind diese explizit im Kündigungsschreiben zu nennen. Bei einer regulären Kündigung mit einer Frist von drei Monaten muss der Versicherte seine Kündigungsabsicht nicht begründen.

Die richtige Vorgehensweise bei der Kündigung

Die Kündigung ist schriftlich bei der Versicherung einzureichen, im Kündigungsschreiben muss das Datum des letzten Versicherungstages zur Einhaltung der Drei-Monats-Frist genannt sein. Fast immer wird eine Kündigung in Briefform vorausgesetzt, bei einzelnen Direktversicherungen im Internet ist auch eine Kündigung per Fax möglich. In sämtlichen Fällen muss der Versicherungsnehmer das Schreiben persönlich unterschreiben, ansonsten gilt die Kündigung als nichtig.

Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung

Das leistet die Krankenhauszusatzversicherung?

Die Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung sind vielseitig und hängen vom jeweiligen Versicherer ab. Dennoch haben sich einige Bereiche in der Versicherungsbranche etabliert, die im Regelfall durch diese private Zusatzversicherung übernommen werden. In welcher Form dies erfolgt und welche zusätzlichen Extras eine Versicherung für Sie bereithält, sollte bei einem individuellen Vergleich überprüft werden. Im Folgenden erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Leistungsbereiche, die typisch für eine Krankenhauszusatzversicherung sind.

Für wen lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung?

Tagegeld zusätzlich zum Krankengeld

Grundsätzlich ist die Versicherung für jeden Erwerbstätigen in Deutschland interessant, je nach Berufsgruppe ist die Dringlichkeit eines Abschlusses jedoch größer. Die entscheidende Frage ist, wie umfangreich die individuelle, finanzielle Absicherung aussieht. Wer über ein großes Privatvermögen verfügt und mit diesem mehrere Monate von Krankheit und Rehabilitation überbrücken kann, wird diese Zusatzversicherung nicht zwingend benötigen. In der Praxis ist es häufig anders: Fällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weg, reicht das gesetzliche Krankengeld häufig nicht aus, zumal dies auch nur über eine begrenzte Wochenzahl gewährt wird.

Für die private Krankenhauszusatzversicherung gehört die stationäre Behandlung durch den Chefarzt zu den wichtigsten Tarifelementen. Bei einem rechnerischen Tarifvergleich und in den Medien taucht dabei häufig nur der explizite Begriff "Chefarzt" auf, obwohl dieser Leistungspunkt größere Auswirkungen auf die Behandlungen in einem Krankenhaus hat. Hinter der Chefarzt-Behandlung steht eigentlich die freie Arztwahl, die gesetzlich Versicherten während des Krankenhausaufenthaltes nicht gewährt wird. Diese müssen sich ähnlich wie bei der Wahl des Klinikortes mit dem Arzt begnügen, der aktuell Dienst hat und der entsprechenden Fachstation zugeordnet ist. Selbst wenn im gleichen Haus eine echte Koryphäe tätig ist, die als Spezialist weltweites Ansehen genießt, muss sich diese nicht um die Behandlung eines Kassenpatienten kümmern.

Arzt spricht über stationäre Behandlung

>Durch das Tarifelement der Chefarzt-Behandlung steht Ihnen die Wahl des Arztes frei. Zu der Betreuung durch einen Chefarzt gehört nicht nur Eingriffe und Operationen, die von dieser Fachkraft ausgeführt werden. Auch mit einer täglichen Visite durch den Chefarzt bzw. einen anderen ausgewählten Facharzt darf mit dieser privaten Zusatzversicherung gerechnet werden. Hierbei informiert sich der Facharzt über den optimalen Heilungsverlauf oder beantwortet in aller Ruhe Fragen, die sich vor einem Eingriff ergeben. Eine private Zusatzversicherung mit Chefarzt-Behandlung abzuschließen, sorgt somit für eine größere Freiheit bei der Arztwahl und die Sicherheit, in den wirklich besten Händen zu sein. Je nach Tarifmodell ist es sogar möglich, den Eingriff durch einen Facharzt durchführen zu lassen, der als Spezialist kein fester Bestandteil der ausgewählten Klinik ist. Genießen Sie mit diesem Tarifelement große Unabhängigkeit und lassen Sie sich von einem Arzt behandeln, der Ihr Vertrauen besitzt.

Die Belegungssituation in den meisten Krankenhäusern und Kliniken in Deutschland hat sich über die letzten Jahrzehnte deutlich verschlechtert. Durch den Kostendruck werden nicht nur viele Patienten unpersönlich behandelt, auch die Auslastung der einzelnen Krankenzimmer ist stetig angestiegen. Je nach Größe des Raumes ist es keine Seltenheit, dass sich vier bis sechs Patienten ein Zimmer teilen müssen. Anstatt nach einer Operation oder vor einem gefürchteten Eingriff zur Ruhe zu kommen, herrscht 24 Stunden am Tag Aufregung und Stress durch die anderen Patienten. Dies lässt sich durch eine private Krankenzusatzversicherung ändern.

Mit diesem Tarifelement erhält der Versicherungsnehmer die Sicherheit, bei seinem nächsten Aufenthalt in Krankenhaus oder Klinik alleine bzw. höchstens mit einer weiteren Person auf dem Zimmer zu liegen. Ausgedrückt wird dies durch die Wahlmöglichkeit 1-Bettzimmer bzw. 2-Bettzimmer, wobei je nach Versicherung tarifliche Unterschiede vorherrschen.

Zu den gängigen Optionen gehören:

  • ausschließliche Unterbringung in einem 1-Bettzimmer
  • Wahlmöglichkeit zwischen 1- oder 2-Bettzimmer bei jedem Aufenthalt
  • entweder 1- oder 2- Bettzimmer ohne Wahl, abhängig von der Belegungssituation
  • ausschließliche Unterbringung in einem 2-Bettzimmer

Von allen Varianten ist die Absicherung eines exklusiven 1-Bettzimmers die teuerste. Deshalb ist genau zu überlegen, ob die Einsamkeit beim Krankenhausaufenthalt gewünscht wird oder eine weitere Person im Zimmer akzeptabel ist. Bei der Variante 1- oder 2-Bettzimmer sollte im Tarif genau geprüft werden, ob eine freie Wahlmöglichkeit besteht oder das Krankenhaus die Art der Unterbringung vorschreiben kann.

Natürlich wird kein Krankenhaus Notfälle und andere Patienten abweisen, nur weil ein Großteil der eingelieferten Patienten auf der Unterbringung in einem Einzelzimmer besteht. Deshalb behält es sich jedes Krankenhaus vor, bei einer heiklen Belegungssituation eine bzw. mehr als eine Person mit ins Zimmer zu legen. Ist dies der Fall und eine private Krankenhauszusatzversicherung besteht, zahlt der Versicherer für jeden Tag des Aufenthaltes einen Pauschalbetrag als Entschädigung.

Arzt spricht mit Patient Belegungssituation

Wer als gesetzlich Versicherter in ein Krankenhaus muss, besitzt bei der Einlieferung keine Wahlmöglichkeit. Für reguläre Eingriffe wird er zwingend im Krankenhaus behandelt, das am nächsten zu seinem Wohnsitz liegt. Lediglich bei Unfällen oder Notfällen im In- und Ausland findet die Behandlung in einem hier ansässigen Krankenhaus statt. Diese Regelung, die fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, nimmt keine Rücksicht auf eventuelle Fachbehandlungen oder kompetente Ärzte, die an einem anderen Ort sitzen und Ihnen vielleicht besser helfen können. Durch die private Zusatzversicherung können Sie diese Schwierigkeiten jedoch umgehen.

Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherer bieten die freie Klinikwahl bzw. freie Krankenhauswahl. Diese Regelung gibt Ihnen alle Freiheiten, in welcher Einrichtung Sie sich behandeln lassen möchten. Vielleicht ist es sinnvoll, beim Krankenhausaufenthalt Abstand vom alltäglichen Stress zu gewinnen, so dass Sie bewusst eine größere Distanz zum Heimatort wählen möchten. Natürlich kann an einer weit entfernten Klinik auch eine echte Koryphäe sitzen, die sich auf Ihr Krankheitsbild spezialisiert hat und die Chancen auf Heilung erhöht. Es gibt viele Gründe, sich nicht für die Klinik am Wohnort zu entscheiden.

Beim Vergleich der Tarife sollten Sie die genauen Formulierungen beachten, wie die freie Klinikwahl von der Versicherung interpretiert wird. Bei besonders starken Tarifen haben Sie beispielsweise die Option, sich für eine Fachklinik außerhalb von Deutschland zu entscheiden. Achtung: Die Reisekosten hin zum ausgewählten Krankenhaus werden im Normalfall nicht durch die private Krankenversicherung übernommen.

Bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder einem verheerenden Unfall dauert der Aufenthalt in einem Krankenhaus nicht selten Wochen und Monate. Die Finanzierung des eigenen Lebens wird in dieser Phase zur Herausforderung, beispielsweise weil der Arbeitgeber gesetzlich nur sechs Wochen lang zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist. Da die fortlaufenden Kosten des Lebens weiter zu zahlen sind, freut sich jeder Betroffene über finanzielle Entlastungen aller Art, um diese schwere Lebensphase ohne große Verluste zu überstehen. Manche private Krankenversicherungen gehen hierauf mit einer Beitragsfreistellung ein. Bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus oder Klinik, der über eine im Vertrag festgeschriebene Tageszahl hinausgeht, müssen keine Beiträge für den Versicherungsvertrag bis zur Entlassung gezahlt werden. Natürlich werden weiterhin alle Leistungen geboten, die durch die private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen wurden. Eine gängige Regelung der Branche ist die Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag eines ununterbrochenen Aufenthaltes im Krankenhaus. Manche Tarife kommen ihren Kunden mit einer kürzeren Frist entgegen. Hier heißt es, individuell zu überlegen, wie wichtig die Befreiung ab welchem Zeitpunkt ist.

Manche gesundheitliche Beschwerden machen eine Operation oder einen vergleichbaren Eingriff im kleinen Rahmen notwendig. Durchgeführt werden derartige Eingriffe ausschließlich in einem Krankenhaus oder einer Klinik, da der Haus- oder Facharzt mit eigener Praxis nicht für diese Operation ausgestattet ist. Der Aufwand der Operation hält sich jedoch in Grenzen, so dass nicht im Krankenhaus übernachtet werden muss und das Gebäude am selben Tag verlassen werden kann. Wer eine klassische Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen hat, wird für Eingriffe dieser Art keine Leistungen von der Versicherung erhalten. Beispielsweise wäre nicht gewährleistet, dass die Operation durch den Chefarzt durchgeführt wird, falls dies im abgeschlossenen Tarif festgelegt ist.

Dass die Versicherung Leistungen ablehnt, ist nachvollziehbar, schließlich wird der Versicherungsnehmer nicht in ein Krankenhaus eingeliefert. Mit dem Tarifelement für ambulante Operationen können Sie Probleme und Diskussionen mit Ihrem Versicherer umgehen. In diesem Fall werden die gleichen Leistungen wie für den regulären Krankenhausaufenthalt auch gewährt, wenn Sie nicht für mehrere Tage eingeliefert werden müssen. Die Leistungen gewährt die Versicherung nicht alleine für die klassische Klinik oder das Krankenhaus, auch Tageskliniken oder Chirurgen mit eigenständiger Praxis werden durch Tarife dieser Art häufig erfasst. Wie bei allen Tarifelementen lohnt es, auf den genauen Vertragstext zu schauen, um alle von der Versicherung abgedeckten, ambulanten Operationen zu überblicken.

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