Ambulante Zusatzversicherung

Wählen Sie Ihre Wunschleistungen im Krankheitsfall

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Ambulante Zusatzversicherung

Vermeiden Sie teure Zuzahlungen!

Die gesundheitliche Absicherung in Deutschland ist über die letzten Jahrzehnte stetig teurer geworden, gerade Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für immer mehr Leistungen Zuzahlungen aus eigener Tasche entrichten. Krankenkassen rechnen ausschließlich nach dem gesetzlichen Leistungskatalog ab, der in vielen medizinischen Bereichen nur eine grundlegende Gesundheitsvorsorge absichert. Dabei sind moderne Untersuchungen und Behandlungsformen häufig unverzichtbar, um eine korrekte Diagnose zu stellen oder den Handlungsverlauf zu beschleunigen.

Lediglich Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) können anfallende Zusatzkosten an ihre Versicherung weitergeben, den meisten gesetzlich Versicherten bleibt die Wechselmöglichkeit in einen Volltarif der PKV jedoch verwehrt. Hier hilft die ambulante Zusatzversicherung weiter, die von vielen Versicherungen in Deutschland als Sondertarif für Kassenmitglieder angeboten wird. Mit dieser Krankenzusatzversicherung lässt sich das Leistungsniveau für ärztliche Behandlungen, Medikamente und vieles mehr auf das Niveau eines Privatversicherten heben, ohne einen Volltarif der PKV abschließen zu müssen.

Für wen ist die ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Gesundheitsschutz für gesetzlich Versicherte

Der Abschluss eines Tarifs über die ambulante Zusatzversicherung lohnt ausschließlich für die Mitglieder der GKV, also gesetzlich Versicherte. Diese sind regulär über eine Krankenkasse abgesichert, von der lediglich eine Kostenübernahme nach dem gesetzlichen Leistungskatalog zu erwarten ist. Ähnlich wie bei anderen Versicherungen, beispielsweise der Unfallversicherung, empfiehlt sich die Ergänzung der Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem durch einen privaten Schutz.

Um von einem Tarif dieser Art zu profitieren, muss der Versicherungsnehmer nicht erwerbstätig sein. Häufig sind der Ehepartner oder der Kinder über den Vorstand des Haushaltes familienversichert und zahlen keine eigenen Beiträge. Für gesonderte Leistungen müssen sie jedoch auch private Zuzahlungen leisten, diese Kosten können an eine private Krankenversicherung als ambulante Zusatzversicherung abgegeben werden.

Für Privatversicherte lohnt der Zusatzschutz im Regelfall nicht, da diese einen Volltarif bei ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Sollten dessen Leistungen den eigenen Ansprüchen nicht mehr genügen, was beispielsweise beim Basistarif eintreten kann, ist eher über eine Erweiterung des bestehenden Volltarifs nachzudenken. Der gesonderte Abschluss einer privaten, ambulanten Zusatzversicherung im gleichen Haus oder bei einer anderen Versicherung ist unüblich.

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Lohnt sich ein Vergleich für die Zusatzversicherung?

Es gibt bei einzelnen Anbietern große Preis- und Leistungsunterschiede

Wie bei allen Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung gibt es im ambulanten Bereich große Unterschiede, was die einzelnen Tarife anbelangt. Fast jede Versicherung in Deutschland bietet ein oder mehrere Tarife dieser Art an, die sich in vielen Aspekten voneinander abgrenzen. Zu den wichtigsten Elementen dieser Art gehören:

  • Abgesicherte Leistungen im ambulanten Bereich
  • Vollständige oder anteilige Absicherung der Leistungen
  • Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge
  • Obergrenze der Kosten für ambulante Leistungen
  • Abgesicherte Leistungen im ambulanten Bereich
Heilpraktiker Osteopathie

Bei der ambulanten Zusatzversicherung handelt es sich zudem um eine Tarifart, bei der im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Der potenzielle Versicherungsnehmer muss bei der Antragstellung Fragen zu seiner Gesundheit und ambulanten Behandlungen der letzten Jahre beantworten. Abhängig von diesen Antworten nimmt die Versicherung eine Einschätzung persönlicher Risiken vor, was sich auf den Beitrag auswirkt. Da jede Versicherung den vorliegenden Gesundheitszustand etwas anders bewertet, ergeben sich zwangsläufig Unterschiede in der Beitragshöhe. Alleine ein sachlicher und rechnerischer Vergleich schafft hier einen vollständigen Überblick, welche Tarife des deutschen Versicherungsmarktes den eigenen Bedürfnissen wirklich entsprechen. Wichtig ist hierbei im Vorfeld festzulegen, welche Leistungen unbedingt benötigt werden und für welche Behandlungen, Heilmittel oder Medikamente eine Kostenerstattung gewünscht wird. Unter diesen Voraussetzungen wird der rechnerische Vergleich aufzeigen, bei welchen Versicherungen Tarife mit möglichst niedrigen Kosten zu finden sind.

Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung

Mehr Behandlungsmöglichkeiten für Mitglieder gesetzlicher Kassen

Ambulante Behandlungen erstrecken sich von einfachen Maßnahmen eines Allgemeinmediziners oder Hausarztes bis zu komplizierten Eingriffen durch einen Facharzt. So vielseitig wie die medizinischen Fachrichtungen und Behandlungsmaßnahmen sind auch die Leistungsfelder, in denen durch eine private, ambulante Zusatzversicherung Kosten übernommen werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungsbereiche aufgezeigt, die standardmäßig in einem Tarif dieser Art zu finden sind oder als Teil eines Baukasten-Systems in den persönlichen Schutz übernommen werden können.

Gesundheitsvorsorge

Ob gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung - sämtlicher Träger von Gesundheitskosten sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder möglichst lange gesund bleiben. Die Früherkennung von Symptomen und Beschwerden spielt hierbei eine wesentliche Rolle, um drohende Erkrankungen gar nicht erst zum Ausbruch kommen zu lassen. In diesem Fall würde die Krankenversicherung deutlich höhere Kosten übernehmen müssen, weshalb sie gerne eine Erstattung für Maßnahmen rund um die Gesundheitsvorsorge übernimmt. Vor allem das Thema Krebsvorsorge spielt hier ein, beispielsweise im Rahmen einer regelmäßigen Mammographie bei Frauen oder der Prostata-Vorsorge bei Männern. Für verschiedene Vorsorgemaßnahmen über die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, jedoch nicht für jede Art der Gesundheitsvorsorge und nicht in beliebiger Häufigkeit. Durch die ambulante Zusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer einen wertvollen Beitrag zur Früherkennung in vielen Gesundheitsbereichen leisten und die Kosten diverser Voruntersuchungen an seine Versicherung abgeben.

Schutzimpfungen

Der Schutz vor Viren, Bakterien und anderen Krankheitserregern ist für einen gesunden Organismus essenziell, der in verschiedenen Lebenssituation immer neuen Risiken ausgesetzt ist. Dies gilt nicht nur für die jährliche Grippewelle oder Erreger tierischen Ursprungs, die auch beim Menschen großen Schaden anrichten können. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für elementare Schutzimpfungen, für gesonderte Impfungen muss privat in den Geldbeutel gegriffen werden. Die Übernahme von Impfkosten ist vor allem für Versicherte interessant, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind. Gerade in exotischen Reiseregionen lauern Erreger, die nicht auf dem europäischen Kontinent existieren und die Gesundheit erheblich gefährden. Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Schutzimpfungen, da sie dem privaten Reisevergnügen ihrer Mitglieder zugerechnet werden. Mit dem richtigen Tarif einer ambulanten Zusatzversicherung können die Kosten an eine Versicherung übergeben werden.

Alternative Behandlungen

Viele Patienten in Deutschland sind mit chronischen Beschwerden vertraut und haben eine jahrelange Odyssee bei verschiedenen Fachärzten hinter sich. Viele haben die Hoffnung in die klassische Schulmedizin verloren und wenden sich deshalb alternativen Heilverfahren zu. Diese werden von zugelassenen Heilpraktikern und vergleichbaren Therapeuten angeboten und decken ein breites Spektrum an Behandlungsformen ab, zu den wichtigen gehören:

  • Naturheilverfahren
  • Traditionell Chinesische Medizin (TCM), z. B. Akupunktur
  • Chiropraktik und Osteopathie
  • Aromatherapie
  • Bioresonanztherapie
Kamillenbad aus frischen Kamillenblüten

Der gesetzliche Leistungskatalog sieht keinerlei Kostenübernahme für alternative Behandlungen durch den Heilpraktiker vor. Die privaten Krankenversicherungen sind in dieser Hinsicht offener und ermöglichen ihren Kunden, ein breites Spektrum solcher Verfahren finanziell abzudecken. Wie in anderen Sparten medizinischer Zusatzversicherungen gilt: Manche Versicherer bieten die Heilpraktiker-Zusatzversicherung auch als eigenständigen Tarif an. Der Abschluss im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung ist sinnvoll, wenn neben der Behandlung beim Heilpraktiker andere Leistungselemente zusätzlich gewünscht werden.

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Wenn es um die ambulante Behandlung von Patienten geht, wird häufig nur an den klassischen Arztbesuch gedacht. Die Kostenübernahme von Zuzahlungen, die bei dessen Sonderbehandlungen anfallen, sind jedoch nur ein Aspekt ambulanter Zusatzkosten. Deutlich häufiger lassen Patienten viel Geld in der Apotheke, wenn sie Zuzahlungen für ihre Medikamente oder andere Heilmittel leisten müssen. Das Spektrum solcher Hilfs- und Heilmittel ist groß und umfasst beispielsweise:

  • Medikamente aller Art
  • Verbandmittel
  • Kompressionsstrümpfe & orthopädische Schuhe
  • Krücken und Hilfsmittel für die Bewegung
  • Massagen und medizinische Bäder

Kosten für diese und vergleichbare Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen. Durch die private Zusatzversicherung lässt sich das gesamte Spektrum solcher Leistungselemente abdecken, häufig übernimmt die Versicherung die Kosten der genannten Arznei- und Hilfsmittel in vollem Umfang.

Hilfsmittel (Sehhilfen, Hörhilfen)

Neben klassischen Arznei- und Verbandmitteln nehmen Seh- und Hörhilfen eine Sonderrolle im Bereich der medizinischen Hilfsmittel ein. Während Verbände, Strümpfe oder Massagen oft für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden und einen direkten Bezug zu bestimmten Beschwerden haben, muss der Patient dauerhaft auf eine Seh- oder Hörhilfe vertrauen. Im Bereich der visuellen Wahrnehmung handelt es sich um Brillen oder Kontaktlinsen in einer sich verändernden Sehstärke, im Bereich der Akustik lässt sich im steigenden Lebensalter kaum mehr auf ein Hörgerät verzichten. In beiden Bereichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht. Eine Ausnahme stellen Personen mit einer Sehfähigkeit von unter 30 Prozent sowie Kinder und Jugendliche ohne Vollendung des 18. Lebensjahres dar. In allen anderen Fällen befreit alleine die private, ambulante Zusatzversicherung davor, die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät selbst tragen zu müssen. Zu beachten ist, dass viele Versicherungen auch eine explizite Brillenversicherung anbietet. Diese entspricht in den Leistungen und Beitragskosten exakt der Kostenübernahme für Sehhilfen, falls diese im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung abgesichert sind. Letztere ergibt im Vergleich dazu Sinn, wenn neben der Absicherung von Sehhilfen noch weitere ambulante Leistungen abgesichert werden sollen.

Praxisgebühr

Das Thema Praxisgebühr hat viele Bundesbürger über Jahre hinweg bewegt und stellte eine große Kostenbelastung dar. Pro Quartal mussten 10 Euro bar für den erstmaligen Arztbesuch eines gesetzlich Versicherten gezahlt werden, anderen Ärzten war eine Tätigung dieser Zahlung durch einen entsprechenden Beleg nachzuweisen. Auch wenn die Praxisgebühr vor wenigen Jahren abgeschafft wurde, ist dies keine Garantie, dass das System nicht in wenigen Jahren wieder eingeführt wird. Viele Tarife der ambulanten Zusatzversicherung umfassen deshalb weiterhin diesen Kostenpunkt und geben die Sicherheit, Zuzahlungen dieser Art direkt an den Versicherer abgeben zu können.

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Der gesetzliche Leistungskatalog und seine finanziellen Auswirkungen

Wenn ein Arzt eine Behandlung durchführt oder ein Medikament gekauft werden muss, ist die Preisgestaltung von Ärzten und Apotheken nicht vollkommen frei. Für die Abrechnung müssen sich Kassenärzte an die Verordnung ihrer Berufsbranche halten, die eindeutig vorgibt, mit welchem Kostenpunkt eine bestimmte Behandlung angesetzt werden darf. Da sich die gesetzliche Krankenversicherung aus den Beitragseinnahmen der Erwerbstätigen in Deutschland finanziert, muss wirtschaftlich mit den vorhandenen Mitteln umgegangen werden. Schließlich wünscht sich kein Arbeitnehmer in Deutschland, dass ihm vom Bruttolohn ein hoher Anteil für die Krankenversicherung abgezogen wird.

Aus diesem Grund überprüft der Gesetzgeber regelmäßig in Absprache mit Ärzte und Gesundheitsverbänden, welche Leistungen eine sinnvolle Gesundheitsvorsorge darstellen und wie teuer diese sind. Da durch den medizinischen und technischen Fortschritt viele Leistungen immer teurer werden und die Beiträge nicht übermäßig steigen sollen, werden immer wieder Leistungselemente aus dem gesetzlichen Leistungskatalog herausgestrichen. Der Patient hat bei solchen Leistungen die Wahl: Entweder verzichtet er auf die entsprechende Untersuchung bzw. Behandlung, oder er zahlt freiwillig privat aus seiner Geldbörse diese Zusatzkosten. Die Folge dieser Regelung ist, dass sich immer mehr gesetzliche Versicherte wichtige Untersuchungen oder Heilmittel nicht mehr leisten können. Obwohl bestimmte Behandlungen oder Medikamente eine Verbesserung versprechen, fehlt einfach das Geld, wenn die entsprechende Leistung nicht durch den gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt ist. Die ambulante Zusatzversicherung wird hier zur hervorragenden Alternative. Für wenige Euro im Monat lassen sich mit diesem Zusatzschutz diverse Leistungen aus dem ambulanten Bereich einfach an eine Versicherung abgeben.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung

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